Rechtsprechung
| BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Bankrotts - Anforderungen an das Vorliegen einer tatmehrheitlichen Begehung - Verhältnis zwischen Bankrott und Untreue
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BGH, 04.05.1979 - 2 ARs 88/79
Geltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit in einem außerhalb der …
Auszug aus BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79
Handelt der Täter dagegen zum Nachteil der Gesellschaft, indem er ihre Vermögenswerte ausschließlich im eigenen Interesse oder im Interesse eines Dritten beiseite schafft, so sind die sonstigen Strafvorschriften, zumal § 266 StGB, anzuwenden (BGHSt 6, 314, 316; BGH NJW 1969, 1494;… BGH GA 1979, 311; BGH bei Holtz MDR 1979, 806 und 1980, 107).Er kann jedoch unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falls ausschließen, daß sich die Angeklagten gegen den Vorwurf der Untreue anders verteidigt hätten als gegen den Vorwurf des Bankrotts (vgl. auch die bei Holtz MDR 1979, 806 und 1980, 107 mitgeteilten Beschlüsse des BGH vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 und vom 10. Juli 1979 - 4 StR 270/79 -).
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
Auszug aus BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79
Ob sämtliche Gesellschafter dem Beiseiteschaffen von Vermögenswerten der Gesellschaft zugestimmt haben, ist dabei ohne Bedeutung (BGHSt 3, 32, 39 f; 9, 203, 216; BGH Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 - und vom 27. März 1979 - 5 StR 836/78 -); überdies ergeben die Feststellungen nicht, daß die Zeugin Ursula J. als Mitgesellschafterin (UA S. 13) dem Beiseiteschaffen von Gesellschaftsgeldern zugestimmt hat. - BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79
Handelt der Täter dagegen zum Nachteil der Gesellschaft, indem er ihre Vermögenswerte ausschließlich im eigenen Interesse oder im Interesse eines Dritten beiseite schafft, so sind die sonstigen Strafvorschriften, zumal § 266 StGB, anzuwenden (BGHSt 6, 314, 316; BGH NJW 1969, 1494;… BGH GA 1979, 311; BGH bei Holtz MDR 1979, 806 und 1980, 107).
- BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
Auszug aus BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79
Ob sämtliche Gesellschafter dem Beiseiteschaffen von Vermögenswerten der Gesellschaft zugestimmt haben, ist dabei ohne Bedeutung (BGHSt 3, 32, 39 f; 9, 203, 216; BGH Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 - und vom 27. März 1979 - 5 StR 836/78 -); überdies ergeben die Feststellungen nicht, daß die Zeugin Ursula J. als Mitgesellschafterin (UA S. 13) dem Beiseiteschaffen von Gesellschaftsgeldern zugestimmt hat. - BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
Strafrechtliche Beurteilung von Vermögensverschiebungen des Geschäftsführers …
Auszug aus BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79
Handelt der Täter dagegen zum Nachteil der Gesellschaft, indem er ihre Vermögenswerte ausschließlich im eigenen Interesse oder im Interesse eines Dritten beiseite schafft, so sind die sonstigen Strafvorschriften, zumal § 266 StGB, anzuwenden (BGHSt 6, 314, 316; BGH NJW 1969, 1494;… BGH GA 1979, 311; BGH bei Holtz MDR 1979, 806 und 1980, 107). - BGH, 07.11.1978 - 5 StR 314/78
Revision gegen Verurteilung wegen Bankrotts - Ablehnung eines Beweisantrags - …
Auszug aus BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79
Handelt der Täter dagegen zum Nachteil der Gesellschaft, indem er ihre Vermögenswerte ausschließlich im eigenen Interesse oder im Interesse eines Dritten beiseite schafft, so sind die sonstigen Strafvorschriften, zumal § 266 StGB, anzuwenden (BGHSt 6, 314, 316; BGH NJW 1969, 1494; BGH GA 1979, 311; BGH bei Holtz MDR 1979, 806 und 1980, 107). - BGH, 07.05.1953 - 3 StR 46/53
Gesetzeseinheit zwischen einem Meineid und einer vorsätzlich falschen Aussage - …
Auszug aus BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79
Diese Beihilfe ist zusammen mit der Anstiftung zum Abheben von Gesellschaftsgeldern als eine einheitliche Teilnahmehandlung anzusehen, die als Anstiftung zu bewerten ist (vgl. BGHSt 4, 244, 247). - BGH, 15.04.1977 - 2 StR 799/76
Rechtliche Würdigung von eigennützigen Handlungen eines Geschäftsführers zum …
Auszug aus BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79
Der Senat hat sich allerdings mit Rücksicht auf § 265 StPO in anderen Fällen gehindert gesehen, eine solche Änderung des Schuldspruchs von sich aus vorzunehmen (Beschluß vom 16. Januar 1979 - 5 StR 467/78; Urteil vom 27. März 1979 - 5 StR 836/78; ebenso wie die Beschlüsse des 2. Strafsenats des BGH vom 15. April 1977 - 2 StR 799/76 - und vom 5. Oktober 1977 - 2 StR 236/77 -). - BGH, 03.05.1979 - 1 StR 609/78
Verurteilung wegen Gläubigerbegünstigung - Vorsätzliche Schädigung der Masse …
Auszug aus BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79
Er kann jedoch unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falls ausschließen, daß sich die Angeklagten gegen den Vorwurf der Untreue anders verteidigt hätten als gegen den Vorwurf des Bankrotts (vgl. auch die bei Holtz MDR 1979, 806 und 1980, 107 mitgeteilten Beschlüsse des BGH vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 und vom 10. Juli 1979 - 4 StR 270/79 -). - BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75
Auszug aus BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79
Ob sämtliche Gesellschafter dem Beiseiteschaffen von Vermögenswerten der Gesellschaft zugestimmt haben, ist dabei ohne Bedeutung (BGHSt 3, 32, 39 f; 9, 203, 216; BGH Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 - und vom 27. März 1979 - 5 StR 836/78 -); überdies ergeben die Feststellungen nicht, daß die Zeugin Ursula J. als Mitgesellschafterin (UA S. 13) dem Beiseiteschaffen von Gesellschaftsgeldern zugestimmt hat. - BGH, 05.10.1977 - 2 StR 236/77
Handeln in Eigenschaft als Geschäftsführer
- BGH, 10.07.1979 - 4 StR 270/79
Abgrenzung Bankrott und Untreue bei eigennütziger Veräußerung von Gegenständen …
- BGH, 16.01.1979 - 5 StR 467/78
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Bankrott - Vornahme von …
- BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81
Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln - …
Das würde nach der ständigen, auch in BGHSt 28, 371 nicht aufgegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. BGH GA 1963, 307; BGH NJW 1969, 1494 ; BGH, Beschlüsse vom 15. April 1977 - 2 StR 799/76 und 2 StR 800/76; Beschluß vom 7. November 1978 - 5 StR 314/78; Beschluß vom 16. Januar 1979 - 5 StR 467/78; Urteil vom 27. März 1979 - 5 StR 836/78; Beschluß vom 11. März 1980 - 5 StR 56/80; Urteil vom 11. März 1980 - 5 StR 731/79; Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80) voraussetzen, daß er die Tathandlungen für die GmbH und (wenigstens auch) in deren Interesse vorgenommen hätte. - BGH, 01.08.1984 - 2 StR 106/84
Betrugsstrafbarkeit bei widersprüchlichen Werbeprospektangaben - Anforderungen an …
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