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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.10.1991 - 5 U 31/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12999
OLG Köln, 17.10.1991 - 5 U 31/91 (https://dejure.org/1991,12999)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.10.1991 - 5 U 31/91 (https://dejure.org/1991,12999)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Oktober 1991 - 5 U 31/91 (https://dejure.org/1991,12999)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92

    Unfall; Fahrrad; Eigenbewegung; Kausalitätsbeweis; Invalidität; …

    In einer derartigen Fallkonstellation gebieten es die auch das Versicherungsverhältnis prägenden Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB), daß der Versicherer den Versicherten auf den drohenden Fristablauf der 15 Monatsfrist hinweisen muß, wenn er erkennt, daß trotz des wahrscheinlichen Vorliegens der Voraussetzungen der Versicherte aus Unkenntnis die Frist versäumen könnte (Senat r + s 1992, 250; OLG Köln r + s 1992, 34, 35; 35, 36).
  • OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92

    Fristgemäße Feststellung und Geltendmachung der Invalidität in der …

    Die Tatsache, daß im ärztlichen Erstbericht auch die Invalidität angesprochen wird, läßt den Eindruck beim Versicherungsnehmer entstehen, er brauche, wenn die betreffenden Fragen beantwortet werden, die Invalidität nicht noch besonders geltend zu machen, sofern, wie hier, der den Erstbericht erstellende Arzt eine dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit prognostiziert und im einzelnen die Dauerfolgen bezeichnet (anders lag der Fall in der Senatsentscheidung 5 U 31/91 - r + s 1992, 34 f. -, wo die Frage, ob nach Ansicht des Arztes mit Dauerfolgen zu rechnen sei, ausdrücklich verneint worden war und im ärztlichen Erstbericht die Frage nach einer dauernden Beeinträchtigung mit "noch nicht absehbar" beantwortet wurde, so daß nicht einmal die drohende Gefahr eines Dauerschadens vorausgesagt war; vgl. auch Senat r + s 1989, 100 = VersR 1989, 352).

    Davon, daß die Gefahr eines Dauerschadens drohte, mußte die Beklagte angesichts des ärztlichen Erstberichts trotz des insoweit noch unsicheren Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. P. zumindest als möglich ausgehen (vgl. zur Frage der Hinweispflicht nochmals die Senatsentscheidungen in r + s 1992, 34 f. und 1989, 100;… vgl. im übrigen auch Grimm, AUB, Rdnr. 23 zu § 8).

  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 24/06

    Versicherungsrecht: Ausschluss von Leistungen aus privater Unfallversicherung bei …

    Die Angabe von Verletzungen in einer Unfallanzeige - hier "Prostata hat Harnleiter abgeklemmt" - die nicht notwendig zu einer Invalidität führen müssen, reicht für die Geltendmachung einer Invalidität nicht aus (OLG Köln, RuS 1992, 34; OLG Köln, VersR 1995, 907/Anlage 9).
  • LG Frankfurt/Main, 25.09.2003 - 12 O 312/02

    Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung aus einer Unfallversicherung; …

    Dies kann dann der Fall sein, wenn Befunde erhoben worden und dem Versicherer bekannt gegeben worden sind, aus denen für den Versicherer unzweifelhaft eine dauernde Invalidität des Versicherungsnehmers hervorgeht, auch ohne dass der Arzt dies ausdrücklich erwähnt hat, beispielsweise das Vorliegen einer Querschnittslähmung oder bestimmter Gehirnschäden (OLG Köln, r+s 1992, 34 f.).
  • OLG Hamm, 22.01.1992 - 20 U 196/91

    Belehrungspflicht über Frist zur Geltendmachung von Invalidität

    Die im Schrifttum (…Grimm, Unfallversicherung § 8 Rdn. 23) und Rechtsprechung (OLG Köln r + s 92, 34 (35) VersR 1992, 176 (177) = r + s 92, 35 (36) vertretene Auffassung, wonach ein Unfallversicherer, der sich auf den Fristablauf des § 8 II Nr. 1 AUB beruft, treuwidrig handeln.
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