Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.08.2008 - 5 U 228/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1 § 823 Abs. 1; ZPO § 286
Arztrecht - unbegründete Schadensersatzklage bei fehlgeschlagenem Nachweis eines Behandlungsfehlers - keine Beweiserleichterung aufgrund voll beherrschbaren Risikobereichs bei fehlendem Nachweis dortiger Schadensverursachung - Lagerung bei Kaiserschnittentbindung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit einer Widerlegung der Vermutung des Verschuldens bzw. einer objektiven Pflichtverletzung durch die Behandlungsseite bei Bestehen der Ursache einer Schädigung in einem voll beherrschbaren Risikobereich; Anforderungen an die Darlegung eines ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.09.2007 - 25 O 484/04
- LG Köln, 26.09.2007 - 25 O 486/04
- OLG Köln, 04.08.2008 - 5 U 228/07
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Dresden, 01.06.2021 - 4 U 209/21
Ansprüche wegen einer behaupteten ärztlichen Fehlbehandlung; Druckschäden beim …
Dass es sich um einen solchen vollbeherrschbaren Bereich handelt, steht aber zunächst zur Beweislast des Patienten, der hierfür den Vollbeweis führen muss (OLG Köln, Urteil vom 04.08.2008 - 5 U 228/07; OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2011 - I 26 U 23/10; und vom 05.01.2011 - I-3 U 64/10). - OLG Dresden, 02.07.2024 - 4 U 478/24
Führung des Vollbeweises betreffend die Vollbeherrschbarkeit eines konkreten …
Dass es sich um einen solchen vollbeherrschbaren Bereich handelt, steht aber zunächst zur Beweislast des Patienten, der hierfür den Vollbeweis führen muss (OLG Köln, Urteil vom 04.08.2008 - 5 U 228/07; OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2011 - I 26 U 23/10; und vom 05.01.2011 - I-3 U 64/10; Senat…, Urteil vom 1.6.2021 - 4 U 209/21 juris Rz. 18 m.w.N.). - OLG Dresden, 10.03.2026 - 4 U 1314/25 Denn unabhängig von der ebenfalls von der Klägerin zu beweisenden Frage, ob die Lagerung im konkreten Fall tatsächlich ein voll beherrschbares Risiko darstellte (…Senat, a.a.O.), muss die Klägerin zunächst den Vollbeweis dahingehend führen, dass es sich überhaupt um einen Lagerungsschaden handelt (OLG Köln, Urteil vom 4. August 2008 - I-5 U 228/07 -, juris-Rz. 24; Senat…, Urteil vom 1. Juni 2021 - 4 U 209/21 -, juris-Rz. 18).
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