Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen i.R. eines unangemessen hohen Umfangs einer Behandlung ohne medizinische Notwendigkeit; Vereinbarung einer Wahlfreiheit des Versicherten zur Auswahl unter niedergelassenen approbierten Ärzten; Voraussetzung i.R. einer überraschenden AGB-Klausel bei einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.09.1997 - 23 O 604/94
- OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- OLG Hamm, 16.12.1987 - 20 U 261/86
Ausschluß von Rechnungen eines Arztes von der Erstattung; Wichtiger Grund
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98
Der Senat schließt sich der Auffassung der Gerichte an, die die Klausel bisher für wirksam erachtet haben, ohne dies auch nur gesondert zu problematisieren (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 687; OLG Düsseldorf sowie Nichtannahmebeschluß des BGH in VersR 1984, 275, 278; OLG München VersR 1977, 43; LG Bonn VersR 1991, 54; OLG Köln r+s 1990, 135).Rn. 59 Diese an Sinn und Zweck orientierte Auslegung und Handhabung des § 5 Abs. 1 Buchstabe c MB/KK steht nicht in Widerspruch zu der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, wonach das Recht des einzelnen Versicherten zu bejahen ist, in einem gerichtlichen Verfahren prüfen zu lassen, ob der Rechnungsausschluß rechtmäßig war, insbesondere ob ein wichtiger Grund vorlag (OLG Hamm VersR 1988, 687;… Bach/Moser, 2. Aufl., § 5 MB/KK Rdn. 22).
Er ist bei der Rechnungserstattung darauf angewiesen, daß der Arzt redlich behandelt und abrechnet (vgl. OLG Hamm VersR 88, 687; LG Bonn VersR 91, 54), weil anderenfalls der mit der Rechnungsprüfung verbundene Aufwand ein Ausmaß annehmen würde, das wirtschaftlich schlechthin nicht tragbar wäre und insbesondere die Versichertengemeinschaft über Gebühr belasten würde.
- OLG Köln, 24.11.1994 - 5 U 103/94
Arztpraxis; Gewerbebetrieb; Deliktischer Schutz; Leistungsausschluss; Eingriff in …
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98
Soweit der Streithelfer selbst (als Kläger) Partei war (vgl. das Urteil des Senats vom 24.11.1994 - 5 U 103/94 - Bl. 238 und den Nichtannahmebeschluß des Bundesgerichtshofs dazu vom 11.07.1995 - VI ZR 391/94 - Bl. 236), kann zwar ggf. hinsichtlich der begehrten Feststellung von einer Identität der Streitgegenstände ausgegangen werden; die daraus resultierende Rechtskraft wirkt jedoch nur im Verhältnis zwischen Streithelfer (als damaligem Kläger) und Beklagtem, nicht auch gegenüber der Klägerin des jetzigen Verfahrens.Jedenfalls dann aber ist der betroffene Arzt als Streithelfer gehindert, die Unrichtigkeit anderweitiger rechtskräftiger Entscheidungen geltend zu machen, zumal dann, wenn er an diesen Verfahren auch selbst als Streithelfer beteiligt war und zudem ihm selbst gegenüber als Partei durch Urteil des Senats im Verfahren 5 U 103/94 die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses rechtskräft festgestellt worden ist.
- OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 268/93
Unangemessen erhöhte Rechnung; Arzt; Ausschluß von der Erstattung; Private …
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98
Die Senatsurteile 5 U 268/93, 5 U 77/94, 5 U 80/94, 5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 86/94 und 5 U 94/94 waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Auch der Senat hat sich dieser Auffassung in der in VersR 1996, 490 veröffentlichten Entscheidung angeschlossen, allerdings mit der Einschränkung, der Versicherte habe kein Recht, anderweitige gerichtliche Entscheidungen auf Richtigkeit überprüfen zu lassen, sondern nur darauf, ob die in einem solchen Verfahren getroffenen Feststellungen einen wichtigen Grund für den Erstattungsausschluß bilden.
- OLG München, 15.12.1975 - 21 U 3434/71
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98
Der Senat schließt sich der Auffassung der Gerichte an, die die Klausel bisher für wirksam erachtet haben, ohne dies auch nur gesondert zu problematisieren (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 687; OLG Düsseldorf sowie Nichtannahmebeschluß des BGH in VersR 1984, 275, 278; OLG München VersR 1977, 43; LG Bonn VersR 1991, 54; OLG Köln r+s 1990, 135).Der Versicherer hat dadurch die Möglichkeit, sich vor ärztlichen Manipulationen und kostenverursachenden Fehlleistungen des Arztes zu schützen (vgl. OLG München VersR 1977, 43).
