Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 05.05.1994 - 5 U 1114/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tilgungsbestimmung bei Aufrechnungserklärung; Mängelgewährleistung im Werkvertragsrecht; Verpflichtung zur Hinnahme von Nachbesserungsversuchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 26.05.1993 - 9 O 373/92
- OLG Koblenz, 05.05.1994 - 5 U 1114/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 567
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.12.1974 - VII ZR 182/73
Zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag
Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.1994 - 5 U 1114/93
Diese Aufrechnungsforderungen gründen sich ebenso wie die Zahlungsansprüche der Klägerin auf die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien, die als Werkverträge einzustufen sind (vgl. BGHZ 63, 306, 310 [BGH 09.12.1974 - VII ZR 182/73] ;… auch Thomas in Palandt, BGB, 53. Aufl., vor § 631 Rdnr. 22).Das Vorbringen der Klägerin, die Patientin M. sei trotz vorliegender Mängel zu einer Zahlungsverweigerung nicht berechtigt, weil das Honorar der Klägerin ein Dienstleistungsentgelt darstelle, ist nicht tragfähig; der - auf die Vornahme einer zahnprothetischen Maßnahme gerichtete - Vertrag zwischen der Beklagten und der Patientin war vielmehr Werkvertrag; deshalb begründet die Untauglichkeit der prothetischen Arbeit auch in diesem Verhältnis die Anwendbarkeit gewährleistungsrechtlicher Vorschriften (vgl. BGHZ 63, 306, 310) [BGH 09.12.1974 - VII ZR 182/73] .
- BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers; …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.1994 - 5 U 1114/93
Sie läßt außer acht, daß der Besteller eines Werks, das mangelhaft angefertigt wurde, dem Unternehmer keine Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben braucht, sondern selbst für eine Mängelbeseitigung sorgen darf, wenn sich der Unternehmer als so wenig zuverlässig erwiesen hat, daß der Besteller nicht darauf vertrauen kann, der Unternehmer werde die Nachbesserung ordnungsgemäß durchführen (vgl. BGHZ 46, 242, 245 [BGH 08.12.1966 - VII ZR 144/64] ; auch Senatsurteil vom 17. März 1994 - 5 U 1436/93 -). - BGH, 26.01.1993 - X ZR 90/91
Unwirksamer Haftungsausschluß für leichte Fahrlässigkeit in kaufmännischem …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.1994 - 5 U 1114/93
Überdies trägt sie nicht hinreichend dem Umstand Rechnung, daß eine Nachbesserungsmöglichkeit auch dann nicht mehr eingeräumt werden muß, wenn dem Auftraggeber eine weitere Tätigkeit des Unternehmers, der sich bereits vergeblich an einer Nachbesserung versucht hat, mit Rücksicht auf seine Situation nicht mehr zugemutet werden kann (…vgl. Thomas a.a.O. § 634 Rdnr. 4; auch BGH NJW-RR 1993, 560 [BGH 26.01.1993 - X ZR 90/91] ; OLG Nürnberg OLGZ 1983, 78, 79 f). - OLG Koblenz, 17.03.1994 - 5 U 1436/93
Ersatz für fehlerhaften Kachelofen durch Dritthandwerker
Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.1994 - 5 U 1114/93
Sie läßt außer acht, daß der Besteller eines Werks, das mangelhaft angefertigt wurde, dem Unternehmer keine Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben braucht, sondern selbst für eine Mängelbeseitigung sorgen darf, wenn sich der Unternehmer als so wenig zuverlässig erwiesen hat, daß der Besteller nicht darauf vertrauen kann, der Unternehmer werde die Nachbesserung ordnungsgemäß durchführen (vgl. BGHZ 46, 242, 245 [BGH 08.12.1966 - VII ZR 144/64] ; auch Senatsurteil vom 17. März 1994 - 5 U 1436/93 -). - OLG Nürnberg, 13.05.1982 - 8 U 204/82
Anzahl der zumutbaren Nachbesserungsversuche; Wandelungsanspruch ohne …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.1994 - 5 U 1114/93
Überdies trägt sie nicht hinreichend dem Umstand Rechnung, daß eine Nachbesserungsmöglichkeit auch dann nicht mehr eingeräumt werden muß, wenn dem Auftraggeber eine weitere Tätigkeit des Unternehmers, der sich bereits vergeblich an einer Nachbesserung versucht hat, mit Rücksicht auf seine Situation nicht mehr zugemutet werden kann (…vgl. Thomas a.a.O. § 634 Rdnr. 4; auch BGH NJW-RR 1993, 560 [BGH 26.01.1993 - X ZR 90/91] ; OLG Nürnberg OLGZ 1983, 78, 79 f).
- OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 66/09
Feststellung des Anspruchs eines Dentallabors gegenüber einer zahnärztlichen …
Rn. 86 Auf den Kooperationsvertrag, der sich als Werkvertrag zwischen den Beklagten als Freiberuflern und der Klägerin als Werkunternehmerin darstellt (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 05.05.1994, 5 U 1114/93, NJW-RR 1995, 567), sind die Grundsätze der von den Beklagten zitierten Rechtsprechung zur Kündigungsbeschränkung von Sozietätsverträgen unter Freiberuflern (insbesondere Rechtsanwälten) weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar, da insoweit eine völlig unterschiedliche Interessenlage der Parteien eines Werkvertrages einerseits und der Parteien eines Sozietätsvertrages andererseits gegeben ist.Auch wenn der Bereich der Schnittstelle zwischen zahnmedizinischer Behandlung von Patienten durch die Beklagten einerseits und Dentallaborprodukten und -leistungen der Klägerin andererseits in Teilbereichen eine etwaige Sensibilität innehaben und es sich bei Dentallaborleistungen - anders als bei einem üblichen Werkvertrag - nicht um die Erbringung rein technischer bzw. mechanischer Handwerksleistungen handeln mag, handelt es sich bei dem Kooperationsvertrag vom 05.04.2001 um einen Werkvertrag (vgl. die Bezeichnung der Dentallaborleistungen der Klägerin als "Werk" gemäß Präambel des Kooperationsvertrages, vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 05.05.1994, 5 U 1114/93, NJW-RR 1995, 567; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.02.2005, 26 U 56/04, NJW-RR 2005, 701;… Palandt-Sprau, a.a.O., Einf v § 631, Rn 32 mwN), dessen Rechte und Pflichten sich in erster Linie aus seinen vorrangigen individualvertraglichen Regelungen und in zweiter Linie aus dem gesetzlichen Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) ergeben.
- OLG Koblenz, 29.08.2011 - 5 U 481/11
Unbrauchbarkeit einer Zahnprothese nach einer Vielzahl misslungener …
Die Entscheidung des Senates vom 05.05.1994 (5 U 1114/93) ist erkennbar nicht einschlägig.
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