Rechtsprechung
| BGH, 12.03.1968 - 5 StR 722/67 (5 StR 530/66) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Fristbeginns eines Strafantrags wegen Beleidigung im Falle der Gesamtvertretung eines Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 22, 103
- NJW 1968, 950
- MDR 1968, 507
- DB 1968, 1024
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- RG, 21.10.1913 - II 380/13
Berechtigung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft zur Stellung des …
Auszug aus BGH, 12.03.1968 - 5 StR 722/67
In den Fällen einer Ärztekammer und einer Aktiengesellschaft, die durch mehrere Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich zu vertreten waren, hat allerdings das Reichsgericht entschieden, die Strafantragsfrist beginne nicht schon, wenn ein einzelnes Vorstandsmitglied, sondern erst, wenn "der Vorstand als solcher" Kenntnis von der Tat und dem Täter habe (RGSt 35, 267, 270; 47, 338).Aber seine Begründung, das Strafgesetzbuch enthalte keine entsprechende Vorschrift (RGSt 47, 338, 340), rechtfertigt die Ausnahme jedenfalls nicht bei der Gesamtvertretung eines Kindes durch die Eltern.
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
Auszug aus BGH, 12.03.1968 - 5 StR 722/67
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 1959 (NJW 1959, 1483 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 205/58]) haben beide Eltern gemeinsam ihr minderjähriges Kind gesetzlich zu vertreten. - RG, 27.05.1902 - 1430/02
1. Sind die Ärztekammern in Preußen zur Stellung von Strafanträgen aus §§ 4. 12 …
Auszug aus BGH, 12.03.1968 - 5 StR 722/67
In den Fällen einer Ärztekammer und einer Aktiengesellschaft, die durch mehrere Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich zu vertreten waren, hat allerdings das Reichsgericht entschieden, die Strafantragsfrist beginne nicht schon, wenn ein einzelnes Vorstandsmitglied, sondern erst, wenn "der Vorstand als solcher" Kenntnis von der Tat und dem Täter habe (RGSt 35, 267, 270; 47, 338).
- BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22
Antragsfrist (minderjährige Geschädigte: Kenntnis des Vaters oder der Mutter von …
Darauf kommt es indes nicht an, da die dreimonatige Antragsfrist (§ 77b Abs. 1 Satz 1 StGB) zu laufen beginnt, sobald der Vater oder die Mutter von der Tat oder dem Täter Kenntnis erlangt haben (BGH…, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 1 StR 299/93, BGHR StGB § 77b Abs. 2 Satz 1 Eltern 1; Urteil vom 12. März 1968 - 5 StR 722/67, BGHSt 22, 103, 104). - BGH, 06.07.1993 - 1 StR 299/93
Erforderlichkeit des Strafantrags durch beide Eltern bei Verführung …
Darauf kommt es aber auch nicht an, da die dreimonatige Antragsfrist (§ 77b StGB) zu laufen beginnt, sobald der Vater oder die Mutter von der Tat oder dem Täter Kenntnis erlangt haben (BGHSt 22, 103 [BGH 12.03.1968 - 5 StR 722/67]). - BGH, 21.07.1981 - 1 StR 219/81
Strafantrag durch gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen - Erfordernis der …
Sie beginnt mit der Kenntnis eines Elternteils von der Tat (BGHSt 22, 103 [BGH 12.03.1968 - 5 StR 722/67]). - BGH, 04.04.1978 - 5 StR 127/78
Fehlen des Strafantrags bei Vorliegen einer Entführung - Auslegung einer …
Gerade der Mutter des Opfers ist dessen Ladung zum Hauptverhandlungstermin am 23. November 1977 zugestellt worden (Bl. 94 d.A.); danach ist davon auszugehen, daß sie spätestens an diesem Tage von Tat und Täter Kenntnis hatte, und deren Kenntnis setzt die Antragsfrist insoweit in Lauf (BGHSt 22, 103).
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