Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Deutsches Notarinstitut
SachenRBerG §§ 5, 12
Wohnhauserrichtung aufgrund eines Erholungspachtvertrages
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
SachenRBerG §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 b) und c), 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. e, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2, 9 Abs. 1 Nr. 5, 10, 12 Abs. 1 Nr. 2, 14 Abs. 1 Satz 2
Bauwerk; Berechtigung; Billigung staatlicher Stellen; Bebauung durch Dritten; Eigenheimbebauung; Erholungsgrundstück; Gebäudeeigentum; Lebensmittelpunkt; Nachzeichnungsprinzip; Nutzer; Rechtsnachfolger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. e
Begriff des als Wohnhaus geeigneten Gebäudes i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. e SachenRBerG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Begriff des als Wohnhaus geeigneten Gebäudes i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 18.12.2008 - 14 O 339/06
- LG Frankfurt/Oder, 18.12.2008 - 14 O 399/06
- OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
- BGH, 01.07.2011 - V ZR 242/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
Hinweispflichten des Gerichts im Berufungsverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
Auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung können sich Zweifel an der Richtigkeit des Beweisergebnisses ergeben (BVerfG NJW 2003, 2524). - BGH, 14.01.2005 - V ZR 139/04
Verurteilung zum Abschluss eines Kaufvertrages
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
Die erforderliche Billigung staatlicher Stellen konnte dabei ohne Weiteres noch nachträglich erfolgen (BGH NJW-RR 2005, 666). - BGH, 06.03.2003 - III ZR 170/02
Gesetzlicher Übergang des Baulichkeiteneigentums bei zu Erholungszwecken …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
Die nach § 929 BGB erforderliche Einigung konnte danach formlos erfolgen (BGHZ 154, 132, 137 f; Brandenburgisches Oberlandesgericht VIZ 2002, 692, 695 m. w. N.).
- BGH, 13.05.2005 - V ZR 191/04
Rechtsstellung eines von mehreren gemeinschaftlichen Nutzern; Begriff des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
Rn. 59 Diesem Ergebnis steht entgegen der Auffassung der Beklagten die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13. Mai 2005 (NJW-RR 2005, 1256 ff.) nicht entgegen, weil die Voraussetzungen des SachenRBerG zum Stichtag 2. Oktober 1990 sämtlich in der Person der Zeugin Z… erfüllt waren und der Kläger als Rechtsnachfolger der Zeugin Z… zur Geltendmachung dieser Ansprüche berechtigt ist. - BGH, 03.07.2009 - V ZR 220/08
Möglichkeit zur Erhebung einer Einrede wegen Versagung der Nutzung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
Verstöße gegen materielles Baurecht oder vertragliche Vereinbarungen wären in diesem Zusammenhang unbeachtlich (BGH WuM 2009, 530 f). - BGH, 06.04.2001 - V ZR 438/99
Sachenrechtsbereinigung - Gleichsetzung von Umgestaltung und Neuerrichtung
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
Hierbei müssen hinsichtlich der Bauweise (Größe, Mauerwerk, Raumaufteilung), Ausstattung (Heizung, sanitäre Anlagen) und seiner Erschließung (Wasser und Abwasser, Strom, Zufahrt) für eine Wohnnutzung gewisse bautechnische Mindestanforderungen gewahrt werden (BGH VIZ 2001, 503, 504; Brandenburgisches Oberlandesgericht VIZ 1998, 54, 55; 151, 152 f). - OLG Brandenburg, 19.03.2002 - 9 U 28/01
Vermögensauseinandersetzung von geschiedenen Ehegatten aus der ehemaligen DDR: …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
Die nach § 929 BGB erforderliche Einigung konnte danach formlos erfolgen (BGHZ 154, 132, 137 f; Brandenburgisches Oberlandesgericht VIZ 2002, 692, 695 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.02.2011 - 5 U 15/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung einer Schwangeren hinsichtlich alternativer Behandlungsmethoden bei drohender Frühgeburt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.01.2009 - 25 O 497/04
- OLG Köln, 02.02.2011 - 5 U 15/09
- BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2011 - 5 U 15/09
Rn. 27 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Wahl der Behandlungsmethode zwar primär Sache des behandelnden Arztes; gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechender vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will [vgl. hierzu etwa: BGH, Urteil vom 15. März 2005, VersR 2005, 836, Juris-Rn. 10 m. w. N. - st. Rspr.; vgl. hierzu auch das Urteil des OLG Celle vom 2. Juli 2007, VersR 2008, 123, in dem für den dortigen Streitfall das Legen einer Cerclage und die konservative Behandlung als echte Behandlungsalternativen bewertet werden, über die die betroffene Patientin vor der Entscheidung für die eine oder andere Methode aufzuklären ist], wobei dies gleichermaßen für die Entscheidung der Frage gilt, ob eine begonnene Behandlung fortgesetzt oder ob zu einer anderen Therapie übergegangen werden soll [vgl. hierzu etwa: BGH, a. a. O., Juris-Rn. 13].Rn. 36 Bei dieser Beurteilung folgt der Senat der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2005 [VI ZR 313/03, VersR 2005, 836] zu einem vergleichbaren Streitfall, in dem nach einem im Krankenhaus konservativ versorgten Bruch in der Nähe des rechten Handgelenkes bei fortschreitendem Abkippen des Bruches neben der Fortsetzung der konservativen Behandlung ein operatives Vorgehen als Behandlungsalternative zur Verfügung gestanden hat, das von dem behandelnden Arzt nicht gewählt und auf das der Patient nicht hingewiesen worden ist, wobei es in der Folge zu einer Zunahme der Fehlstellung und zu einem Verheilen in dieser Fehlstellung mit den damit für den Patienten verbundenen Beeinträchtigungen gekommen ist; in diesem Streitfall hat der BGH angenommen, dass der eingetretene Schaden zumindest mit auf der rechtswidrigen Fortsetzung der konservativen Behandlung beruht [BGH, a. a. O., Juris-Rn. 22].
- BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90
Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad …
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2011 - 5 U 15/09
Rn. 38 Dieser Beurteilung zur Kausalität stehen auch die von den Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in VersR 1986, 183, VersR 1992, 238, und VersR 1981, 677, nicht entgegen, weil sich diese sämtlich auf Fallkonstellationen beziehen, die vom Ansatz her mit der Konstellation des vorliegenden Streitfalls nicht zu vergleichen sind.In seiner in VersR 1992, 238, veröffentlichten Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof einen Streitfall zu entscheiden, in dem die Parteien um die Frage stritten, ob die betroffene Patientin wider die medizinische Vernunft ihre Einwilligung in die medizinisch indiziert gewesene Schnittentbindung verweigert hatte [BGH, VersR 1992, 238, Juris-Rn. 14], wobei in diesem Zusammenhang auch über verfahrensrechtliche Fragen zu entscheiden war [BGH, VersR 1992, 238, Juris-Rn. 15 ff.].
- BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84
Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung; …
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2011 - 5 U 15/09
Rn. 38 Dieser Beurteilung zur Kausalität stehen auch die von den Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in VersR 1986, 183, VersR 1992, 238, und VersR 1981, 677, nicht entgegen, weil sich diese sämtlich auf Fallkonstellationen beziehen, die vom Ansatz her mit der Konstellation des vorliegenden Streitfalls nicht zu vergleichen sind.In der in VersR 1986, 183, veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 1985 ging es vom Ansatz her um die Frage, ob ein bestimmtes mit der beabsichtigt gewesenen Operation verbundenes Risiko, über das unstreitig nicht aufgeklärt worden war, als aufklärungsbedürftig zu bewerten sei [BGH, VersR 1986, 183, Juris-Rn. 14 ff., 15].
- BGH, 14.04.1981 - VI ZR 39/80
Berücksichtigung einer eingetretenen Verletzungsfolge bei einer wegen …
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2011 - 5 U 15/09
Rn. 38 Dieser Beurteilung zur Kausalität stehen auch die von den Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in VersR 1986, 183, VersR 1992, 238, und VersR 1981, 677, nicht entgegen, weil sich diese sämtlich auf Fallkonstellationen beziehen, die vom Ansatz her mit der Konstellation des vorliegenden Streitfalls nicht zu vergleichen sind.Und in der in VersR 1981, 677, veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ging es um die Frage, ob der Arzt wegen der unglücklichen Folgen einer ohne ausreichende Aufklärung durchgeführten Operation auch dann auf Schadensersatz haftet, wenn sich der Patient der Operation später ohnehin hätte unterziehen müssen und ungeklärt bleibt, ob bei der späteren Operation ebenfalls die fraglichen unglücklichen Folgen eingetreten wären, wobei der Bundesgerichtshof insoweit von einer Beweislast der Behandlerseite ausgegangen ist [BGH, VersR 1981, 677, Juria-Rn. 9].
- OLG Celle, 02.07.2007 - 1 U 106/06
Aufklärungspflichten des behandelnden Arztes vor Legen einer Cerclage
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2011 - 5 U 15/09
Rn. 27 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Wahl der Behandlungsmethode zwar primär Sache des behandelnden Arztes; gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechender vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will [vgl. hierzu etwa: BGH, Urteil vom 15. März 2005, VersR 2005, 836, Juris-Rn. 10 m. w. N. - st. Rspr.; vgl. hierzu auch das Urteil des OLG Celle vom 2. Juli 2007, VersR 2008, 123, in dem für den dortigen Streitfall das Legen einer Cerclage und die konservative Behandlung als echte Behandlungsalternativen bewertet werden, über die die betroffene Patientin vor der Entscheidung für die eine oder andere Methode aufzuklären ist], wobei dies gleichermaßen für die Entscheidung der Frage gilt, ob eine begonnene Behandlung fortgesetzt oder ob zu einer anderen Therapie übergegangen werden soll [vgl. hierzu etwa: BGH, a. a. O., Juris-Rn. 13]. - LG Köln, 07.01.2009 - 25 O 497/04
Behandlungsfehler bei der Geburt aufgrund des Unterlassens einer Cerclage; …
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2011 - 5 U 15/09
Auf die Berufung des Klägers wird das am 7. Januar 2009 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 497/04 - aufgehoben.
- OLG Köln, 18.04.2012 - 5 U 172/11
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Behandlungsfehlers im …
Die Klägerinnen verweisen insoweit auch auf das Urteil des Senats vom 2.2.2011 [5 U 15/09]).Rn. 43 Richtig ist im Ansatz die Annahme der Klägerinnen, dass sich die weitere Behandlung des Beklagten als rechtswidrig dargestellt hätte, wenn er die Klägerin zu 2) nicht über die Möglichkeit einer Cerclage aufgeklärt hätte, soweit sich diese als eine echte Behandlungsalternative dargestellt hätte (BGH, VersR 2005, 836; Senat, Urteil vom 2.2.2011, 5 U 15/09 m.w.N.).
Er hat damit der gegenteiligen Auffassung des erkennenden Senats, auf die die Klägerinnen sich stützen, widersprochen und das Urteil des Senats vom 2.2.2011 (5 U 15/09) aufgehoben.
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