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| OLG Hamm, 05.05.1994 - 5 U 213/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 06.10.1993 - 2 O 190/93
- OLG Hamm, 05.05.1994 - 5 U 213/93
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 08.11.2012 - 5 U 100/12
Gemeinschaft an einem Entwässerungsrohrsystem
Hätte die (Abwasser)Gemeinschaft nur zwischen diesen beiden Parteien und nur im Hinblick auf die Hausgrundstücke bestanden, so wäre von einer einvernehmlichen Aufhebung der Gemeinschaft auszugehen (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil v. 05.05.1994, Az. 5 U 213/93). - OLG Hamm, 19.10.2017 - 5 U 147/16
Rechtsgemeinschaft an einem Frischwasserrohrleitungssystem
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats kann zwischen Eigentümern von Grundstücken auch ohne eine entsprechende Vereinbarung eine Rechtsgemeinschaft im Sinne des § 741 BGB bestehen, wenn sie über ein einheitliches, die gemeinsamen Grundstücksgrenzen überschreitendes Entwässerungsrohrsystem verfügen (…vgl. Urteil des Senats vom 08. November 2012 -, 5 U 100/12 -, Rn. 42, juris;… Urteil des Senats vom 26. Januar 2012 - 5 U 133/11 -, Rn. 40, juris; Urteil des Senats vom 17. Mai 1993 - 5 U 24/93 -, Rn. 7, juris, Urteil des Senats vom 05. Mai 1994 - 5 U 213/93 -, Rn. 4, juris). - LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15
Gemeinschaft: Anspruch eines Grundstücksnachbarn auf Entflechtung von zur …
Zwischen Grundstückseigentümern, die über ein einheitliches, die gemeinsamen Grundstücksgrenzen überschreitendes Leitungsrohrsystem verfügen, besteht auch ohne eine entsprechende Vereinbarung eine Gemeinschaft im Sinne des § 741 BGB, die die Grundstückseigentümer in gleicher Weise zum Besitz und zur Nutzung berechtigt (OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2012, Az. 5 U 100/12 für ein Entwässerungssystem; OLG Hamm, Urteil vom 17.05.1993, Az. 5 U 24/93 für ein gemeinschaftliches Abwasserrohrsystem; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 05.05.1994, Az. 5 U 213/93; OLG Celle, Urteil vom 12.12.2012, Az. 4 U 70/12 für eine Gemeinschaftsheizanlage; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2006, Az. 5 U 143/05 für ein Dachentwässerungssystem). - LG Münster, 01.08.2011 - 2 O 23/11
Kündigung einer Rechtsgemeinschaft zwischen den Eigentümern von Grundstücken …
Eine Kündigung dieser Gemeinschaft ist nicht möglich (OLG Hamm, Urteil vom 17.05.1993, Az.: 5 U 24/93; OLG Hamm, Urteil vom 05.05.1994, Az.: 5 U 213/93).
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