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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 04.12.2014 - 5 T 256/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50949
LG Mönchengladbach, 04.12.2014 - 5 T 256/14 (https://dejure.org/2014,50949)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 04.12.2014 - 5 T 256/14 (https://dejure.org/2014,50949)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 5 T 256/14 (https://dejure.org/2014,50949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfallen einer Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung i.R.e. kumulativen Beauftragung mit einer Maßnahme (hier: Abnahme einer Vermögensauskunft)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 10 W 33/14

    Erfallen der Gebühr für die gütliche Erledigung bei Beauftragung des …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.12.2014 - 5 T 256/14
    Auch die Gesetzesmaterialien lassen keinen eindeutigen Schluss darauf zu, dass tatsächlich beabsichtigt war, dass der Aufwand für den Versuch einer gütlichen Einigung durch die Gebühr für die Einholung der Vermögensauskunft oder für die Pfändung mit abgegolten sein sollte (OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 960; dem folgend: Kammerbeschluss vom 7. Oktober 2014, 5 T 233/14).
  • OLG Köln, 11.06.2014 - 17 W 66/14

    Erfallen der Gebühr nach Nr. 207 KV- GvKostG

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.12.2014 - 5 T 256/14
    Der entgegenstehenden Ansicht, wonach es ausreicht, dass der Gerichtsvollzieher mit nur einer der beiden auf eine Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 oder 4 ZPO gerichteten Amtshandlung beauftragt sein muss (so: OLG Köln, Beschluss vom 11. Juni 2014, 17 W 66/14; BeckRS 2014, 13071,) schließt sich die Kammer aus den im vorgenannten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. März 2014 genannten Gründen nicht an.
  • LG Verden, 21.03.2016 - 6 T 143/15

    Entstehen der Gerichtsvollziehergebühr gemäß Nr. 207 KV-GvKostG bei einem …

    Rn. 24 Dagegen haben das Landgericht Kleve (Beschluss vom 06.03.2014, Az. 4 T 66/14), das Landgericht Mönchengladbach (Beschluss vom 04.12.2014, Az. 5 T 256/14) sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 03.03.2015, Az. 10 W 25/15) entschieden, dass die Gebühr für den Versuch einer gütlichen Einigung nach § 802b Abs. 1 ZPO nur dann nicht anfalle, wenn kumulativ eine Beauftragung mit einer Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 4 ZPO vorliege.
  • AG Remscheid, 21.05.2015 - 13 M 797/15

    Bestimmung des Termins zur Abgabe einer Vermögensauskunft (VAK) durch den …

    Es kommt nicht darauf an, dass beide genannten Maßnahmen kumulativ in Auftrag gegeben werden (ebenso: OLG Köln, B. v. 11.06.14, 17 W 66/14;LG Duisburg, B. v. 07.11.14, 7 T 152/14; LG Freiburg, B. v. 05.02.15, 3 T 137/13; anders hingegen: OLG Düsseldorf, B. v. 27.03.14, 1-10 W 33/14, 10 W 33/14 und LG Mönchengladbach, B. v. 04.12.14, 5 T 256/14, zitiert nach Juris).
  • AG Grevenbroich, 15.07.2016 - 30 M 1185/16

    Vergütung des Versuchs einer gütlichen Erledigung i.R.d. Kostenerstattung; …

    Damit erfüllt der Gerichtsvollzieher, der im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens eine gütliche Einigung versucht - unabhängig von einem entsprechenden Antrag des Gläubigers - seinen gesetzlichen Auftrag (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2015, I-10 W 148/15 und vom 15.01.2015, I-10 W 1/15; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 4.12.2014, 5 T 256/14).
  • AG Remscheid, 21.05.2015 - 13 M 669/15
    Es kommt nicht darauf an, dass beide genannten Maßnahmen kumulativ in Auftrag gegeben werden (ebenso: OLG Köln, B. v. 11.06.14, 17 W 66/14;LG Duisburg, B. v. 07.11.14, 7 T 152/14; LG Freiburg, B. v. 05.02.15, 3 T 137/13; anders hingegen: OLG Düsseldorf, B. v. 27.03.14, 1-10 W 33/14, 10 W 33/14 und LG Mönchengladbach, B. v. 04.12.14, 5 T 256/14, zitiert nach Juris).
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