Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 04.05.2000 - 5 U 1649/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 134 Abs. 1 § 812
Rückforderung des Kaufpreises bei bewusstem Erwerb von Diebesgut - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 08.10.1999 - 2 O 125/99
- OLG Koblenz, 04.05.2000 - 5 U 1649/99
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 16.12.1998 - 7 U 124/98
Zivilrecht; Sittenwidrigkeit des Kaufs eines Doktortitels
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2000 - 5 U 1649/99
Nach dieser Vorschrift besteht kein Herausgabeanspruch, wenn auch dem Leistenden (hier: Kläger) ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zur Last fällt (vgl. OLG Koblenz - 7. Senat -, NJW 1999, 2904 = MDR 1999, 537 ).
- OLG Koblenz, 26.09.2002 - 5 U 46/02
Zivilrechtliche Ansprüche des Hehlers gegen den Veräußerer von Diebesgut
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 4. Mai 2000 (5 U 1649/99) entschieden, dass der Käufer, der wissentlich Diebesgut erwirbt, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen kann (vgl. OLGR Koblenz 2002, 134-136 = ZfSch 2002, 180). - OLG Koblenz, 17.01.2003 - 5 U 46/02
Falsche Verdächtigung - Schadensersatzansprüche gegen
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 4. Mai 2000 (5 U 1649/99) entschieden, dass der Käufer, der wissentlich Diebesgut erwirbt, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen kann (vgl. OLGR Koblenz 2002, 134-136 = ZfSch 2002, 180).
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