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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 11.07.2011

Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.10.2011 - I-5 U 184/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15264
OLG Köln, 04.10.2011 - I-5 U 184/10 (https://dejure.org/2011,15264)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.10.2011 - I-5 U 184/10 (https://dejure.org/2011,15264)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - I-5 U 184/10 (https://dejure.org/2011,15264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verspätete Risikoaufklärung - Anspruch auf 200.000 Euro Schmerzensgeld

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast eines Arztes bzgl. einer ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten vor der Operation

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 863
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07

    Eine Aufklärung eines Patienten über die Gefahren und Risiken einer Operation …

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.2011 - 5 U 184/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.11.2010 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 415/07 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 16.01.2019 - 5 U 29/17

    Einwilligung des Patienten bei Vorverlegung der Operation

    In der Rechtsprechung ist dabei seit langem der Grundsatz anerkannt, dass eine Aufklärung bei einem Patienten, der im Hinblick auf einen operativen Eingriff stationär untergebracht ist, mindestens einen Tag vor dem Eingriff erfolgen muss (Senat, Beschl. v. 4.10.2011, 5 U 184/10, VersR 2012, 863; grundlegend BGH NJW 1985, 1399; BGH NJW 2003, 2012).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.07.2011 - 5 U 184/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24300
OLG Köln, 11.07.2011 - 5 U 184/10 (https://dejure.org/2011,24300)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.2011 - 5 U 184/10 (https://dejure.org/2011,24300)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2011 - 5 U 184/10 (https://dejure.org/2011,24300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtzeitigkeit der Risikoaufklärung bei einer Herzoperation

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2011 - 5 U 184/10
    Je nach den Vorkenntnissen des Patienten von dem bevorstehenden Eingriff kann bei stationärer Behandlung eine Aufklärung im Verlaufe des Vortages grundsätzlich genügen, wenn sie zu einer Zeit erfolgt, zu der sie dem Patienten die Wahrung seines Selbstbestimmungsrechts erlaubt (vgl. BGH VersR 2003, 1441 ff. m.w.N.).

    Bei Aufklärung am Vorabend einer Operation wird der Patient in der Regel mit der Verarbeitung der ihm mitgeteilten Fakten und der von ihm zu treffenden Entscheidung überfordert sein, wenn er - für ihn überraschend - erstmals aus dem späten Aufklärungsgespräch von gravierenden Risiken des Eingriffs erfährt, die seine persönliche zukünftige Lebensführung entscheidend beeinträchtigen können (vgl. BGH VersR 2003, 1441 ff; BGH VersR 1992, 960 f.; OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2009 - 3 U 41/09, abrufbar bei juris).

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten …

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2011 - 5 U 184/10
    Ohne frühere Aufklärungsgespräche oder eine entsprechende Vorinformation des Patienten ist ein Aufklärungsgespräch am Vortag einer risikoreichen und umfangreichen Operation aber "zweifellos" (vgl. BGH NJW 2007, 217 ff.) verspätet.
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2011 - 5 U 184/10
    Ihm müssen die Risiken nicht in allen denkbaren Erscheinungsformen aufgezählt werden, aber er muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt bekommen, insbesondere soweit diese, wenn sie sich verwirklichen, seine Lebensführung schwer belasten würden und er mit ihnen nach der Natur des Eingriffs nicht rechnen konnte, wobei für die ärztliche Hinweispflicht nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, insbesondere nicht eine bestimmte Statistik entscheidend ist (vgl. nur BGH NJW 1984, 1397; NJW 2000, 1784).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2011 - 5 U 184/10
    Bei Aufklärung am Vorabend einer Operation wird der Patient in der Regel mit der Verarbeitung der ihm mitgeteilten Fakten und der von ihm zu treffenden Entscheidung überfordert sein, wenn er - für ihn überraschend - erstmals aus dem späten Aufklärungsgespräch von gravierenden Risiken des Eingriffs erfährt, die seine persönliche zukünftige Lebensführung entscheidend beeinträchtigen können (vgl. BGH VersR 2003, 1441 ff; BGH VersR 1992, 960 f.; OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2009 - 3 U 41/09, abrufbar bei juris).
  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines …

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2011 - 5 U 184/10
    Bei dem Einwand muss nämlich beachtet werden, dass einerseits das Aufklärungsrecht des Patienten nicht unterlaufen wird und dass andererseits die Darlegung eines echten Entscheidungskonflikts durch den Patienten gefordert wird, um einem Missbrauch des Aufklärungsrecht allein für Haftungszwecke vorzubeugen (vgl. BGH NJW 2007, 2771 ff.).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2011 - 5 U 184/10
    Ihm müssen die Risiken nicht in allen denkbaren Erscheinungsformen aufgezählt werden, aber er muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt bekommen, insbesondere soweit diese, wenn sie sich verwirklichen, seine Lebensführung schwer belasten würden und er mit ihnen nach der Natur des Eingriffs nicht rechnen konnte, wobei für die ärztliche Hinweispflicht nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, insbesondere nicht eine bestimmte Statistik entscheidend ist (vgl. nur BGH NJW 1984, 1397; NJW 2000, 1784).
  • OLG Hamm, 23.11.2009 - 3 U 41/09

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht gegenüber einem Arzt als Patienten

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2011 - 5 U 184/10
    Bei Aufklärung am Vorabend einer Operation wird der Patient in der Regel mit der Verarbeitung der ihm mitgeteilten Fakten und der von ihm zu treffenden Entscheidung überfordert sein, wenn er - für ihn überraschend - erstmals aus dem späten Aufklärungsgespräch von gravierenden Risiken des Eingriffs erfährt, die seine persönliche zukünftige Lebensführung entscheidend beeinträchtigen können (vgl. BGH VersR 2003, 1441 ff; BGH VersR 1992, 960 f.; OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2009 - 3 U 41/09, abrufbar bei juris).
  • LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07

    Eine Aufklärung eines Patienten über die Gefahren und Risiken einer Operation …

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2011 - 5 U 184/10
    Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 17.11.2010 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 415/07 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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