Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 217/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Löschung mehrere Jahre alter geschäftsschädigender E-Mails von der Internetseite eines Privatmanns
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rufschädigung per E-Mails: Wie hoch ist das Interesse des Unterlassungsklägers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 03.02.2014 - 2 O 243/13
- OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 217/14
- BGH, 13.01.2015 - VI ZB 29/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.08.2012 - I ZB 2/12
Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung unerwünschter E-Mail-Werbung; …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 217/14
Dass die Umsetzung eines Unterlassungsgebots hinsichtlich der Versendung unerwünschter E - Mail - Werbung keinen nennenswerten Aufwand erfordert, hat der BGH bereits entschieden (Beschluss vom 16.08.2012 - I ZB 2/12) und den Wert der Beschwer des dortigen Beklagten auf unter 600 EUR veranschlagt.In allen anderen Fällen ist es auch unter Berücksichtigung des Verfahrensgrundrechts auf effektiven Rechtsschutz nicht geboten, den Berufungsrechtszug zu eröffnen (BGH, Beschluss vom 16.08.2012 - I ZB 2/12).
- BGH, 08.01.2009 - IX ZR 107/08
Verfahrensrecht - Beschwer eines zur Unterlassung verurteilen Beklagten?
Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 217/14
Maßgebend sind die Nachteile, die dem Schuldner aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - IX ZR 107/08, NJW-RR 2009, 549 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 07. November 2006 - VI ZB 44/06;… Zöller/Heßler aaO vor § 511 Rn. 19 b).Außer Betracht bleiben dabei die Nachteile, die nicht mit der Befolgung des Unterlassungsgebots, sondern mit einer Zuwiderhandlung - etwa durch die Festsetzung eines Ordnungsgeldes oder durch die Bestellung einer Sicherheit (§ 890 Abs. 1 und 3 ZPO ) - verbunden sind (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 549 Rn. 4).
- BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06
Tierhaltung in Mietwohnung
Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 217/14
Ist das erstinstanzliche Gericht davon ausgegangen, dass die Beschwer der unterlegenen Partei 600 EUR übersteigt, und hat es deswegen keine Prüfung der Zulassung der Berufung vorgenommen, so hat das Berufungsgericht, bevor es das Rechtsmittel mangels ausreichender Beschwer verwirft, grundsätzlich diese Zulassungsprüfung nachzuholen (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 12;… Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934 Rn. 18; Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09
Rechtsbeschwerde: Prüfung der Zulassung der Berufung durch das …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 217/14
Ist das erstinstanzliche Gericht davon ausgegangen, dass die Beschwer der unterlegenen Partei 600 EUR übersteigt, und hat es deswegen keine Prüfung der Zulassung der Berufung vorgenommen, so hat das Berufungsgericht, bevor es das Rechtsmittel mangels ausreichender Beschwer verwirft, grundsätzlich diese Zulassungsprüfung nachzuholen (vgl. BGH…, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 12; Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934 Rn. 18; Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 24.02.2011 - I ZR 220/10
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer eines zur Unterlassung einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 217/14
Die Beschwer des Schuldners eines zur Unterlassung verpflichtenden Urteils richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot zu seinem Nachteil auswirkt (BGH, AfP 2011, 261 Rn. 4). - BGH, 24.09.2013 - II ZB 6/12
Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Bemessung der Berufungsbeschwer bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 217/14
Ist das erstinstanzliche Gericht davon ausgegangen, dass die Beschwer der unterlegenen Partei 600 EUR übersteigt, und hat es deswegen keine Prüfung der Zulassung der Berufung vorgenommen, so hat das Berufungsgericht, bevor es das Rechtsmittel mangels ausreichender Beschwer verwirft, grundsätzlich diese Zulassungsprüfung nachzuholen (vgl. BGH…, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 12;… Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934 Rn. 18; Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 07.11.2006 - VI ZB 44/06
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 217/14
Maßgebend sind die Nachteile, die dem Schuldner aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen (BGH…, Beschluss vom 8. Januar 2009 - IX ZR 107/08, NJW-RR 2009, 549 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 07. November 2006 - VI ZB 44/06;… Zöller/Heßler aaO vor § 511 Rn. 19 b).
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