Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 26.10.1995 - 5 U 1747/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Anwaltshaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung - Grundstückspreiswucher
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 826
Sittenwidrige Schädigung; Vorsatz; Schädigungsabsicht; Grundstückskauf; Rechtsanwalt - gaius.legal
Anwaltshaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung - Grundstückspreiswucher
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 826
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsanwalt; Sittenwidrige Schädigung; Bevollmächtigter einer ausländischen Gesellschaft; Grundstücksgeschäfte; Ankauf einer Bauparzelle; Verkauf einer Teilparzelle
Papierfundstellen
- VersR 1997, 488
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.01.1980 - V ZR 34/78
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.1995 - 5 U 1747/94
In einem Fall (BGH NJW-RR 1991, 589) hat der Bundesgerichtshof ein Mißverhältnis von 82 % zwischen Leistung und Gegenleistung, in einem anderen Fall sogar 77 % (BGH WM 1980, 597) ausreichen lassen. - BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89
Sittenwidrigkeit - Grundstückskauf - Auffälliges Mißverhältnis
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.1995 - 5 U 1747/94
In einem Fall (BGH NJW-RR 1991, 589) hat der Bundesgerichtshof ein Mißverhältnis von 82 % zwischen Leistung und Gegenleistung, in einem anderen Fall sogar 77 % (BGH WM 1980, 597) ausreichen lassen. - BGH, 05.11.1962 - II ZR 161/61
Genehmigung gefälschter Wechselunterschriften - Beendigung des Betrugs bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.1995 - 5 U 1747/94
Der Schädigungsvorsatz muß zwar die gesamten Schadensfolgen umfassen; dabei braucht sich der Schädiger den genauen Kausalverlauf allerdings nicht vorgestellt und den Umfang sowie die Höhe des Schadens nicht vorausgesehen zu haben (BGH NJW 1951, 596, 597 und NJW 1963, 148, 150). - BGH, 08.03.1951 - III ZR 44/50
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.1995 - 5 U 1747/94
Der Schädigungsvorsatz muß zwar die gesamten Schadensfolgen umfassen; dabei braucht sich der Schädiger den genauen Kausalverlauf allerdings nicht vorgestellt und den Umfang sowie die Höhe des Schadens nicht vorausgesehen zu haben (BGH NJW 1951, 596, 597 und NJW 1963, 148, 150).
- OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 2 U 62/98
Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen; Umfang einer …
Maßgebend ist, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und verständiger Würdigung das Regelungswerk verstehen muss (BGH r+s 1993, 349, 350; BGH r+s 1996, 169, 170; Senat OLGROL 1996, 56 = r+s 1996, 187 = VersR 1997, 489 [OLG Koblenz 26.10.1995 - 5 U 1747/94]).
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