Rechtsprechung
| LAG München, 13.01.1986 - 5 Ta 211/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 12 Abs. 7; ZPO § 3
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert - Beschäftigungsdauer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestandsstreitigkeiten; Streitwertfestsetzung; Arbeitsverhältnisdauer
Verfahrensgang
- ArbG München, 11.09.1985 - 27 Ca 8178/85
- LAG München, 13.01.1986 - 5 Ta 211/85
Papierfundstellen
- MDR 1986, 698
- NZA 1986, 496 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- LAG München, 21.11.1985 - 6 Ta 150/85
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
Auszug aus LAG München, 13.01.1986 - 5 Ta 211/85
Das LAG Hamm (LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 38), das LAG Düsseldorf (JurBüro 1985, 1858 ff.) und die 6. Kammer des LAG München (Beschluss vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 -) sind dem BAG nicht gefolgt und halten an ihrer bisherigen Rechtsprechung fest.Neben dem LAG Hamm, aaO., und LAG Düsseldorf, aaO., hat sich auch die 6. Kammer des LAG München in ihrem Beschluss vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 - dem BAG nicht angeschlossen.
- LAG München, 29.06.1981 - 7 (9) Ta 7/80
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
Auszug aus LAG München, 13.01.1986 - 5 Ta 211/85
Nach der ständigen Rechtsprechung aller Kammern des Landesarbeitsgerichts München und der meisten anderen Landesarbeitsgerichte ist bei Kündigungsklagen, mit denen der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses für mindestens drei Monate oder unbestimmte Zeit begehrt wird, der Höchstbetrag von drei Monatsverdiensten grundsätzlich auszuschöpfen, sofern das wirtschaftliche Interesse des Klägers nicht unter drei Monatsverdiensten liegt (LAG München, AP § 12 ArbGG 1979 Nr. 4 mit Nachweisen;… vgl. ferner die im Beschluss des BAG vom 30.11.1984, EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 36 und bei KR-Friedrich, 2.Aufl., § 4 KSchG Rdn. 277 aufgeführte Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte).Den vom BAG aufgestellten Grundsätzen liegt die Tendenz zugrunde, kurze, nämlich solche von nicht mehr als einem Jahr, ordentlich kündbare Arbeitsverhältnisse bei den üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen und fehlendem Sonderkündigungsschutz mit einem geringen Wert anzusetzen, Dass dies der Sinn und Zweck des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG erfordert, lässt sich weder dem Wortlaut dieser Vorschrift noch, wie das LAG München, AP § 12 ArbGG 1979 Nr. 4 anhand der Gesetzesmaterialien näher dargelegt hat, ihrer Entstehungsgeschichte entnehmen.
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG München, 13.01.1986 - 5 Ta 211/85
Wäre der künftige Fortbestand des Arbeitsverhältnisses lediglich ein mit der Kündigungsschutzklage verbundenes weiteres Motiv des Arbeitnehmers, wäre es auch nicht ohne weiteres einleuchtend, warum der Große Senat des BAG (= Beschluss vom 27.2.1985 - GS 1/84 -, DB 1985, 2197 ff.) den Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers während des Kündigungsrechtsstreits bejaht hat. - BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79
Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag
Auszug aus LAG München, 13.01.1986 - 5 Ta 211/85
Dieser bildet zumindest dann die Obergrenze, wenn in einem Rechtsstreit mehrere, in zeitlich kurzem Abstand erklärte Kündigungen angegriffen werden (BAG Streitwert vom 6.12.1984 - 2 AZR 754/79 (B) -, EzA § 12 ArbGG 1979 Nr. 34 mit Nachweisen). - LAG Düsseldorf, 17.10.1985 - 7 Ta 302/85
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
Auszug aus LAG München, 13.01.1986 - 5 Ta 211/85
Das LAG Hamm (LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 38), das LAG Düsseldorf (JurBüro 1985, 1858 ff.) und die 6. Kammer des LAG München (Beschluss vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 -) sind dem BAG nicht gefolgt und halten an ihrer bisherigen Rechtsprechung fest.
- LAG München, 30.10.1990 - 5 Ta 135/90
Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung
a) Ziffer 1 des Klageantrags ist ein allgemeiner Kündigungsschutzantrag, der nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München gemäß § 12 Abs. 7 ArbGG mit 3 Monatsbezügen zu bewerten ist (Beschlüsse vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 -, JurBüro 86, 434; vom 13.01.1986 - 5 Ta 211/85 -, MDR 86, 698; vom 12.07.1989 = 9 Ta 104/89 -, JurBüro 90, 40). - LAG Hamburg, 15.05.1990 - 2 Ta 21/89
Streitwert: Kündigung - Beschäftigungsdauer - Lohnfortzahlung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG München, 12.07.1989 - 9 Ta 104/89
Streitwert: Kündigung mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren - …
Das Landesarbeitsgericht München hat auch nach eingehender Auseinandersetzung mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30.11.1984 ausdrücklich seine bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten (Beschlüsse vom 22.11.1985 - 6 Ta 150/85 - und vom 13.01.1986 - 5 Ta 211/85 -, Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung (AMBl.) 1986, C 219 f. und C 30 ff. = NZA 1986, 171 (Leitsatz) = AnwBl 1986, 106 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".