Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1996 - 5 StR 705/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schusswaffengebrauch von Soldaten der DDR an der innerdeutschen Grenze - Sogenannte Mauerschützen - Mittäterschaftlich begangener Totschlagsversuch - Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes - Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92
Mauerschützen II
Auszug aus BGH, 18.12.1996 - 5 StR 705/95
Ein Schießen mit bloßem Verletzungsvorsatz begründet in Fällen der vorliegenden Art keinen strafrechtlichen Schuldvorwurf (vgl. BGHSt 39, 168, 194 f. [BGH 25.03.1993 - 5 StR 418/92]; 41, 10, 15;… BGHR StGB § 212 Absatz 1 Vorsatz, bedingter 44, 45; BGH WStG § 5 Abs. 1 Schuld 1; BGH NStZ 1993, 488 [BGH 08.06.1993 - 5 StR 88/93]; zuletzt Senatsurteil vom 17. Dezember 1996 - 5 StR 137/96 -). - BGH, 07.02.1995 - 5 StR 650/94
Rücktritt vom versuchten Totschlag an der innerdeutschen Grenze durch …
Auszug aus BGH, 18.12.1996 - 5 StR 705/95
Ein Schießen mit bloßem Verletzungsvorsatz begründet in Fällen der vorliegenden Art keinen strafrechtlichen Schuldvorwurf (vgl. BGHSt 39, 168, 194 f. [BGH 25.03.1993 - 5 StR 418/92]; 41, 10, 15;… BGHR StGB § 212 Absatz 1 Vorsatz, bedingter 44, 45; BGH WStG § 5 Abs. 1 Schuld 1; BGH NStZ 1993, 488 [BGH 08.06.1993 - 5 StR 88/93]; zuletzt Senatsurteil vom 17. Dezember 1996 - 5 StR 137/96 -). - BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96
Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen …
Auszug aus BGH, 18.12.1996 - 5 StR 705/95
Ein Schießen mit bloßem Verletzungsvorsatz begründet in Fällen der vorliegenden Art keinen strafrechtlichen Schuldvorwurf (vgl. BGHSt 39, 168, 194 f. [BGH 25.03.1993 - 5 StR 418/92]; 41, 10, 15;… BGHR StGB § 212 Absatz 1 Vorsatz, bedingter 44, 45; BGH WStG § 5 Abs. 1 Schuld 1; BGH NStZ 1993, 488 [BGH 08.06.1993 - 5 StR 88/93]; zuletzt Senatsurteil vom 17. Dezember 1996 - 5 StR 137/96 -). - BGH, 08.06.1993 - 5 StR 88/93
Annahme eines unbedingten oder bedingten Tötungsvorsatzes - Schluss auf einen …
Auszug aus BGH, 18.12.1996 - 5 StR 705/95
Ein Schießen mit bloßem Verletzungsvorsatz begründet in Fällen der vorliegenden Art keinen strafrechtlichen Schuldvorwurf (vgl. BGHSt 39, 168, 194 f. [BGH 25.03.1993 - 5 StR 418/92]; 41, 10, 15;… BGHR StGB § 212 Absatz 1 Vorsatz, bedingter 44, 45; BGH WStG § 5 Abs. 1 Schuld 1; BGH NStZ 1993, 488 [BGH 08.06.1993 - 5 StR 88/93]; zuletzt Senatsurteil vom 17. Dezember 1996 - 5 StR 137/96 -). - BGH, 24.04.1996 - 5 StR 318/95
Anforderungen an die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 18.12.1996 - 5 StR 705/95
In Fällen des Schußwaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze wird - sofern nicht im Einzelfall die Beweislage aufgrund besonderer Sachverhaltsgestaltung anderes ergibt - mit Rücksicht auf den Zeitablauf und im Blick auf die den tödlichen Schußwaffengebrauch einschließende Befehlslage, deren unauffällige Nichtbefolgung manche Grenzsoldaten naheliegend erstrebten, ein Tötungsvorsatz regelmäßig schwer zu beweisen sein, wenn ein Flüchtling unverletzt geblieben ist oder jedenfalls nicht schwer verletzt wurde (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 44).
- BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98
Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit
Ihm kommt - nicht anders als dem schuldhaft handelnden Tatmittler (noch offengelassen in BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 7) - ein Rücktritt der genannten Art zugute. - BGH, 15.10.2003 - 5 StR 305/03
Beweiswürdigung (DDR-Grenzpolizisten; Mauerschützen; bedingter Tötungsvorsatz: …
Rn. 15 Daß das Landgericht angesichts der mißlungenen Fluchtverhinderung und des Todes des dem Angeklagten G zugeordneten Postensoldaten Gö eine erhebliche Drucksituation dieses Angeklagten bei seinen Vernehmungen unmittelbar danach angenommen und für möglich gehalten hat, er könne in dieser Situation bestrebt gewesen sein, eine tunlichst besonders strikte Befolgung der Befehlslage zu bekunden, und folglich wahrheitswidrig die Abgabe zielgerichteter eigener Schüsse auf den Flüchtling angegeben haben, ist eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 7; Willnow JR 1997, 221, 225). - BGH, 09.04.1997 - 5 StR 37/97
Schusswaffengebrauch gegen Grenzflüchtlinge an der innerdeutschen Grenze - …
In Fällen des Schußwaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze wird - sofern nicht im Einzelfall die Beweislage aufgrund besonderer Sachverhaltsgestaltung anderes ergibt - mit Rücksicht auf den Zeitablauf und im Blick auf die den tödlichen Schußwaffengebrauch einschließende Befehlslage, deren unauffällige Nichtbefolgung manche Grenzsoldaten naheliegend erstrebten, ein Tötungsvorsatz regelmäßig schwer zu beweisen sein, wenn ein Flüchtling unverletzt geblieben ist oder jedenfalls nicht schwer verletzt wurde (vgl. BGHSt 41, 149, 152;… BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 44, 45;… BGH, Urt. v. 17. Dezember 1996 - 5 StR 137/96 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; BGH, Beschl. v. 18. Dezember 1996 - 5 StR 705/95 -).
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