Rechtsprechung
| LG Flensburg, 23.02.2009 - 5 T 217/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Ablehnung der Adoption eines kenianischen Kindes durch eine in der BRD lebende kenianische Staatsangehörige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schleswig - XVI W 15/06
- AG Schleswig, 23.06.2008 - 4 XVI W 15/06
- LG Flensburg, 23.02.2009 - 5 T 217/08
- OLG Schleswig, 24.06.2009 - 2 W 38/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- LG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 T 516/06
Auszug aus LG Flensburg, 23.02.2009 - 5 T 217/08
Die im Haager Übereinkommen statuierten Grundsätze sind durch die Ratifizierung zum deutschen ordre public erhoben (LG Stuttgart, JAmt 2008, 102-105).Auch soll sichergestellt werden, dass der Adoptierende in der Lage ist, das Kind ausreichend zu versorgen und zu betreuen und die Adoption dem Kindeswohl auch entspricht (LG Stuttgart, JAmt 2008, 102-105).
- OLG Celle, 05.12.2007 - 17 W 92/07
Prüfung der richtigen Anwendung einer Rechtsnorm im Rechtsbeschwerdeverfahren …
Auszug aus LG Flensburg, 23.02.2009 - 5 T 217/08
Zu diesen wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts gehört die Ausrichtung der Adoption am Kindeswohl (OLG Celle, FamRZ 2008, 1109-1110).Hier fehlt es an einer ausreichenden am Kindeswohl orientierten Prüfung der Elterneignung, die durch entsprechende Stellen am Lebensmittelpunkt der Annehmenden zu erfolgen hat (OLG Celle FamRZ 2008, 1109-1110).
- OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06
Ausschluss einer Adoption nach pakistanischem Recht als Verstoß gegen deutschen …
Auszug aus LG Flensburg, 23.02.2009 - 5 T 217/08
Schon durch den Gesetzeswortlaut und die Stellung der Vorschrift wird unterstrichen, dass die Adoption im Interesse des Kindes erfolgt, nicht dagegen wie zurzeit der Entstehung des BGB, im Interesse des Annehmenden" (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 13.09.2007 in 2 W 227/06 2006). - KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05
Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in …
Auszug aus LG Flensburg, 23.02.2009 - 5 T 217/08
Eine Anerkennung der ausländischen Adoption ist insbesondere dann nach § 16a Nr. 4 FGG ausgeschlossen, wenn die Anerkennung der Entscheidung zu einem Ergebnis führen würde, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, insbesondere mit den Grundrechten, offensichtlich unvereinbar wäre, d.h. zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stünde, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erschiene (KG Berlin 04.04.2006 JAmt 2006, 356-359).
- LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06 Als einen solchen wesentlichen Grundsatz des deutschen Rechts wird allgemein die zentrale Adoptionsvoraussetzung, nämlich eine umfassende fachliche Kindeswohlprüfung einschließlich einer Prüfung der gesamten Lebensverhältnisse der Bewerber, in der Regel durch eine Fachbehörde am Lebensmittelpunkt derselben, gefordert (…vgl. nur OLG Frankfurt a.a.O.;… OLG Köln a.a.O.; Landgericht Flensburg vom 23.2.2009 - 5 T 217/08 -, zitiert nach juris;… AG Hamm a.a.O.; KG FamRZ 2006, 1405 = KGR Berlin 2006, 845 ff., zitiert nach juris); die zentrale Vorschrift, die den unverzichtbaren Bestandteil des ordre public darstellt, ist § 1741 BGB.
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