Rechtsprechung
| BGH, 08.04.2025 - 5 StR 731/24 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Verfahrensgang
- LG Leipzig, 16.07.2024 - 6 KLs 442 Js 70404/23
- BGH, 08.04.2025 - 5 StR 731/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.10.2024 - 5 StR 382/24
Sog. K.O.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug (schwerer sexueller Übergriff; …
Auszug aus BGH, 08.04.2025 - 5 StR 731/24
Eine solche kann auch bei der Beibringung von Betäubungsmitteln eintreten, wenn diese durch ihre körperliche Einwirkung die Widerstandsfähigkeit beseitigen oder jedenfalls so vermindern, dass das Opfer dem sexuellen Ansinnen des Täters trotz entgegenstehenden Willens wegen der Wirkung des beigebrachten Stoffes nicht widerstehen kann (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1991 - 5 StR 498/90, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 9;… vom 15. September 1998 - 5 StR 173/98 Rn. 8; Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 StR 382/24, NJW 2024, 3735). - BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
LSD - Gewalt - Gewaltanwendung
Auszug aus BGH, 08.04.2025 - 5 StR 731/24
Eine solche kann auch bei der Beibringung von Betäubungsmitteln eintreten, wenn diese durch ihre körperliche Einwirkung die Widerstandsfähigkeit beseitigen oder jedenfalls so vermindern, dass das Opfer dem sexuellen Ansinnen des Täters trotz entgegenstehenden Willens wegen der Wirkung des beigebrachten Stoffes nicht widerstehen kann (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1991 - 5 StR 498/90, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 9;… vom 15. September 1998 - 5 StR 173/98 Rn. 8; Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 StR 382/24, NJW 2024, 3735). - BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98
Rechtsfehler bei Beweiswürdigung - Aneinanderreihung erhobener Beweise - …
Auszug aus BGH, 08.04.2025 - 5 StR 731/24
Eine solche kann auch bei der Beibringung von Betäubungsmitteln eintreten, wenn diese durch ihre körperliche Einwirkung die Widerstandsfähigkeit beseitigen oder jedenfalls so vermindern, dass das Opfer dem sexuellen Ansinnen des Täters trotz entgegenstehenden Willens wegen der Wirkung des beigebrachten Stoffes nicht widerstehen kann (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1991 - 5 StR 498/90, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 9; vom 15. September 1998 - 5 StR 173/98 Rn. 8; Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 StR 382/24, NJW 2024, 3735).
- BGH, 05.05.2026 - 2 StR 379/25
Änderung des Schuldspruchs auf Revision des Angeklagten u.a. wegen schweren …
Entscheidend ist hierfür eine Kraftentfaltung, die vom Opfer als körperlicher Zwang empfunden wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 7/20, NStZ-RR 2020, 312; Beschluss vom 8. April 2025 - 5 StR 731/24). - BGH, 15.05.2025 - 6 StR 360/24
Besonders schwerer sexueller Übergriff (anderes gefährliches Werkzeug: Fentanyl, …
Rn. 9 1. Keinen rechtlichen Bedenken begegnet es, dass das Landgericht das Geschehen als sexuellen Übergriff nach § 177 Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB gewürdigt und die heimliche Gabe von Lorazepam und Fentanyl als Anwendung von Gewalt im Sinne von § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB angesehen hat (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1991 - 5 StR 498/90, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 9; vom 15. September 1998 - 5 StR 173/98; Beschluss vom 8. April 2025 - 5 StR 731/24).Vor diesem Hintergrund drängt sich auf, narkotisierende oder sedierende Substanzen, wie etwa auch Methamphetamin (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2025 - 5 StR 731/24), die ihre Wirkung im Gegensatz zu einem Werkzeug erst aufgrund eines Stoffwechselprozesses entfalten, der weiteren gesetzlichen Kategorie des "Mittels" zuzuordnen und auf diese Weise den in der besonderen Gefährlichkeit einer in ihrer konkreten Wirkweise oftmals kaum zu kontrollierenden Substanz begründeten Unrechtsgehalt schuldangemessen zu sanktionieren.
- LG Münster, 26.06.2025 - 11 KLs 30/24 Eine solche kann auch bei der Beibringung von Betäubungsmitteln eintreten, wenn diese durch ihre körperliche Einwirkung die Widerstandsfähigkeit beseitigen oder jedenfalls so vermindern, dass das Opfer dem sexuellen Ansinnen des Täters trotz entgegenstehenden Willens wegen der Wirkung des beigebrachten Stoffes nicht widerstehen kann (BGH, Beschluss vom 08.04.2025, 5 StR 731/24; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21.01.2025, 3 StR 512/24).
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