Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
DÜG § 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3
- RA Kotz
Gebärmutter-OP -Behandlungsfehler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 253 § 280 Abs. 1 § 611 § 823 Abs. 1
Arztrecht - Schadensersatz und Schmerzensgeld bei unzureichender Aufklärung vor Ausschabung der Gebärmutterhöhle - keine Entlastung des Operateurs durch fehlerhaftes Aufklärungsformular - Höhe des Schmerzensgeldes bei Ashermann-Syndrom mit dauerhafter Unfruchtbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lawblog.de (Kurzinformation)
40.000 Euro für Unfruchtbarkeit
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Patientin wird durch Gebärmutterausschabung unfruchtbar - 40.000 Euro Schmerzensgeld wegen mangelnder Risikoaufklärung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Mangelhafte Risikoaufklärung vor Konisation- Patientin wird 40.000,- Schmerzensgeld zugesprochen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
40.000 Euro Schmerzensgeld wegen Unfruchtbarkeit nach Gebärmutterausschabung - Arzt haftet wegen unzureichender Aufklärung über Risiken der Operation
- 123recht.net (Pressemeldung, 25.5.2007)
40.000 Euro Schmerzengeld wegen Unfruchtbarkeit nach Ausschabung // Patientin wurde über Risiko unzureichend informiert
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufklärung über das Risiko einer Unfruchtbarkeit bei einer bevorstehenden Operation; Pflicht eines Arztes zur Aufklärung über die mit einer Ausschabung der Gebärmutterhöhle verbundenen Risiken, insbesondere dem Entstehen eines Ashermann-Syndroms; Anforderungen an die ...
Verfahrensgang
- LG Aachen, 26.10.2005 - 11 O 201/03
- OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
- BGH, 06.11.2007 - VI ZR 140/07
Papierfundstellen
- VersR 2008, 1072
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
Die insoweit notwendige Überzeugungsbildung setzt einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit voraus, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 255; VersR 1994, 52). - BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
Maßgebend ist, ob das betreffende Risiko dem Eingriff speziell anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (BGH, VersR 2000, 725, 726). - BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91
Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung
Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
Grundsätzlich reicht eine Aufklärung des Patienten "im großen und ganzen" aus, dem Patienten muss aber eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren vermittelt werden (BGH, VersR 1992, 960, 961). - BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92
Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
Die insoweit notwendige Überzeugungsbildung setzt einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit voraus, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 255; VersR 1994, 52). - OLG Köln, 19.03.2003 - 5 U 159/02
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie
Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
Der Senat hat in einem ähnlich gelagerten Fall bei allerdings abgeschlossener Familienplanung ein Schmerzensgeld von 25.000,- EUR als gerechtfertigt angesehen (VersR 2004, 926).
- LG Köln, 22.08.2007 - 25 O 402/05
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie
Deliktische Schadensersatzansprüche entstehen indes sogleich mit Vornahme der unerlaubten Handlung (vgl. OLG Köln, Urt. v. 25.4.2007 - 5 U 180/05). - OLG Hamm, 26.11.2008 - 3 U 165/07
Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Samenleiterdurchtrennung bei einer …
Weil die Penisverletzung den insofern gebilligten Sachverständigenausführungen zufolge (auch unter Berücksichtigung evtl. Verwachsungsbelastungen aufgrund stattgehabter Voroperationen) kein eingriffsspezifisches Risiko der Vasektomie darstellte, bestand nach der Rechtsprechung insofern bezüglich der (höchst selten vorkommenden) Penisverletzung keine ärztliche Risikohinweispflicht gegenüber dem Patienten (vgl. zum Aufklärungsbedarf bei seltenen, aber die Lebensführung ggfls. besonders belastenden Risiken : BGH, VersR 2000, 725, 726; OLG Hamm, Urteil vom 05.02.2007 - 3 U 155/06; OLG Köln, Urteil vom 25.04.2007 - 5 U 180/05;; OLG Köln, Urteil vom 13.03.2002 - 5 U 70/00). - OLG München, 18.06.2009 - 1 U 5693/08 Die Verwirklichung des Risikos einer kompletten, nicht therapierbaren Unfruchtbarkeit auf Grund des Ashermann-Syndroms stellt für eine Frau mit Kinderwunsch eine erhebliche Belastung der Lebensführung dar, so dass über dieses Risiko, auch wenn es selten auftritt, aufzuklären ist (vgl. OLG Köln VersR 2008, 1072 [OLG Köln 25.04.2007 - 5 U 180/05] ).
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