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Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1953 - 5 StR 952/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,4432
BGH, 16.04.1953 - 5 StR 952/52 (https://dejure.org/1953,4432)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1953 - 5 StR 952/52 (https://dejure.org/1953,4432)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1953 - 5 StR 952/52 (https://dejure.org/1953,4432)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52
    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 5 StR 952/52
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat mehrfach ausgesprochen, es sei für die Anwendung des § 266 StGB nicht erforderlich, daß der Treuverpflichtete in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis zu demjenigen steht, dessen Vermögensinteressen er wahrzunehmen hat (vgl. BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]).
  • RG, 01.02.1940 - 5 D 888/39

    1. Wenn es zum Schutze der Allgemeinheit erforderlich ist, nach dem § 42 l StGB. …

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 5 StR 952/52
    Wesentlich ist, ob nach der Gesamtpersönlichkeit des Angeklagten die Wahrscheinlichkeit besteht, er werde sich auch durch die Verbüßung der Strafe nicht von weiteren Straftaten unter Ausnutzung des Berufes, dessen Ausübung ihm untersagt werden soll, abhalten lassen (vgl. RGSt 74, 54 u. BGH 3 StR 358/52 v. 29.8.52).
  • RG, 19.01.1928 - II 63/27

    1. Kann eine allgemeine Übung die nach § 2 DepotG. erforderliche schriftliche …

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 5 StR 952/52
    Das Reichsgericht hatte sogar schon für die frühere Fassung des § 266 StGB die Möglichkeit anerkannt, daß derjenige, der als Bevollmächtigter eines anderen einen Auftrag zur Besorgung fremder Vermögensgeschäfte übernimmt, Untreue begehen kann (vgl. RGSt 62, 15 [18]; 61, 1 und 174).
  • BGH, 29.08.1952 - 3 StR 358/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 5 StR 952/52
    Wesentlich ist, ob nach der Gesamtpersönlichkeit des Angeklagten die Wahrscheinlichkeit besteht, er werde sich auch durch die Verbüßung der Strafe nicht von weiteren Straftaten unter Ausnutzung des Berufes, dessen Ausübung ihm untersagt werden soll, abhalten lassen (vgl. RGSt 74, 54 u. BGH 3 StR 358/52 v. 29.8.52).
  • RG, 24.09.1926 - I 417/26

    1. Was ist in § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. unter einem Vollmachts- oder …

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 5 StR 952/52
    Das Reichsgericht hatte sogar schon für die frühere Fassung des § 266 StGB die Möglichkeit anerkannt, daß derjenige, der als Bevollmächtigter eines anderen einen Auftrag zur Besorgung fremder Vermögensgeschäfte übernimmt, Untreue begehen kann (vgl. RGSt 62, 15 [18]; 61, 1 und 174).
  • BGH, 11.11.1954 - 4 StR 293/54

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß zwischen dem Treugeber und dem Treuverpflichteten kein unmittelbares Vertragsverhältnis zu bestehen braucht (BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]; 5 StR 952/52 vom 16. April 1953; 3 StR 787/53 vom 21. Januar 1954).

    Daß die vertragswidrige Verwendung zweckgebundener Baukostenzuschüsse den Treubruchtatbestand des § 266 StGB erfüllen kann, steht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest (5 StR 952/52 vom 16. April 1953; 3 StR 787/53 vom 21. Januar 1954; 1 StR 565/53 vom 14. April 1954).

  • BGH, 21.01.1954 - 3 StR 787/53
    Mit einer zweckwidrigen Verwendung hatten die Eigentümer deshalb sich einer Verletzung der ihnen zufolge Rechtsgeschäfts obliegenden Pflicht, die Vermögensinteressen Wi. wahrzunehmen, und damit der Untreue schuldig gemacht (BGH 5 StR 952/52 vom 16. April 1953).

    Wenn der Bauunternehmer vom Grundstückseigentümer als Bauherrn die Vollmacht erhält, die Baukostenzuschüsse einzunehmen und für die Fertigstellung des Baues zu verwenden, und wenn die Mieter in Kenntnis hiervon die Baukostenzuschüsse an ihn zahlen, so entsteht dadurch zwischen dem Bauunternehmer und den zahlenden Mietern ein Treuverhältnis, das für den Bauunternehmer die Pflicht begründet, hinsichtlich der ihm anvertrauten Baukostenzuschüsse die Vermögensinteressen der Mieter wahrzunehmen (so bereits BGH 5 StR 952/52 vom 16. April 1953).

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