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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2018 - 5 StR 98/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17908
BGH, 05.06.2018 - 5 StR 98/18 (https://dejure.org/2018,17908)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2018 - 5 StR 98/18 (https://dejure.org/2018,17908)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 5 StR 98/18 (https://dejure.org/2018,17908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB
    Härteausgleich bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (Abkehr vom Vollstreckungsmodell)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Revision als unbegründet; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • ra.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Anforderungen an eine Einziehung von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 5 StR 98/18
    Der Senat hat den Ausspruch über die gesamtschuldnerische Haftung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nachgeholt und die Bezeichnung der Maßnahme im Urteilstenor klargestellt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17).
  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09

    Härteausgleich für entgangene Bewährung; Vollstreckungslösung

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 5 StR 98/18
    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen das sogenannte Vollstreckungsmodell für die Vornahme eines Härteausgleichs angewendet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, NStZ 2010, 387), hält er daran nicht fest.
  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 638/17

    Gesamtstrafenbildung (Mindeststrafe; Härteausgleich; fiktive Gesamtstrafe); …

    Der Senat hat jedoch bereits darauf hingewiesen, dass er an der den genannten Beschlüssen zugrunde liegenden Rechtsauffassung nicht festhält (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 5 StR 98/18).
  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 270/25

    Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich für entgangene Bewährung)

    Rn. 4 Entgegen der Anregung des Generalbundesanwalts kann der Senat den Härteausgleich, der im Rahmen der dem Tatgericht vorbehaltenen Gesamtstrafenbildung zu gewähren ist, nicht selbst vornehmen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 441/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 20 Rn. 4; vom 5. Juni 2018 - 5 StR 98/18, juris; insoweit überholt BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18 Rn. 5 f.).
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