- LG Bonn, 14.08.1990 - 13 O 205/90
Widerruf des Ausschlusses von der Kostenerstattung durch eine private …
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98
Der Senat schließt sich der Auffassung der Gerichte an, die die Klausel bisher für wirksam erachtet haben, ohne dies auch nur gesondert zu problematisieren (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 687; OLG Düsseldorf sowie Nichtannahmebeschluß des BGH in VersR 1984, 275, 278; OLG München VersR 1977, 43; LG Bonn VersR 1991, 54; OLG Köln r+s 1990, 135).Er ist bei der Rechnungserstattung darauf angewiesen, daß der Arzt redlich behandelt und abrechnet (vgl. OLG Hamm VersR 88, 687; LG Bonn VersR 91, 54), weil anderenfalls der mit der Rechnungsprüfung verbundene Aufwand ein Ausmaß annehmen würde, das wirtschaftlich schlechthin nicht tragbar wäre und insbesondere die Versichertengemeinschaft über Gebühr belasten würde.
- OLG Köln, 04.06.1997 - 5 U 175/96
Erstattungsausschluß durch Krankenkasse
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98
Rn. 17 Das Landgericht hat die Klage insbesondere unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 04.06.1997 - 5 U 175/96 - abgewiesen mit der Begründung, nach dem genannten Urteil stehe die Wirksamkeit des Rechnungsausschlusses betreffend den Streithelfer fest, wobei sich der wichtige Grund der Übermaßbehandlung und -abrechnung aus zahlreichen anderen Verfahren ergebe.Rn. 57 Der Senat hält an dieser zuletzt in seinem Urteil vom 04.06.1997 - 5 U 175/96 -, welches auch der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegt, vertretenen Auffassung fest, denn nur sie wird dem Sinn und Zweck der in den Versicherungsbedingungen vereinbarten Möglichkeit des Rechnungsausschlusses gerecht, wodurch eben gerade vermieden werden soll, in einer Vielzahl von Einzelfällen wiederum hinsichtlich jeder einzelnen Rechnung eines Arztes, der in ständiger Übung Übermaßbehandlungen und -abrechnungen vornimmt, erneut prüfen zu müssen, ob die Behandlung im Einzelfall medizinisch notwendig war und korrekt abgerechnet wurde.
- BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91
Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und …
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98
Rn. 47 Der Senat vermag schließlich auch nicht zu erkennen, daß durch § 5 Abs. 1 Buchstabe c MB/KK wesentliche Rechte der Versicherungsnehmer derart eingeschränkt werden, daß der Vertragszweck gefährdet ist (vgl. dazu BGH NJW 1993, 335). - BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76
Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als …
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98
Das Feststellungsinteresse ist echte Prozeßvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (vgl. BGH NJW 1978, 2031), so daß es nicht eigens festgestellt zu werden braucht, wenn das Klagebegehren - wie hier - ohnehin materiell nicht gerechtfertigt ist und die Klage daher abzuweisen ist (vgl. BGH NJW 1969, 2015). - OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94
Ausschluss von Rechnungen eines Arztes von der Kostenerstattung im Rahmen einer …
- OLG Celle, 26.01.1995 - 5 U 80/94
- OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 94/94
Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen …
- OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 86/94
Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen …
- OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 77/94
Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen …
- OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 83/94
- OLG Hamm, 05.12.2008 - 9 U 89/08
Behauptung; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb; Unterlassen
Auf die im Tatbestand des angefochtenen Urteils aufgeführten Entscheidungen wird verwiesen (OLG Köln…, Urt. vom 21.12.1995, 5 U 268/93, VersR 1996, 490;… Urt. vom 4.6.1997, 5 U 175/96, VersR 1997, 1474; Urt. vom 27.5.1998, 5 U 28/98, NVersZ 2000, 23; OLG München…, Urt. vom 7.12.1999, 25 U 2049/99, Bl. 41 ff. d.A.;… OLG Koblenz, Urt. v. 26.5.2000, 19 U 847/99, Bl. 49 ff. d.A.).Sie hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG München, VersR 1999, 960; NVersZ 2000, 23;… Bach/Moser, a.a.O., § 5 MB/KK Rn. 29 m.w.N.;… Prölss/Martin, VVG, § 5 MB/KK Rn. 7).
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09
Zur Rechtmäßigkeit einer Satzungsbestimmung der Postbeamtenkrankenkasse, die den …
Rn. 29 Dem widerspricht es nicht, dass § 5 Abs. 1 lit. c MB/KK einen entsprechenden Leistungsausschluss vorsieht, der in der zivilrechtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - nicht beanstandet wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26.5.2000 - 10 U 847/99 - VersR 2000, 1404; OLG München, Urteil vom 7.12.1999 - 25 U 2049/99 - NVersZ 2001, 125; OLG Köln, Urteil vom 27.5.1998 - 5 U 28/98 - NVersZ 2000, 23;… Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl. 2009, § 5 MB/KK Rn. 12 ff.). - OLG Hamm, 11.12.2009 - 9 U 105/09
Leistungsausschlüsse in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich von durch …
Sie hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG München, VersR 1999, 960; NVersZ 2000, 23;… Bach/Moser, a.a.O., § 5 MB/KK Rn. 29 m.w.N.;… Prölss/Martin, VVG, § 5 MB/KK Rn. 7).
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