Rechtsprechung
| BGH, 26.03.1998 - 5 StR 87/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit der Revision mangels Rechtsfehler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 26.03.1998 - 5 StR 87/98
Nach richterlichem Hinweis, daß die Revision insoweit Erfolg haben könnte, als von einer Unterbringungsanordnung gemäß § 64 StGB abgesehen wurde, hat der Angeklagte die Revision beschränkt und die Nichtanordnung der Unterbringung ausdrücklich von seinem Revisionsangriff ausgenommen (BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 3).
- BGH, 06.05.1998 - 5 StR 53/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …
Eine derartige Rechtsmittelbeschränkung wird vom Bundesgerichtshof auch ohne sonstige Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch für wirksam erachtet, sofern die Unterbringungsproblematik mit Schuld- und Strafausspruch betreffenden Fragen nicht in unlösbarem Zusammenhang steht (vgl. BGH NJW 1997, 2335; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1996 - 4 StR 732/95 - und 26. März 1998 -5 StR 87/98-).
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