Rechtsprechung
| BGH, 09.04.1974 - 5 StR 69/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorschriftswidrige Besetzung der Strafkammer - Rechtsbegriff des Hinderungsgrundes i.S. des § 54 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.10.1966 - 5 StR 482/66
Anforderungen an berufliche Verhinderung eines Schöffens bezüglich Erscheinung …
Auszug aus BGH, 09.04.1974 - 5 StR 69/74
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dieser Rechtsbegriff im Hinblick auf die Bedeutung und das Gewicht des Schöffenamtes eng auszulegen; berufliche Gründe können nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen rechtfertigen (Senat in NJW 1967, 165).
- BGH, 31.01.1978 - 5 StR 534/77
Drohung des Arbeitgebers der Entlassung eines Schöffen als Hinderungsgrund
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Vorschrift im Hinblick auf Bedeutung und Gewicht des Schöffenamtes eng auszulegen; berufliche Gründe können nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen rechtfertigen (BGH NJW 1967, 165; NJW 1977, 443; BGH 1 StR 612/75 vom 11.5.1976, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 814; 2 StR 490/76 vom 5.1.1977; 5 StR 69/74 vom 9.4.1974; 5 StR 268/77 vom 25.10.1977). - BGH, 26.05.1977 - 4 StR 21/77
Einhaltung der Reihenfolge der Schöffenliste bei der Heranziehung der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte ist bei der Prüfung der Frage, ob ein Schöffe verhindert ist, ein strenger Maßstab anzulegen (BGH NJW 1977, 443; BGH, Urteil vom 9. April 1974 - 5 StR 69/74; OLG Hamburg JR 1971, 341).
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