Rechtsprechung
| BGH, 17.04.1973 - 5 StR 671/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Richters - Zurückweisung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an …
Da die Revision nicht behauptet hat, der Beschwerdeführer oder seine Verteidiger hätten sich diese Befangenheitsanträge zueigen gemacht, kann sie sich nicht darauf stützen, der Kammer seien bei der Behandlung dieser Gesuche Verfahrensfehler unterlaufen (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1973 - 5 StR 671/72 - bei Dallinger MDR 1973, 730). - BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84
Behandlung eines Antrags als Beweisermittlungsantrag - Ermittlung einer …
Beschwerdeberechtigt (§ 28 Abs. 2 StPO) ist aber nur, wer selbst abgelehnt hat (BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 1 StR 417/84; Urteil vom 17. April 1973 - 5 StR 671/72 - bei Dallinger MDR 1973, 730;… Pfeiffer in KK Rdn. 2;… Wendisch in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. Rdn. 6;… KMR-Paulus 7. Aufl. Rdn. 3, alle zu § 28 StPO). - BGH, 19.12.1978 - 5 StR 252/78
Revision gegen Verurteilung wegen Betrug und Steuerhinterziehung - Rüge der …
Die Beschwerdeführer, die in der Hauptverhandlung keine Ablehnungsgesuche angebracht haben, können im Revisionsrechtszug nicht geltend machen, daß das Landgericht Ablehnungsgesuche zu Unrecht verworfen habe (BGH Urteil vom 17. April 1973 - 5 StR 671/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 730).
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