Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 5 U 220/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Streit um rückständige Einlageleistungen zwischen GmbH-Gesellschaftern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 16; GmbHG § 40 Abs. 1 S. 2
Anforderungen an die Bestimmtheit der Bezeichnung abgetretener GmbH-Geschäftsanteile; Voraussetzungen der Veränderung der Gesellschafterliste - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 16 GmbHG, § 40 Abs 1 S 2 GmbHG
Erwerb von Geschäftsanteilen, Geschäftsanteil, Gesellschafterliste, GmbH-Geschäftsanteilsübertragung, Liste der Gesellschafter - zip-online.de (Leitsatz)
Unwirksamkeit der Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen wegen Unbestimmtheit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen kann wegen Unbestimmtheit der Abtretung unwirksam sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen kann wegen Unbestimmtheit der Abtretung unwirksam sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Bestimmtheit der Bezeichnung abgetretener GmbH-Geschäftsanteile; Voraussetzungen für eine Veränderung der Gesellschafterliste auf Mitteilung nach § 40 Abs. 1 S. 2 GmbH
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.10.2012 - 9 O 55/12
- OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 5 U 220/12
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1429 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.06.2006 - II ZR 43/05
Rechtswirkung von Voreinzahlungen auf eine künftige Kapitalerhöhung
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 5 U 220/12
Rn. 47 Nach den insoweit unangegriffenen wie zutreffenden Ausführungen des Landgerichts [LGU S. 8], haben nach der Rechtsprechung Voreinzahlungen auf künftige Kapitalerhöhungen nur unter bestimmten engen Voraussetzungen Tilgungswirkung (etwa BGH NZG 2007, 23 f. und Zöllner in Baumbach/Hueck, a. a. O., 19. Aufl. [2010], § 56 a Rn. 9 f.).Voraussetzung ist jedoch, dass der eingezahlte Betrag im Zeitpunkt der Beschlussfassung im Gesellschaftsvermögen als solcher noch zweifelsfrei vorhanden ist und die Zahlung eindeutig und für Dritte erkennbar mit dem Zahlungszweck der Kapitalerhöhung verbunden wurde (BGH NZG 2004, 515; NZG 2007, 23):.
- BGH, 15.03.2004 - II ZR 210/01
Erfüllung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses durch Voreinzahlungen auf die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 5 U 220/12
Voraussetzung ist jedoch, dass der eingezahlte Betrag im Zeitpunkt der Beschlussfassung im Gesellschaftsvermögen als solcher noch zweifelsfrei vorhanden ist und die Zahlung eindeutig und für Dritte erkennbar mit dem Zahlungszweck der Kapitalerhöhung verbunden wurde (BGH NZG 2004, 515; NZG 2007, 23):. - BGH, 19.04.2010 - II ZR 150/09
GmbH: Bestimmtheitserfordernis bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 5 U 220/12
Rn. 38 Die - erstinstanzlich behauptete - Anmeldung der Beklagten bzw. deren Aufnahme in die Gesellschafterliste ist nämlich materiell unwirksam, weil schon die Abtretungsvereinbarung vom 24.10.2008 unwirksam ist (vgl. für einen solchen Fall auch BGH, GmbHR 2010, 918;… zum Ganzen die Nachweise bei Roth/Altmeppen, GmbHG 7. Aufl. [2012), § 15 Rn. 17). - BGH, 19.01.1987 - II ZR 81/86
Unwirksamkeit eines notariellen Geschäftsanteilskaufvertrages und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 5 U 220/12
Anderes ergibt sich auch nicht aus der von Klägerseite in mündlicher Verhandlung bezeichneten Entscheidung des BGH (vom 19.1.1987 Az. II ZR 81/86), in der doch gerade vorausgesetzt wurde, dass ernstliche Zweifel an der Bestimmbarkeit des Abtretungsgegenstandes nicht bestanden.
- KG, 10.07.2019 - 2 W 16/19
GmbH: Leistungsklage gegen die Gesellschaft auf Einreichung einer korrigierten …
Auch wenn vereinzelt vertreten wird, dass bei einer unklaren Rechtlage eine Veränderung der Gesellschafterliste nur erfolgen dürfe, wenn der bisher Eingetragene dem zustimmt - sog. formelles Konsensprinzip - (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. März 2013 - 5 U 220/12, juris Rn. 56; OLG Hamm…, Urteil vom 13. Februar 2012 - 8 U 118/11 -, juris Rn. 53;… mit gewissen Einschränkung auch Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 21. Aufl. 2017, § 16 Rn. 8), ist hierfür eine gesetzliche Grundlage nicht ersichtlich (…so auch Henssler/Strohn/Verse, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2019, GmbHG § 16 Rn. 42; Lieder, GmbHR 2016, 189 [192 f.]). - KG, 09.03.2023 - 2 U 56/19
Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund; Beachtung eines …
eine berichtigte Gesellschafterliste einreicht oder ob er den Streit zunächst unter den Gesellschafter-Prätendenten austragen lässt (OLG Brandenburg…, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 6 W 26/19, juris Rn. 25 ff.; Senat…, Beschluss vom 10. Juli 2019 - 2 W 16/19 , juris Rn. 11 ;… Noack/Servatius/Hass/Noack, a. a. O., § 40 Rn. 38; ähnlich bereits BGH…, Urteil vom 17. Dezember 2013 - II ZR 21/12, NZG 2014, 184 Rn. 33; a. A. noch OLG Frankfurt, Urteil vom 19. März 2013 - 5 U 220/12, juris Rn. 56; OLG Hamm…, Urteil vom 13. Februar 2012 - 8 U 118/11, juris Rn. 53).
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