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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 17.01.1995 - 5 TH 921/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5418
VGH Hessen, 17.01.1995 - 5 TH 921/94 (https://dejure.org/1995,5418)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.01.1995 - 5 TH 921/94 (https://dejure.org/1995,5418)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 5 TH 921/94 (https://dejure.org/1995,5418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    FlusAAGV, § 32 Abs 1 S 1 Nr 13 LuftVG, § 32 Abs 1 S 1 Nr 14 LuftVG, § 3 VwKostG, §§ 3 ff VwKostG
    Erhebung der Flugsicherheitsgebühren - zu den Kompetenzen; Gebührenhöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 596
  • NVwZ-RR 1995, 596
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr - …

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1995 - 5 TH 921/94
    Diese Kompetenz beschränkt sich nicht auf materielle Regelungen über den Luftverkehr, sondern erstreckt sich auch auf Regelungen zur Gebührenerhebung als Annex zur materiellen Zuständigkeit (BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 -, NVwZ 1994, 1102, 1103 = DVBl. 1994, 1155 = UPR 1994, 358 = Buchholz 442.40 § 32 LuftVG Nr. 7, zur "Luftsicherheitsgebühr").

    NVwZ 1994, 1102, 1105).

    NVwZ 1994, 1102, 1105 m.w.N.).

    NVwZ 1994, 1102, 1104 m.w.N.).

    NVwZ 1994, 1102, 1005 m.w.N.).

    NVwZ 1994, 1102, 1106).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1995 - 5 TH 921/94
    Rn. 15 Unter Gebühren werden im allgemeinen öffentlich-rechtliche Geldleistungen verstanden, die aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217, 225 f;… BVerwG, a.a.O.).

    Da von Verfassungs wegen auch die Verfolgung weiterer Zwecke neben der Gebührenerzielung zulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O.).

    Es verlangt, daß die Gebühr nicht in einem Mißverhältnis zu der erbrachten Leistung stehen darf (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O. , S. 227; BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 48.81 -, DÖV 1982, 154, 155).

  • VG Frankfurt/Main, 18.08.1993 - III/1 E 891/91
    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1995 - 5 TH 921/94
    Rn. 5 Der Senat hat außer den Akten des zugehörigen Klageverfahrens der Antragstellerin (VG Frankfurt a.M. III/3 E 1216/91 mit Beiakten) auch die Akten des bei ihm anhängigen Berufungsverfahrens 5 UE 2872/93 = VG Frankfurt a.M. III/1 E 891/91 mit dem in diesem Verfahren vorgelegten Rechtsgutachten "Zur Rechtmäßigkeit der Flugsicherungs-An- und Abfluggebühren" von Prof. Dr. G. aus dem August 1991 beigezogen.

    Dies verstößt weder - wie es das Verwaltungsgericht angenommen hat (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 18. August 1993 - III/1 1 E 891/91 -, NVwZ-RR 1994, 415) - gegen das Äquivalenzprinzip noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der hier wohl eher einschlägig sein dürfte.

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1995 - 5 TH 921/94
    Es verlangt, daß die Gebühr nicht in einem Mißverhältnis zu der erbrachten Leistung stehen darf (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O. , S. 227; BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 48.81 -, DÖV 1982, 154, 155).
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Pensionen und Renten

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1995 - 5 TH 921/94
    Der Normgeber hat also eine sehr weite Gestaltungsfreiheit (vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121, 122/76 -, BVerfGE 54, 11, 26 m.w.N.;… Jarass/Pieroth, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 14.12.1994 - 5 N 1980/93

    Staffelung von Kindergartengebühren nach Einkommensgruppen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1995 - 5 TH 921/94
    Zum einen normiert § 10 Abs. 3 HessKAG ein einfachgesetzliches Erfordernis für Benutzungsgebühren auf Landesrechtsebene, dem die Entsprechung auf der hier maßgebenden Bundesebene fehlt (vgl. Beschluß des Senats vom 14. Dezember 1994 - 5 N 1980/93 -, S. 21 und 24 des amtlichen Abdrucks).
  • VGH Hessen, 17.12.1980 - V OE 129/78
    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1995 - 5 TH 921/94
    Das Verwaltungsgericht hat an Rechtsprechung des Senats zu § 10 Abs. 3 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes - HessKAG - angeknüpft (Urteil vom 17. Dezember 1980 - V OE 129/78 -, HSGZ 1981, 283, 284 f.) und aus diesem für Benutzungsgebühren geltenden "Grundsatz der leistungsgerechten Gebührenbemessung" abgeleitet, der Verordnungsgeber habe hier einen "Wirklichkeitsmaßstab" zur Verfügung gehabt und diesen zu Unrecht nicht angewandt.
  • VGH Hessen, 06.07.1995 - 5 UE 2872/93

