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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.08.2014 - 5 U 11/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,51494
OLG Köln, 11.08.2014 - 5 U 11/14 (https://dejure.org/2014,51494)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.08.2014 - 5 U 11/14 (https://dejure.org/2014,51494)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. August 2014 - 5 U 11/14 (https://dejure.org/2014,51494)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 ; ZPO § 286
    Anforderungen an die Sachaufklärung im Arzthaftungsprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Arzthaftungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 10.04.2025 - 5 U 129/24

    Wie kann ein Patient in einem Arzthaftungverfahren die Aussage eines …

    Rn. 14 Der Senat hat in früheren Verfahren (OLG Köln Beschl. v. 11.8.2014 - 5 U 11/14, BeckRS 2015, 7678 Rn. 4; OLG Köln, Beschluss vom 1.11.2022 - 5 U 167/11) dazu bereits ausgeführt, dass eine zeugenschaftliche Vernehmung der Nachbehandler dann nicht erforderlich ist, wenn diese über die dokumentierten Tatsachen hinaus lediglich ihre Bewertung der von ihnen vorgefundenen bzw. erhobenen Befunde und ihre Einschätzung in Bezug auf die Behandlung abgeben können.
  • LG Köln, 06.11.2024 - 3 O 177/22
    Die medizinisch-sachverständige Bewertung der Befunde und Begutachtung der Behandlung sind jedoch dem vom Gericht bestellten Sachverständigen vorbehalten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11. August 2014 - I-5 U 11/14 -, juris).
  • LG Köln, 28.11.2017 - 3 O 311/15

    Beweislast des Geschädigten für einen Schadensersatzanspruch und die Zahlung von …

    Die Bewertung der Behandlungsfehlerhaftigkeit obliegt vielmehr allein dem gerichtlich beauftragten Sachverständigen, dem die von den weiteren wahrgenommenen Tatsachen - wie auch im hiesigen Fall geschehen - durch deren Behandlungsdokumentation vermittelt werden (OLG Köln, Beschluss vom 01.12.2011, Az.: 5 U 167/11; OLG Köln, Beschluss vom 11.08.2014, Az.: 5 U 11/14; OLG Köln, Beschluss vom 12.10.2015, Az.: 5 U 15/15, jeweils m.w.N. zitiert nach JURIS).
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