Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 14.06.1993 - 5 Ta 76/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BetrVG §§ 40, 99; BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2
Gegenstandswert: Bußgeldverfahren beim Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gegenstandswert; Beschlußverfahren; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Regelwert
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 12.05.1993 - 4c BV 46/92
- LAG Schleswig-Holstein, 14.06.1993 - 5 Ta 76/93
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Thüringen, 21.01.1997 - 8 Ta 137/96
Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens auf Erteilung der Zustimmung zu einer …
18; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.06.1993, 5 Ta 76/93, LAGE § 8 BRAGO, Entsch.Diese Überlegungen nötigt aber nicht dazu, die privilegierende Streitwertbestimmung des § 12 Abs. 7 ArbGG auch im Beschlussverfahren zumindest analog zur Anwendung zu bringen, sondern sie kann durchaus auch in dem vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Bewertungsrahmen Berücksichtigung finden (so zutreffend LAG Hamburg…, Beschluss vom 04.08.1992, a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.06.1993, a. a. O.).
Ob nun § 8 Abs. 2 Halbsatz 2 BRAGO mit dem genannten Betrag von DM 8.000,00 einen Regelwert (so LAG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 30.06.1993, a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.06.1993, a. a. O.; LAG München…, Beschluss vom 24.05.1993, a. a. O.) oder nur einen Hilfswert (so die wohl herrschende Meinung, vgl. LAG München…, Beschluss vom 07.12.1995, a. a. O., m. w. N.) darstellt, kann dahingestellt bleiben, denn der Streit um diese Begriffe hat für die Entscheidung über die Höhe des Gegenstandswertes keine ausschlaggebende Bedeutung.
- LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2000 - 2 Ta 127/00
Bestimmung eines Streitgegenstandes für anwaltliche Gebührenberechnung; …
Mit der bisherigen - überwiegenden - Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ist der in § 8 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BRAGO für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten genannte Gegenstandswert von 8.000,00 DM als Regelwert anzusehen, von dem nur in Ausnahmefällen "nach Lage des Falles" abgewichen werden kann - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.02.1998, 2 Ta 32/98; Beschl. v. 26.06.2000, 3 Ta 68/00; Beschl. v. 29.09.1998, 4 Ta 84/98, LAGE Nr. 38 zu § 8 BRAGO; Beschl. v. 14.06.1993, 5 Ta 76/93, LAGE Nr. 24 zu § 8 BRAGO; Beschl. v. 15.04.1997, 6 Ta 58/97; a. A. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.05.2000, 1 Ta 66/00; LAG Hamburg, Beschl. v. 17.12.1996, LAGE Nr. 37 zu § 8 BRAGO; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.1999, LAGE Nr. 41 zu § 8 BRAGO; Gerold/Schmidt-Madert, 14. Aufl., § 8 Rz. 23 -. - LAG Hamburg, 06.01.1999 - 4 Ta 9/98
Gegenstandswert bei Unterlassungsverfügung; Regelwert; Anhaltspunkte für …
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