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| LG Saarbrücken, 18.02.2004 - 5 T 47/04 |
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 24.08.1993 - 11 W 12/93
Umschreibung eines Vollstreckungstitels aufgrund einer öffentlich beglaubigten …
Auszug aus LG Saarbrücken, 18.02.2004 - 5 T 47/04
Wenn die Rechtsnachfolgeklausel nach ihrem Inhalt dahin geht, dass dem Rechtspfleger bei ihrer Erteilung die die Rechtsnachfolge belegende Urkunde im Original vorlag, muss auch das Original zugestellt werden (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1994, 173;… Zöller-Stöber, § 750 Rdnr. 20;… Wieczorek-Salzmann, § 750 Rdnr. 33).
- LG Kassel, 08.01.2021 - 3 T 558/20
Ist die Zustellung von Nachweisurkunden gemäß § 750 Abs. 2 ZPO erforderlich, …
Nach § 750 Abs. 2 ZPO muss deshalb in diesem Fall das Original zugestellt werden (LG Saarbrücken Beschl. v. 18.2.2004 - 5 T 47/04, BeckRS 2004, 15459 Rn. 14, beck-online; LG Aachen, Beschl. v. 18.06.1990 - 5 T 189/90 = RPfleger 1990, 520 = DGVZ 1991, 42). - AG Mannheim, 20.05.2005 - 13 M 6/05
Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid: Anforderungen bei …
Das LG Saarbrücken vertritt im Beschluss vom 18.02.2004 (5 T 47/04, DGVZ 2004, 93-94) die Auffassung, dass diejenigen Urkunden zugestellt werden müssen, die in der Klausel genannt werden und die dem Rechtspfleger bei Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel tatsächlich vorlagen, und zwar in der Form, wie sie dem Rechtspfleger vorgelegen haben.
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