Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 06.12.2010 - 5 T 514/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 14 Abs 3 S 1 Nr 4 AsylVfG, § 62 Abs 2 S 1 Nr 5 AufenthG
Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungshaft: Überprüfung der Haftanordnung gegen einen aus einem sicheren Drittstaat eingereisten Afghanen unter Berücksichtigung seines Asylantrags - ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- migrationsrecht.net (Leitsatz)
LG Saarbrücken zum Haftgrund Fluchtgefahr im Asylverfahren
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Zum Haftgrund Fluchtgefahr im Asylverfahren
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 31.10.2010 - ZBG-AR 1645/10
- LG Saarbrücken, 06.12.2010 - 5 T 514/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09
Abschiebungshaft: Scheitern einer Luftabschiebung nach Terminsverlegung vor …
Auszug aus LG Saarbrücken, 06.12.2010 - 5 T 514/10
1995, 80; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage, § 62 Aufenthaltsgesetz Rdnr. 18) oder wenn sich der Wille des Betroffenen, sich der Abschiebung zu entziehen, aus einer Gesamtschau aller Umstände ergeben würde (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.10.2009, Az 34 Wx 64/09, zitiert nach juris Rdnr. 14;… OLG München, OLG R München 2009, 672, zitiert nach juris, Rdnr. 12). - OLG Frankfurt, 29.04.2009 - 20 W 129/09
Dublin II Verfahren trotz Entlassung von ca. 20 weiteren Personen noch nicht …
Auszug aus LG Saarbrücken, 06.12.2010 - 5 T 514/10
Rn. 27 Zum jetzigen Zeitpunkt kann auch nicht nachträglich fingiert werden, dass zum Zeitpunkt der Haftanordnung durch den Beschluss des Amtsgerichts vom 30.10.2010 auch der Haftgrund des § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz vorgelegen hat (…vgl. dazu OLG München, OLG R München 2009, 24 - 25, zitiert nach juris Rdnr. 16; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.04.2009 - Az 20 W 129/09 ( www.asyl.net ).
- BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11
Asylantragstellung bei Anordnung der Sicherungshaft: Aufenthaltsgestattung und …
Denn für die Frage der Aufrechterhaltung der Sicherungshaft trotz einer Asylantragstellung kommt es nicht darauf an, auf welchen Haftgrund die Haftanordnung hätte gestützt werden können, sondern auf welchen Haftgrund sie tatsächlich gestützt worden ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2009 - 20 W 129/09, S. 4, veröffentlicht unter www.asyl.net; LG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Dezember 2010, 5 T 514/10 Rn. 27, juris).
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