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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.1967 - 5 StR 90/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,4429
BGH, 04.04.1967 - 5 StR 90/67 (https://dejure.org/1967,4429)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1967 - 5 StR 90/67 (https://dejure.org/1967,4429)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1967 - 5 StR 90/67 (https://dejure.org/1967,4429)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63
    Auszug aus BGH, 04.04.1967 - 5 StR 90/67
    Unter solchen Umständen liegt in der Regel kein Autostraßenraub vor (BGHSt 19, 191; 5 StR 93/63 vom 30. April 1963).
  • BGH, 30.04.1963 - 5 StR 93/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.04.1967 - 5 StR 90/67
    Unter solchen Umständen liegt in der Regel kein Autostraßenraub vor (BGHSt 19, 191; 5 StR 93/63 vom 30. April 1963).
  • BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72

    Rechtsfolgen der Nichtbefolgung eines Beweisermittlungsantrags - Voraussetzungen …

    Wiederholt aber hat der Bundesgerichtshof betont, daß das Merkmal "unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" nicht gegeben ist, wenn der Plan des Täters zum Raub oder zur räuberischen Erpressung erst während eines Halts nach - jedenfalls vorläufiger - Beendigung der Fahrt entstanden ist; dann stand die Tat nicht mehr in der erforderlichen nahen Beziehung zur Benutzung des Fahrzeugs als Verkehrsmittel (so erstmals BGH…, Urt. vom 30. April 1963 - 5 StR 93/63 - und BGHSt 19, 191; vgl. ferner BGH VRS 29, 198; BGH Urt. vom 4. April 1967 - 5 StR 90/67 - und BGHSt 24, 320).
  • BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67

    Gemeinschaftlich begangener räuberischer Diebstahl - Räuberischer Angriff auf …

    Hier sollte offenbar das Fahrzeug als Fortbewegungsmittel zur Durchführung des Verbrechens eingesetzt werden (vgl. auch BGH Urt. v. 4. April 1967, 5 StR 90/67).
  • BGH, 22.05.1973 - 1 StR 170/73

    "Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" für einen …

    Für vergleichbare Sachverhalte hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, daß der Einsatz des Kraftwagens zu dem Zweck, sich den ausschließlichen Gewahrsam an dem Beutegut zu verschaffen, nach der objektiven und nach der subjektiven Seite den Tatbestand des § 316 a StGB erfüllt (BGH, Urteile vom 4. Januar 1966 - 1 StR 431/65 - vom 4. April 1967 - 5 StR 90/67).
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