Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.04.1996 - 5 U 11/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 12.10.1994 - 4 O 195/93
- OLG Köln, 22.04.1996 - 5 U 11/95
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87
grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für …
Auszug aus OLG Köln, 22.04.1996 - 5 U 11/95
Rn. 11 Soweit aufgrund dieser Schätzungen letzte Zweifel bezüglich der Kausalität zurückbleiben, gehen diese nach den Grundsätzen der vom Bundesgerichtshof zur Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern entwickelten Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1988, 2949 sowie NJW 1994, 801) zu Lasten der Beklagten.Die für die Fälle grober Behandlungsfehler -bzw. ihnen gleichstehender fundamentaler Diagnoseirrtümerentwickelten Beweiserleichterungen stellen keine prozessuale Sanktion für ärztliches Verschulden dar, sondern sollen einen Ausgleich dafür schaffen, daß sich gerade durch den Fehler das Spektrum der für die Schädigung in Betracht kommenden Ursachen erweitert oder verschoben hat (BGH NJW 1988, 2949).
- BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Köln, 22.04.1996 - 5 U 11/95
Das gemäß § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse liegt bereits dann vor, wenn - die Richtigkeit des Klagevortrags unterstelltkünftige Schäden auch nur entfernt möglich sind (BGH NJW 1991, 2707, 2708). - BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92
Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Köln, 22.04.1996 - 5 U 11/95
Rn. 11 Soweit aufgrund dieser Schätzungen letzte Zweifel bezüglich der Kausalität zurückbleiben, gehen diese nach den Grundsätzen der vom Bundesgerichtshof zur Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern entwickelten Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1988, 2949 sowie NJW 1994, 801) zu Lasten der Beklagten. - BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87
Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen …
Auszug aus OLG Köln, 22.04.1996 - 5 U 11/95
Hat wie hier ein fundamentaler Diagnoseirrtum dazu geführt, daß als Folge der Fehlinterpretation des Befundes die Einleitung einer gezielten Therapie - hier: einer Umstellung der Klägerin auf Marcumar bei ihrer Entlassungunterlassen wird, steht der zugrundeliegende - schwere- Diagnosefehler beweisrechtlich einem groben Behandlungsfehler gleich (vgl. dazu BGH NJW 1988, 1513/1514).
- OLG Celle, 11.05.2023 - 11 U 119/22
Anlagevermittlung; Objektgerechte Aufklärung; Verhaltenspflichten des …
cc) Die Instanzrechtsprechung beurteilt die Frage, soweit für den Senat ersichtlich, genauso (vgl. etwa Brandenburgisches OLG…, Urteil vom 3. März 2010 - 4 U 40/09, juris Rn. 67;… LG Düsseldorf, Urteile vom 28. Januar 2009 - 5 O 347/06 und etliche weitere Verfahren, jeweils juris Rn. 28 oder 29; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30. Dezember 2004 - 15 U 14/01, juris Rn. 71;… Kammergericht, Urteile vom 9. Oktober 2001 - 21 U 959/00, juris Rn. 55, …und vom 27. April 2001 - 15 U 2630/00, juris Rn. 99; OLG Düsseldorf - Urteil vom 28. März 1996 - 5 U 11/95, juris Rn. 53 ff.).
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