Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 138/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 Abs 1 BGB
Harte, konzerninterne Patronatserklärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Harte, konzerninterne Patronatserklärung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.08.2006 - 4 O 40/06
- OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 138/06
- BGH, 20.09.2010 - II ZR 296/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.06.1999 - II ZR 272/98
Pflicht des Gesellschafters zur Erhaltung der Liquidität der GmbH; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 138/06
Auch nach der Rechtsprechung des BGH kann das Versprechen des Gesellschafters einer GmbH & Co. KG, neben der Einlage der Gesellschaft ein Darlehen zu gewähren, je nach Ausgestaltung der Abreden einlageähnlichen Charakter haben und gegebenenfalls die Pflicht begründen, auch bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft das Darlehensversprechen zu erfüllen; aufgehoben werden kann eine derartige einlageähnlich wirkende Darlehenszusage dann ohne Einschränkung nur vor Eintritt der Krise (vgl. BGH, Urteil v. 28. Juni 1999 -II ZR 272/98, BGHZ 142, 116, Juris Rz. 16;… Goette/Kleindiek, Eigenkapitalersatzrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2007, Rz. 118).Rn. 59 Ebenso wenig bestand ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des noch nicht ausgereichten aufschiebend bedingten Darlehens gemäß § 490 Abs. 1 BGB, weil in den Vermögensverhältnissen der Schuldnerin keine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil v. 28. Juni 1999 - II ZR 272/98, BGHZ 142, 116, Juris Rz. 16 zum fehlenden Recht des Gesellschafters, sich auf § 610 BGB a. F. zu berufen;… von Rosenberg/Kruse, a.a.O., S. 645, 646).
- BGH, 30.01.1992 - IX ZR 112/91
Bürgschaftsähnliche Patronatserklärung
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 138/06
Denn nach Kündigung der Patronatserklärung mit Schreiben vom 11. November 2002 hat die Schuldnerin am folgenden Tag Insolvenz angemeldet, das Insolvenzverfahren ist nachfolgend auch eröffnet worden; hiermit steht fest, dass die Beklagte ihre Verpflichtungen verletzt hat, weil sie die Insolvenz nicht abgewendet hat, sie schuldet daher Schadensersatz wegen Nichterfüllung dieser Verpflichtung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1992 -XI ZR 112/91, BGHZ 117, 127, Juris-Rz. 19 ff, Ebenroth/Boujong/Joost/Allstadt-Schmitz, HGB, Bd. 2 (2001), Anhang IV, Rz. 678). - BGH, 08.05.2006 - II ZR 94/05
Sportgate-Verfahren zurückverwiesen
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 138/06
Denn hierdurch wäre die harte Patronatserklärung gegenüber der Schuldnerin wertlos gemacht und die Beklagte für deren Nichterfüllung belohnt (…ebenso OLG München, a. a. O., S. 2004; offen gelassen von BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 94/05, ZIP 2006, 1370, Juris-Rz. 14).
- OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04
Anfechtbarkeit der Aufhebung einer harten Patronatserklärung in der Krise des …
- OLG Celle, 28.06.2000 - 9 U 54/00
Harte Patronatserklärung; Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 138/06
Rn. 41 Der Ansicht des OLG Celle (OLG Report Celle 2001, 39, 40), wenn - wie hier mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens - der Zweck der Erklärung - Sicherung der Teilnahme der Gesellschaft am Wirtschaftsleben - verfehlt worden sei, bestehe eine Verpflichtung zur weiteren Stützung der Gesellschaft nicht mehr, der Ausstattungsanspruch wandele sich nicht in eine Verpflichtung des Erklärenden um, die Gesellschaft mit Mitteln zur Befriedigung der Vollstreckungsgläubiger auszustatten, weil hiermit allein dem Interesse der Gläubiger gedient werde, vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - BGH, 09.12.1996 - II ZR 341/95
Einforderung eines vor Konkurseröffnung zugesagten Darlehens durch den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 138/06
Auf den Streitfall treffen diese Erwägungen uneingeschränkt zu, zumal die Berufung auf das Fehlschlagen des Sanierungskonzeptes nicht möglich ist, wenn wie hier aufschiebend bedingt die Verpflichtung zur Gewährung eines Sanierungsdarlehens übernommen worden ist, die von vornherein auch das Risiko des Scheiterns der konkret geplanten Maßnahme und Sanierung mit eingeschlossen hat (vgl. BGH, Urteil v. 9. Dezember 1996 - II ZR 341/95, GmbHR 1997, 498, Juris Rz. 12;… Lutter/Hommelhoff, a.a.O., Rz. 174). - BGH, 25.06.1991 - XI ZR 112/91
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 138/06
Denn nach Kündigung der Patronatserklärung mit Schreiben vom 11. November 2002 hat die Schuldnerin am folgenden Tag Insolvenz angemeldet, das Insolvenzverfahren ist nachfolgend auch eröffnet worden; hiermit steht fest, dass die Beklagte ihre Verpflichtungen verletzt hat, weil sie die Insolvenz nicht abgewendet hat, sie schuldet daher Schadensersatz wegen Nichterfüllung dieser Verpflichtung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1992 -XI ZR 112/91, BGHZ 117, 127, Juris-Rz. 19 ff, Ebenroth/Boujong/Joost/Allstadt-Schmitz, HGB, Bd. 2 (2001), Anhang IV, Rz. 678).
- LG Stralsund, 25.02.2011 - 6 O 308/10
Vernehmung des Bürgermeisters einer beklagten Gemeinde als Zeugen
Denkbar wäre dies grundsätzlich jedenfalls dann, wenn man den Begriff der Verkehrssicherungspflicht als so genannte Rechtstatsache ansieht, die - solange nicht streitig gestellt - als tatsächliches Vorbringen ausgereicht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 29.05.1958 - II ZR 342/56, NJW 1958, 1968; OLG Koblenz, Urteil vom 02.04.1992 - 5 U 1326/91, NJW-RR 1993, 571, 572; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2008 - 5 U 138/06, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 38; LG Stuttgart…, Urteil vom 16.06.2010 - 4 S 247/09, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 26;… Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 8. Aufl. 2005, Rdnr. 99).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.03.2009 - I-5 U 138/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Ersatzansprüche wegen vorgenommener valgisierender Umstellungsosteotomie bei Sprunggelenksfraktur
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 24.05.2006 - 11 O 509/04
- OLG Köln, 18.03.2009 - I-5 U 138/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88
Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2009 - 5 U 138/06
Verwirklicht sich aber weder das aufklärungspflichtige noch ein vergleichbares Risiko, so kommt eine Haftung des Arztes bei - wie im Streitfall - erfolgter Grundaufklärung nicht in Betracht (vgl. BGHZ 106, 391 ff.;… Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht 10. Aufl. Rdn. 451 ff. m.w.Nachw.).
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