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| VGH Hessen, 21.06.1996 - 5 TG 1230/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 3 GG, EWGRL 667/90
(Gestaltung einer Tierkörperbeseitigungsgebührensatzung - degressiver Gebührensatz; Vereinbarkeit mit EWGRL 667/90) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 26.02.1996 - 9 G 40/96
- VGH Hessen, 21.06.1996 - 5 TG 1230/96
Papierfundstellen
- ESVGH 46, 319 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.1986 - 2 S 472/84
Gültigkeit einer kommunalen Gebührensatzung für die Beseitigung von Tierkörpern
Auszug aus VGH Hessen, 21.06.1996 - 5 TG 1230/96
Rn. 8 So hat das Verwaltungsgericht zu Recht den sogenannten "Schlachtzahltarif" in § 4 TierKBGebS als zulässigen Gebührenbemessungsmaßstab bezeichnet, der mit dem Äquivalenzprinzip und dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - sowie mit den Anforderungen des § 10 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz - KAG - vereinbar ist (vgl. dazu den bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Normenkontrollbeschluß des VGH Baden-Württemberg vom 28. September 1986 - 2 S 472/84 -, ESVGH 37, 24 ff.). - VGH Hessen, 11.12.1981 - V T I 51/80
Auszug aus VGH Hessen, 21.06.1996 - 5 TG 1230/96
Das entspricht bei einem Verfahren, das nicht außergewöhnlich lange dauern wird, dem Interesse des jeweiligen Antragstellers an der Vermeidung des Zinsverlustes (vgl. Beschluß des Senats vom 11. Dezember 1981 - V TI 51/80 -, ESVGH 32, 144 = NVwZ 1983, 54).
- VG Cottbus, 03.07.2019 - 6 K 1685/15
Gebühren für Fäkalienentsorgung
2000 S. 68; und HessVGH, Beschl. vom 21.6.1996 - 5 TG 1230/96 -, ESVGH 46, 319). - VG Cottbus, 05.07.2019 - 6 K 650/16
Schmutzwasserbeitrag
2000 S. 68; und HessVGH, Beschl. vom 21.6.1996 - 5 TG 1230/96 -, ESVGH 46, 319). - VG Cottbus, 01.11.2012 - 6 K 428/11
Wassergebühren
2000 S. 68; Hessischer VGH, Beschl. vom 21.6.1996 - 5 TG 1230/96 -, ESVGH 46, 319; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. vom 24.6.2008 - 1 M 54/08 -, zit. nach juris., Rn. 15; Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 689).
- VGH Hessen, 30.03.2000 - 5 TG 824/99
Ausgleichsbeitrag nach dem hessischen Altenpflegegesetz
Der Senat hat die Verwendung zweier unterschiedlicher Bemessungsmaßstäbe nebeneinander aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung eines besonderen Verwaltungsaufwands für rechtmäßig erachtet, insbesondere wenn die unter den einen Maßstab fallende Gruppe zahlenmäßig kaum ins Gewicht fällt (vgl. Beschluss vom 21.06.1996 - 5 TG 1230/96 -, ESVGH 46, 319 - nur Leitsatz - = GemHH 1998, 114). - VG Cottbus, 01.10.2019 - 6 K 1108/17
Gebühren für Fäkalienentsorgung
2000 S. 68; und HessVGH, Beschl. vom 21.6.1996 - 5 TG 1230/96 -, ESVGH 46, 319). - VG Cottbus, 24.10.2019 - 6 K 1847/16
Gebühren für Fäkalienentsorgung
Mit anderen Worten: Der Umfang einer Leistung wird durch die Aufwendigkeit der Leistungserstellung zumindest mitbestimmt, sodass - je nach Sachlage - als Indikator des Maßes der Inanspruchnahme auch das Maß der Kostenverursachung in Betracht kommt (vgl. OVG Bln-Bbg…, Urt. vom 1.12.2005, a. a. O., Rn. 34 ff.; ferner NdsOVG…, Urt. vom 20.11.1989 - 9 L 80/89 -, NST-N 1990 S. 82; Beschl. vom 19.7.1999 - 9 M 2622/99 -, NdsVBl. 2000 S. 68; und HessVGH, Beschl. vom 21.6.1996 - 5 TG 1230/96 -, ESVGH 46, 319).
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