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| OLG Düsseldorf, 04.02.1999 - 5 U 157/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 634; ZPO § 256
Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungswiderklage hinsichtlich der Feststellung der Gewährleistungspflicht des Werklohn einklagenden Bauunternehmers
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - O 2/97
- OLG Düsseldorf, 04.02.1999 - 5 U 157/98
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 20.11.2012 - 23 U 132/11
Ansprüche des Auftragnehmers nach außerordentlicher Kündigung des Werkvertrages …
Rn. 284 Ein für die Zulässigkeit der Feststellungswiderklage notwendiges Feststellungsinteresse des Beklagten folgt daraus, dass er seine Gewährleistungsansprüche noch nicht hinreichend beziffern kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.1999, 5 U 157/98, OLGR 1999, 305; OLG Bremen, Urteil vom 11.11.1998, 5 U 48/97, OLGR 1999, 101;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn 425/426 mwN in Fn 2/15; Rn 437/438 mwN in Fn 45/46); dabei kann das Feststellungsinteresse auch zukünftige Ansprüche umfassen, wenn diese sich - wie hier - als Folgen eines bestehenden Rechtsverhältnisses ergeben, insbesondere als künftige Folgen eines bereits vorhandenen Baumangels (…vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 432, mwN in Fn 30/31 sowie Rn 440 mwN in Fn 51-54).
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