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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 17.06.2021 - 5 T 146/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18152
LG Darmstadt, 17.06.2021 - 5 T 146/21 (https://dejure.org/2021,18152)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 17.06.2021 - 5 T 146/21 (https://dejure.org/2021,18152)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 5 T 146/21 (https://dejure.org/2021,18152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 300 InsO, § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO
    Für § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO gilt keine Frist zur Berichtigung der Verfahrenskosten

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine "harte" Frist zur Berichtigung der Verfahrenskosten bei Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf fünf Jahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2021, 736
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.09.2019 - IX ZB 23/19

    Vorzeitige Restschuldbefreiung bei rechtzeitiger Zahlung der …

    Auszug aus LG Darmstadt, 17.06.2021 - 5 T 146/21
    a) Den vorstehenden Rechtsausführungen stehen insbesondere nicht die Erwägungen in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 19.09.2019 (Az. IX ZB 23/19, juris) sowie vom 28.05.2020 (Az. IX ZB 50/18, juris) entgegen.

    Der BGH hat dies im vorgenannten Beschluss vom 19.09.2019 (BGH, Beschl. v. 19.09.2019, Az. IX ZB 23/19, juris Rn. 7) schon für Nr. 2 - trotz der dort für die Zahlung geltenden Frist - bejaht, so dass für die Nr. 3 nichts Gegenteiliges anzunehmen ist.

  • BGH, 28.05.2020 - IX ZB 50/18

    Insolvenzverfahren: Voraussetzung für die vorzeitige Erteilung der …

    Auszug aus LG Darmstadt, 17.06.2021 - 5 T 146/21
    a) Den vorstehenden Rechtsausführungen stehen insbesondere nicht die Erwägungen in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 19.09.2019 (Az. IX ZB 23/19, juris) sowie vom 28.05.2020 (Az. IX ZB 50/18, juris) entgegen.
  • AG Dortmund, 20.10.2021 - 260 IK 90/16

    Vorzeitige Erteilung der RSB nur bei Berichtigung der Verfahrenskosten innerhalb …

    Rn. 13 Trotz entsprechendem gerichtlichem Hinweis erfolgte seitens der Schuldnerin keine Rücknahme des Antrages auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung und auch die seitens des Treuhänders mit Datum vom 30.09.2021 mitgeteilte Entscheidung des LG Darmstadt vom 17.06.2021 (AZ: 5 T 146/21) überzeugt hier nicht, da diese überhaupt nicht auf die Argumentation des Gesetzgebers und das sich aus der Regelung des § 300 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1-3 InsO (a.F.) ergebende Anreizprinzip eingeht.
  • AG Norderstedt, 04.05.2022 - 65 IK 9/17

    Anspruch auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach fünf Jahren

    (LG Darmstadt, 17.06.2021, 5 T 146/21, ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen des vermeintlich eindeutigen Sachverhalts;… BeckOK/Riedel InsO, 26. Edition, § 300, Rn. 49a).
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