Rechtsprechung
| LG Aachen, 27.05.2003 - 5 T 102/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf eine Erörterungsgebühr im Falle eines Prozessvergleichs durch Annahme eines schriftlichen Vergleichsvorschlags des Gerichts i.S. von § 278 Abs. 6 Zivilpozessordnung (ZPO); Zulässigkeit einer analogen Anwendung von § 35 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 04.04.2003 - 5 C 303/02
- LG Aachen, 27.05.2003 - 5 T 102/03
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 19.04.2004 - 8 W 129/04
Anfallen einer Erörterungsgebühr der Rechtspflegers in den Fällen des Abschlusses …
Rn. 10 Ebenso offen bleiben kann die weitere Frage, ob beim Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO eine Verhandlungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Ziff. 2, § 35 BRAGO anfällt, was von der überwiegenden Ansicht verneint wird (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 66; OLG München NJW-RR 2003, 788 [OLG München 17.01.2003 - 11 W 605/03]; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; Beschluss des OLG Celle vom 18. Februar 2004 - 16 U 78/03 - LG Aachen AGS 2003, 398 [LG Aachen 27.05.2003 - 5 T 102/03]; Schneider AGS 2003, 196, 197 [OLG München 17.01.2003 - 11 W 605/03];… Zöller, a.a.O.; a.A. LG Heilbronn AGS 2003, 538 [LG Heilbronn 05.09.2002 - 7 O 14/02]; AG Saarburg JurBüro 2003, 301; Enders JurBüro 2003, 1; Mock AGS 2003, 397, 398) [OLG Koblenz 10.07.2003 - 14 W 446/03].
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