Rechtsprechung
| BGH, 20.06.1978 - 5 StR 804/77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der zulässigen Ablehnung eines Antrags auf Augenscheinseinnahme - Wirkung der Schließung der Beweisaufnahme mit Einverständnis aller Verfahrensbeteiligter auf die Verletzung der Aufklärungspflicht - Wirkungen der Ablehnung einer kommissarischen Vernehmung ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77
Werner Weinhold
Auszug aus BGH, 20.06.1978 - 5 StR 804/77
Deshalb vermag die Revision aus den im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9.September 1977 - 4 StR 230/77 - (NJW 1978, 113, 114) dargelegten Grundsätzen nichts herzuleiten.
- BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84
Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen; …
Diese Auffassung liegt auch dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. Juni 1978 - 5 StR 804/77 - zugrunde, in dem die gemäß § 251 Abs. 2 StPO erfolgte Verlesung dreier von unbekannten Polizeiangehörigen der DDR gefertigter Urkunden für zulässig erklärt wurde.Lassen sich in einem konkreten Fall entsprechende zusätzliche Feststellungen treffen, so ist es nicht gerechtfertigt, das Beweismittel, ohne daß das Gesetz ein Verwertungsverbot aufstellt, "für das gerichtliche Verfahren (als) ein Nullum" (…Frenzel a.a.O. S. 41) zu behandeln; vielmehr ist seine - vorsichtige - Verwertung geboten (BGHSt 29, 109, 111 f [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; BGH NStZ 1981, 270 mit Nachweisen; BGH, Urteil vom 20. Juni 1978 - 5 StR 804/77).
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