    Erhebung der Flugsicherheitsgebühren - zu den Kompetenzen; Gebührenhöhe

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1995 - 5 TH 921/94
    Rn. 5 Der Senat hat außer den Akten des zugehörigen Klageverfahrens der Antragstellerin (VG Frankfurt a.M. III/3 E 1216/91 mit Beiakten) auch die Akten des bei ihm anhängigen Berufungsverfahrens 5 UE 2872/93 = VG Frankfurt a.M. III/1 E 891/91 mit dem in diesem Verfahren vorgelegten Rechtsgutachten "Zur Rechtmäßigkeit der Flugsicherungs-An- und Abfluggebühren" von Prof. Dr. G. aus dem August 1991 beigezogen.
  • OVG Niedersachsen, 02.12.1996 - 12 L 182/95

    Gebühren für die Aufsicht über Luftfahrunternehmen; Betrieb, …

    Es stellt das Vorliegen einer Gebühr auch nicht in Frage, wenn die Leistung, die der Staat sich "entgelten" lassen will, auch oder sogar in erster Linie aus Gründen des öffentlichen Wohls verlangt wird und damit zugleich oder überwiegend allgemeine öffentliche Interessen verfolgt werden (BVerwG…, Urt. vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 1.93 -, BVerwGE 95, 188 = NVwZ 1994, 1102; s.a. HessVGH, Beschl. v. 17. Januar 1995 - 5 TH 921/94 -, NVwZ-RR 1995, 596, 597 Daß der erzielbare Umsatz und damit der wirtschaftliche Nutzen - bei einer Betrachtung nach Maßgabe eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabes - typischerweise von der Masse des eingesetzten Luftfahrzeuges abhängt, erscheint dem Senat weiterhin plausibel und wird durch die den Beteiligten übermittelte Auswertung der von dem LBA vorgelegten Aufstellungen durch den Senat bestätigt (s.a. HessVGH, Beschl. v. 17. Januar 1995 - 5 TH 921/94 -, NVwZ-RR 1995, 596, 598: "Die Bedeutung und der wirtschaftliche Nutzen für den Halter ist jedoch bei Luftfahrzeugen offensichtlich größer als bei kleineren Luftfahrzeugen").
  • VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 118/07

    An- und Abfluggebühren

    Insoweit kann auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1997 (11 C 10.95 und 11 C 12.95 -, Buchholz 442.40 § 32 LuftVG Nrn. 8 und 9 = NVwZ-RR 1997, 648) und die diesen Entscheidungen zu Grunde liegenden Urteile des Senats vom 6. Juli 1995 (5 UE 1989/95 und 5 UE 2872/93 -, beide Juris; vergleiche auch Beschluss des Senats vom 17. Januar 1995 - 5 TH 921/94 -, NVwZ-RR 1995, 596) verwiesen werden.
  • VGH Hessen, 15.01.2019 - 5 A 174/18

    An- und Abfluggebühren

    Auch insofern verweist der Senat weitgehend auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, denen er folgt, sowie auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Januar 1995 - 5 TH 921/94 - Urteile des Senats vom 6. Juli 1995 - 5 UE 2872/93 - und 5 UE 1989/95 -, bestätigt durch BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1997 - 11 C 10.95 -, Buchholz 442.40 § 32 LuftVG Nr. 8, und - 11 C 12.95 -, Buchholz 442.40 § 32 LuftVG Nr. 9; sämtlich Juris; Urteil des Senats vom 20. Februar 2008 - 5 UE 118/07 - n. V., bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 29.08 -, BVerwGE 135, 352 = NVwZ 2010, 517 = Juris), auf die sich auch das Verwaltungsgericht gestützt hat.
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