Rechtsprechung
| VGH Hessen, 04.03.1986 - 5 TH 160/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Straßenbaubeitrag bei Umbau oder Ausbau einer Teilstrecke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ESVGH 36, 319 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Hessen, 30.09.1996 - 5 TG 2165/96
Straßenbaubeitrag: Umbau oder Ausbau einer Straße nur in einem abgrenzbaren …
Solche Arbeiten werden vielmehr stets auf die Strecke der Straße beschränkt werden, auf der nach dem Ermessen der Gemeinde ein Bedürfnis nach ihnen besteht (vgl. Urteil des Senats vom 3. Dezember 1980 - V OE 60/77 -, HSGZ 1981, 312, und Beschluß vom 4. März 1986 - 5 TH 160/85 -, GemHH 1987, 20;… dazu ausführlich auch: Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Januar 1996, § 8 Rdnr. 96).Deckt sich der aus- oder umgebaute Straßenteil räumlich nicht mit einem abrechnungsfähigen Abschnitt, muß auf die nächstgrößere - den ausgebauten Teil umfassende - Abrechnungseinheit zurückgegriffen werden, was sowohl ein einzelner Abschnitt, eine Mehrheit von Abschnitten oder auch die gesamte Straße sein kann (vgl. Beschluß vom 4. März 1986, a.a.O.).
- VG Frankfurt/Main, 15.11.2004 - 12 G 3863/04
Abrechnungsabschnitt; Erneuerung; Ringstraße; Stichstraße; Straßenbeitrag
Solche Arbeiten werden vielmehr stets auf die Strecke der Straße beschränkt werden, auf der nach dem Ermessen der Gemeinde ein Bedürfnis nach ihnen besteht (vgl. Urteil d. Senats vom 03. Dezember 1980 - V OE 60/77 -, HSGZ 1981, 312, Beschluss v. 04. März 1986 - 5 TH 160/85 -, GemHH 1987, 20;… dazu ausführlich auch Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Januar 1996, § 8 Rdnr. 96).Deckt sich der aus- oder umgebaute Straßenteil räumlich nicht mit einem abrechnungsfähigen Abschnitt, muss auf die nächstgrößere - den ausgebauten Teil umfassende Abrechnungseinheit zurückgegriffen werden, was sowohl ein einzelner Abschnitt, eine Mehrheit von Abschnitten oder auch die gesamte Straße sein kann (vgl. Beschl. v. 04. März 1986, a. a. O.).".
- VGH Hessen, 31.07.1987 - 5 TH 1939/86
Kanalisationsbeitrag für die Erneuerung eines Ortsteilnetzes
Der Senat geht in seiner Rechtsprechung zum Straßenbeitragsrecht davon aus, daß Straßenbeiträge nach § 11 KAG auch dann erhoben werden können, wenn die Straße nach dem zugrundeliegenden Bauprogramm nicht in ihrer gesamten Länge, sondern nur auf einer Teilstrecke um- oder ausgebaut wird (vgl. Senatsbeschluß vom 4. März 1986 - 5 TH 160/85 - , ZKF 1986 S. 207 f. = Gemeindehaushalt 1987 S. 20).Dies kann - je nach räumlicher Ausdehnung der um- oder ausgebauten Strecke - entweder ein einzelner Abschnitt oder eine Mehrheit solcher Abschnitte oder auch die Straße in ihrer gesamten Länge sein (vgl. Senatsbeschluß vom 4. März 1986, a.a.O.).
- VGH Hessen, 15.05.1997 - 5 N 1460/96
Organisatorisches Ermessen der Gemeinde hinsichtlich öffentlicher Einrichtungen - …
Vergleichbar ist dies im Straßenbeitragsrecht mit dem Um- und Ausbau nur einer Teilstrecke der Gesamtstraße (vgl. Beschlüsse vom 4. März 1986 - 5 TH 160/85 -, ZKF 1986, 207 = GemHH 1987, 20, und vom 30. September 1996 - 5 TG 2165/96 -, ZKF 1997, 37). - VGH Hessen, 06.11.2003 - 5 UZ 2270/03
Straßenbaubeitrag; Erschließungsanlage; Ausbau; Verbindungsstück; Zuordnung
Gleiches gilt bei nachträglicher Herstellung unselbständiger Stichstraßen (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - 8 C 80.88 -, Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 = NVwZ 1991, 77; vgl. auch: Beschluss des Senats vom 4. März 1986 - 5 TH 160/85 -, ZKF 1986, 207 = GemHH 1987, 20, zum Abrechnungsabschnitt bei einem nachträglichen Ausbau eines Mittelteils einer Straße, nachdem die übrigen Teile bereits in der Vergangenheit ausgebaut und abgerechnet waren). - VGH Hessen, 30.01.1991 - 5 UE 2828/88
Straßenbaubeitrag - Verbesserungsbedürfnis bei verbesserndem Umbau und Ausbau
In seinem Beschluß vom 4. März 1986 -- 5 TH 160/85 (ZKF 1986, 207 = GemHH 1987, 20) hat der Senat entschieden, daß im Falle eines auf eine Teilstrecke beschränkten Um- und Ausbaus Grundstücke, die außerhalb dieser Teilstrecke gelegen und erschlossen sind, nur dann in die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes einbezogen werden können, wenn das aus- oder umgebaute Straßenstück als solches keinen gesondert abrechnungsfähigen "Abschnitt" darstellt. - VGH Hessen, 20.07.1993 - 5 TH 2859/90
Straßenbeitrag: Kompensation einer Verbesserung durch gleichzeitige …
Erforderlich ist lediglich, daß sich die fragliche Teilstrecke einem Abschnitt zuordnen läßt, der nach der Vorteilslage eine selbständige Abrechnung erlaubt (dazu: Senatsbeschluß vom 4.3.1986 - 5 TH 160/85 - ZKF 1986, 207 = GemHH 1987, 20;… ferner Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 96, der die Rechtsprechung des Senats in diesem Punkt zutreffend interpretiert und wiedergibt).
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