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Weitere Entscheidung unten: LG Münster, 22.05.2023

Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 13.06.2023 - 5 T 77/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,14510
LG Arnsberg, 13.06.2023 - 5 T 77/23 (https://dejure.org/2023,14510)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13.06.2023 - 5 T 77/23 (https://dejure.org/2023,14510)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13. Juni 2023 - 5 T 77/23 (https://dejure.org/2023,14510)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.2022 - XII ZB 480/21

    Vergütung des Berufsbetreuers: Gewöhnlicher Aufenthalt des Betroffenen in einer …

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.06.2023 - 5 T 77/23
    Sie sind stationären Einrichtungen jedoch gleichgestellt, wenn die in der ambulant betreuten Wohnform extern angebotenen Leistungen tatsächlicher Betreuung oder Pflege als Rund - um - die - Uhr - Versorgung durch professionelle Betreuungs- oder Pflegekräfte zur Verfügung gestellt oder vorgehalten werden und der Anbieter der externen angebotenen Betreuungs- und Pflegeleistungen nicht frei wählbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2022, XII ZB 480/21).
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Rechtsprechung
   LG Münster, 22.05.2023 - 5 T 77/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,20889
LG Münster, 22.05.2023 - 5 T 77/23 (https://dejure.org/2023,20889)
LG Münster, Entscheidung vom 22.05.2023 - 5 T 77/23 (https://dejure.org/2023,20889)
LG Münster, Entscheidung vom 22. Mai 2023 - 5 T 77/23 (https://dejure.org/2023,20889)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.04.2024 - IX ZB 55/23

    Inflationsausgleichsprämie pfändbar

    Die Inflationsausgleichsprämie ist keine aus öffentlichen Mitteln finanzierte staatliche Hilfsmaßnahme (vgl. LG Münster, Beschluss vom 22. Mai 2023 - 5 T 77/23, juris Rn. 13; Ahrens, NJW-Spezial 2022, 725; Wipperfürth, ZInsO 2022, 2058, 2059), sondern lediglich steuerlich und abgabenrechtlich begünstigt.

    Rn. 19 cc) Gemessen daran ist die Inflationsausgleichsprämie nicht unpfändbar; sie ist insbesondere nicht zweckgebunden (vgl. LG Münster, Beschluss vom 22. Mai 2023 - 5 T 77/23, juris Rn. 10 ff; AG Norderstedt, ZInsO 2023, 1958, 1959; AG Regensburg, ZInsO 2023, 2427, 2428; Ahrens, NJW-Spezial 2022, 725; ders., ZVI 2023, 106, 112; Wipperfürth, ZInsO 2022, 2258, 2260; Kriege, AnwZert InsR 7/2023 Anm. 3; aA AG Hannover, ZVI 2023, 377).

  • LG Bielefeld, 20.02.2023 - 23 T 394/23
    Der Gesetzgeber hat also sowohl bei der Ermöglichung der steuerfreien Zahlung der Inflationsausgleichsprämie als auch bei der Einführung der Energiepreispauschale offenbar bewusst keine Entscheidung über die Unpfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie getroffen (vgl. LG Münster, Beschluss vom 22. Mai 2023 - 5 T 77/23, Rn. 9, juris).
  • ArbG Siegen, 21.12.2023 - 1 Ca 690/23
    Rn. 22 Die Inflationsausgleichsprämie ist innerhalb der Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO für Arbeitseinkommen pfändbar (LG Münster v. 22.05.2023 - 5 T 77/23 - Juris; AG Regensburg v. 25.10.2023 - 2 IK 173/23 - ZInsO 2023, 2427; AG Köln v. 04.01.2023 - 70k IK 226/20 - NZI 2023, 222; AG Norderstedt v. 26.07.2023 - 65 IK 37/23 - NZI 2023, 834; Jarchow, Inflation und Inflationsausgleichsprämie - insolvenzrechtliche Folgen der aktuellen Problemstellungen, ZVI 2023, 191-194; Ahrens, Inflationsausgleichsprämie - Pfändung und Insolvenz, NJW-Spezial 2022, 725-726; a.A. AG Hannover v. 09.05.2023 - 907 IK 966/22 - 4 - ZinsO 2023, 1340) und unterliegt daher in Höhe des pfändbaren Betrages dem Insolvenzbeschlag (§§ 35 I, 36 I 2 InsO).
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