Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3484
BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93 (https://dejure.org/1994,3484)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1994 - 5 StR 692/93 (https://dejure.org/1994,3484)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1994 - 5 StR 692/93 (https://dejure.org/1994,3484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geständnis - Untersuchungshaft - Krankheit - Gesamtwürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 2, § 56 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93

    Zulässigkeit der Verbindung von Freiheitsstrafe und Geldstrafe - Überprüfbarkeit …

    Auszug aus BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93
    Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt in Betracht, wenn sie trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; st. Rspr. zuletzt BGH, wistra 1993, 297).

    Der Senat hat dieses Ergebnis der Würdigung des Tatrichters hinzunehmen (st. Rspr. zuletzt BGH wistra 1993, 297).

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …

    Auszug aus BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93
    Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt in Betracht, wenn sie trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; st. Rspr. zuletzt BGH, wistra 1993, 297).
  • BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände

    Auszug aus BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93
    Das Revisionsgericht hat in Grenzfällen die Wertung des Tatrichters hinzunehmen (BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1981, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93
    Das Revisionsgericht hat in Grenzfällen die Wertung des Tatrichters hinzunehmen (BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1981, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639).
  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85

    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93
    Die "besonderen Umstände" müssen dabei um so gewichtiger sein, je näher die Strafe an der Zweijahresgrenze liegt (BGH wistra 1985, 147, 148).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung …

    Auszug aus BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93
    Das Revisionsgericht hat in Grenzfällen die Wertung des Tatrichters hinzunehmen (BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1981, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639).
  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96

    Teilnahme an einer politischen Protestaktion durch das Versperren einer Autobahn …

    Das Ergebnis der rechtsfehlerfreien Würdigung des Tatrichters hat der Senat hinzunehmen (vgl. BGH wistra 1994, 193).
  • BGH, 04.09.1996 - 2 StR 200/96

    Revision - Strafzumessung

    Die Wertung der Strafkammer, daß die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht gebiete, ist trotz der einschlägigen Vorstrafe und der Tatsache, daß der Angeklagte die Taten während einer laufenden Bewährungszeit begangen hat, von Rechts wegen ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. auch BGH Urteil vom 15.02.1994 - 5 StR 692/93 = wistra 94, 193).
  • OLG Celle, 02.03.1999 - 21 Ss 3/99

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Fahrt unter Alkohol und Drogen - …

    Da der Begriff der besonderen Umstände nicht so scharf abzugrenzen ist, dass in allen denkbaren Fällen nur eine allein richtige Entscheidung möglich wäre, hat das Revisionsgericht in Grenzfällen die Wertung des Tatrichters hinzunehmen, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn eine gegenteilige Würdigung rechtlich möglich gewesen wäre oder sogar näher gelegen hätte (vgl. BGH wistra 1994, 193 ; BGH NStZ 1994, 336 ; BGH NStZ 1981, 389 [390]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht