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Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 26.04.2007

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 28.03.2007 - 5 TaBV 2/07   

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https://dejure.org/2007,67937
LAG Hamburg, 28.03.2007 - 5 TaBV 2/07 (https://dejure.org/2007,67937)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28.03.2007 - 5 TaBV 2/07 (https://dejure.org/2007,67937)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28. März 2007 - 5 TaBV 2/07 (https://dejure.org/2007,67937)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 12.03.2019 - 7 TaBV 49/18

    Rechtzeitige Versendung des Wahlausschreibens zur Betriebsratswahl im Falle einer …

    Andernfalls ist die Betriebsratswahl anfechtbar (Anschluss an LAG Hamburg v. 28.03.2007, 5 TaBV 2/07 und BAG v. 29.01.1992, 7 ABR 27/91 Rdnr. 41).

    Für diesen Kreis von Beschäftigten muss der Wahlvorstand dafür Sorge tragen, dass sie so rechtzeitig Kenntnis vom Wahlausschreiben erlangen, dass sie sowohl aktiv als auch passiv in das Wahlgeschehen eingreifen können (so ausdrücklich und mit überzeugender Begründung LAG Hamburg, Beschluss vom 28.03.2007, 5 TaBV 2/07, LAG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 29.11.1990, 4 TaBV 2/90 sowie Fitting aaO., § 24 WO Rdnr. 10 ff.).

  • ArbG Braunschweig, 13.07.2022 - 3 BV 5/22

    Anfechtung einer Beriebsratswahl; Ordnungsgemäße Verwahrung der Wahlrückläufer; …

    Für den Kreis der Beschäftigten, für den eine Abwesenheit vom Ort des Aushangs des Wahlausschreibens während des Wahlverfahrens insgesamt voraussichtlich anzunehmen ist, muss der Wahlvorstand dafür Sorge tragen, dass sie so rechtzeitig Kenntnis vom Wahlausschreiben erlangen, dass sie sowohl aktiv als auch passiv in das Wahlgeschehen eingreifen können (LAG Hamm, 12.03.2019, 7 TaBV 49/18; LAG Hamburg, 28.03.2007, 5 TaBV 2/07; LAG Baden-Württemberg, 29.11.1990, 4 TaBV 2/90).
  • LAG Köln, 11.04.2008 - 11 TaBV 80/07

    Anfechtung einer Wahl der Konzernschwerbehindertenvertretung

    Das Wahlausschreiben ist daher so auszuhängen, dass es von allen Wahlberechtigten zur Kenntnis genommen werden kann (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - AP § 3 WahlO BetrVG 1972 Nr. 1; vgl. auch LAG Hamburg 28. März 2007 - 5 TaBV 2/07 - juris).
  • LAG München, 18.03.2015 - 11 TaBV 68/14

    Betriebsratswahl; Anfechtung; Bekanntgabe des Wahlausschreibens an …

    Dabei muss die Übersendung auch so rechtzeitig geschehen, dass der in § 24 Abs. 2 WO genannte Personenkreis noch ausreichend Gelegenheit hat, eine Entscheidung über die aktive Teilnahme an der Wahl zu treffen (vgl. LAG Hamburg Beschluss v. 28.03.2007 - 5 TaBV 2/07).
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   LAG Köln, 26.04.2007 - 5 TaBV 2/07   

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https://dejure.org/2007,123390
LAG Köln, 26.04.2007 - 5 TaBV 2/07 (https://dejure.org/2007,123390)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.04.2007 - 5 TaBV 2/07 (https://dejure.org/2007,123390)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. April 2007 - 5 TaBV 2/07 (https://dejure.org/2007,123390)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2007 - 5 TaBV 2/07
    Rn. 20 Für das Vorliegen eines zwar ein Mindestmaß an organisatorischer Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb (vgl. BAG 21.07.2004 - 7 ABR 57/03 - AP Nr. 15 zu § 4 BetrVG 1972. Maßgebend ist das Bestehen einer Leitung, die überhaupt Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt, diese Weisungsrechte müssen sich nicht auf alle mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten erstrecken (BAG 19.02.2002 - 1 ABR 26/01).
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 54/90

    Betriebsteile als selbständige Betriebe - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2007 - 5 TaBV 2/07
    Für die Frage, ob gleichrangige Organisationseinheiten jeweils für sich oder zusammen als Betriebsteile i. S. d. § 4 Abs. 1 BetrVG anzusehen sind, sind vergleichbare Kriterien heranzuziehen, wie bei der Frage, ob zwei Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb unterhalten (BAG 29.05.1991 - 7 ABR 54/90 - AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 26/01

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in einem Betriebsteil

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2007 - 5 TaBV 2/07
    Rn. 20 Für das Vorliegen eines zwar ein Mindestmaß an organisatorischer Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb (vgl. BAG 21.07.2004 - 7 ABR 57/03 - AP Nr. 15 zu § 4 BetrVG 1972. Maßgebend ist das Bestehen einer Leitung, die überhaupt Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt, diese Weisungsrechte müssen sich nicht auf alle mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten erstrecken (BAG 19.02.2002 - 1 ABR 26/01).
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