Rechtsprechung
| LG Münster, 12.03.2010 - 05 T 206/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Alleinige und ausschließliche Verfügungsbefugnis der Kapitalanlagegesellschaft am Immobilien-Sondervermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Münster - Albachten Bl. 1757
- LG Münster, 12.03.2010 - 05 T 206/09
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.06.2011 - V ZB 200/10
Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit der Verfügungsbefugnis einer …
Könnte die Verfügungsbefugnis der Kapitalanlagegesellschaft nicht eingetragen werden, könnten die nicht mehr verfügungsbefugten Anleger das Sondervermögen als eingetragene Eigentümer an einen gutgläubigen Erwerber veräußern (OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 13 W 45/10; LG Münster, Beschluss vom 12. März 2010 - 5 T 206/09).Seine Ansicht, die zusätzliche Eintragung auch der Verfügungsbefugnis der Beteiligten zu 2 bedürfe analog § 20 GBO des Nachweises einer entsprechenden Einigung, wird von anderen mit der Frage befassten Gerichten nicht geteilt (OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 2 W 168/10, Umbruch Seiten 8 f.; LG München I, Beschluss vom 30. September 2009 - 13 T 12935/09, Umbruch Seite 6; LG Münster, Beschluss vom 12. März 2010 - 5 T 206/09, Umbruch Seiten 6 f.).
- OLG Schleswig, 25.01.2011 - 2 W 168/10
Eintragungsfähigkeit der Verfügungsberechtigung einer Kapitalanlagegesellschaft
In den von den Beteiligten eingereichten, bisher unveröffentlichten Entscheidungen haben verschiedene Gerichte jedoch zu Recht auch die Eintragungsfähigkeit des Übergangs der Verfügungsbefugnis nach § 31 Abs. 1 InvG anerkannt, um einen ausreichenden Schutz vor gutgläubigem Erwerb zu ermöglichen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Mai 2010, 20 W 85/10; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Oktober 2010, 13 W 45/10; LG München II, Beschluss vom 31. August 2009, 8 T 1583/09; LG München I, Beschluss vom 30. September 2009, 13 T 12935/09; LG Berlin, Beschluss vom 10. Dezember 2009, 83 T 198/09; LG Münster, Beschluss vom 12. März 2010, 5 T 206/09).
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