Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.11.1992 - 5 U 131/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 3 § 9; MB-KK § 4 Abs. 5
Formularmäßige Vereinbarung der Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers für die Behandlung in einer gemischten Anstalt nach vorheriger schriftlicher Leistungszusage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.03.1992 - 25 O 269/91
- OLG Köln, 26.11.1992 - 5 U 131/92
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 15.03.1990 - 5 U 184/89
Leistungsausschluß in der Krankentagegeldversicherung und in der …
Auszug aus OLG Köln, 26.11.1992 - 5 U 131/92
Rn. 17 Entgegen der Auffassung des Klägers folgt dies aber nicht schon daraus, daß die Beklagte für zwei vorherige Aufenthalte in derselben Klinik und in einem weiteren Fall an den Kläger Leistungen erbracht hat (vgl. Senat r + s 90, 213, 214; 88, 239, 240).Eine Bindung der Beklagten im Hinblick auf noch nicht erbrachte Leistungen hätte allenfalls dann eintreten können, wenn der Kläger gerade im Vertrauen auf die bisher gewährten Leistungen im Rahmen ein- und desselben Versicherungsfalles weitere Aufwendungen gleicher Art getätigt und die Beklagte dies erkannt hätte (vgl. Senat r + s 90, 213, 214).
- OLG Köln, 09.03.1989 - 5 U 138/88
Auszug aus OLG Köln, 26.11.1992 - 5 U 131/92
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. r + s 89, 199; 88, 239; 86, 321; vgl. auch OLG Hamm r + s 92, 64, 65).Ein Ermessensmißbrauch würde nur dann vorliegen, wenn die Beurteilung durch die Beklagte, ob die Behandlung des Klägers in der gemischten Anstalt medizinisch notwendig war oder nicht, krass fehlerhaft und/oder abwegig war und sich dies der Beklagten geradezu aufdrängen mußte (vgl. Senat r + s 89, 199; 88, 278).
- OLG Hamm, 25.09.1991 - 20 U 104/91
Leistungszusage; Behandlung; Anstalt; Ermessen des Versicherers; Obliegenheit; …
Auszug aus OLG Köln, 26.11.1992 - 5 U 131/92
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. r + s 89, 199; 88, 239; 86, 321; vgl. auch OLG Hamm r + s 92, 64, 65).
- OLG Hamm, 20.01.2012 - 20 U 148/11
Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei stationärem Aufenthalt in …
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Versicherer von der Möglichkeit einer freiwilligen Leistung bei Nachweis der Notwendigkeit der Behandlung gesprochen hat (vgl. OLG Köln, Urt. v. 26.11.1992, 5 U 131/92, RuS 93, 231;… vgl. a. Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 4 MB/KK, Rn 68). - OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99
Krankenversicherung: Wirksamkeit der Klausel über die Behandlung in einer …
§ 4 Abs. 5 MB/KK ist nach allgemeiner Auffassung als Risikobegrenzung (OLG Köln RuS 1993, 231 bei juris;… Prölss-Martin VVG, 26. Aufl., Rn 36 zu § 4 MB/KK) zu werten. - OLG Köln, 21.03.1994 - 5 U 61/93
Krankenhaus ; Betten; Rehabilitationsträger; Gemischte Anstalt ; Versicherer; …
Ein Ermessensmißbrauch des Versicherers bei der nachträglichen Prüfung und Entscheidung, eine Leistungszusage zu erteilen oder nicht zu erteilen, kommt nur dann in Betracht, wenn seine Beurteilung, ob die Behandlung des Versicherungsnehmers in der gemischten Anstalt medizinisch notwendig war oder nicht, krass fehlerh-haft und/oder abwegig war und sich ihm dies aufdrängen mußte (Senat r + s 93, 231 m.w.N.). - LG Duisburg, 02.10.2008 - 12 S 51/08
Erfordernis einer vorherigen Leistungszusage i.R.d. Anspruchs auf Zahlung von …
Die Kammer schließt sich insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung vorherrschenden Meinung an, dass ein Risikoausschluss vorliegt, da § 4 Abs. 5 AVB gerade der Begrenzung des Risikos des Versicherers gilt (…vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.07.1006, Az. 5 U 53/06; OLG Köln, Urt. v. 26.11.1992, Az. 5 U 131/92). - LG Landau/Pfalz, 19.12.2002 - 1 S 241/02
Krankenversicherung: Leistungsausschluss bei stationärer Heilbehandlung in einer …
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn sich die bisherigen Leistungen des Versicherers auf eben den Versicherungsfall beziehen, dessentwegen der Versicherungsnehmer die Erstattung weiterer Kosten geltend macht (OLG Köln R + S 93, 231); so lag es hier indes nicht, zumal beim Aufenthalt des Klägers in der Klinik R. im Jahre 1997 unstreitig die Behandlung des Tinnitus im Vordergrund gestanden hatte.
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