Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1979 - 5 StR 697/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen für das Abhandenkommen eines Urteils in einer Geschäftsstelle - Wiederherstellung einer abhandengekommenen Urteilsurkunde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 1007
- NStZ 1981, 298
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.04.2015 - 1 StR 555/14
Absetzungfrist des Urteils (keine Anwendung auf Urteilskopien); Anhörungsrüge
Dem Urteil vom 18. Dezember 1979 (5 StR 697/79, NJW 1980, 1007) lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem gerade die Übereinstimmung von unterschriebenem, aber danach abhanden gekommenem Urteilsoriginal und Zweitversion anders als vorliegend nicht feststand. - BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21
Absolute Revisionsgründe (Fehlen von Entscheidungsgründen: Verlust der …
1. Das Rechtsmittel hat - wie in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts zutreffend ausgeführt - auf die Sachrüge und zugleich wegen des absoluten Revisionsgrunds des § 338 Nr. 7 StPO Erfolg, weil die von den Berufsrichtern unterzeichnete Urteilsurschrift verloren gegangen ist und ihr genauer Inhalt nicht mehr rekonstruiert werden kann; dies steht dem vollständigen Fehlen der Urteilsgründe gleich (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 5 StR 697/79, NJW 1980, 1007;… Beschluss vom 26. Juni 1992 - 3 StR 170/92, BGHR, StPO § 338 Abs. 7 Entscheidungsgründe 2;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 338 Rn. 52;… Franke in: LR-StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 115, 118, jeweils mwN). - LG Paderborn, 09.12.2025 - 5 T 333/25 Ist das nicht der Fall, kann die verlorene Beschlussurkunde von den mitwirkenden Richtern wiederhergestellt werden, wenn sie mit ihrer Unterschrift bestätigen können, dass die neue Urkunde mit der ursprünglichen vollkommen identisch ist (…vgl. zu den Regelungen der StPO KK-StPO/Greger, 9. Aufl. 2023, StPO § 275 Rn. 60, beck-online; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 5 StR 697/79 -, Rn. 4, juris).
- OLG Hamm, 02.05.1988 - 4 Ss 114/88 Den bisher zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen liegen Ä soweit ersichtlich Ä Sachverhalte zugrunde, in denen entweder ein Richter vor Fristablauf nicht mehr erreicht werden konnte (vgl. u. a. BGH, NJW 1976, 431; OLG Hamm, NJW 1977, 1303; KG, StrVert 1986, 144) oder die Verspätung durch Fehler im Kanzlei- und Geschäftsstellenbetrieb verursacht wurde (vgl. u. a. BGH, NJW 1980, 1007 ; BayObLG, StrVert 1986, 145; OLG Celle, NJW 1982, 392; OLG Hamm, VRS 50 [1976], 121).«.
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