Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.11.1980 - 5 U 4/80 m |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Einzelfallreglung mit Ermächtigungsnorm als Grundlage für Unterlassungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 496
- VersR 1981, 540
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92
Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen …
Diese schon vom Reichsgericht - wenn auch mit ungenauer Begründung - begonnene Rechtsprechung (vgl. RG JW 1909, 493, 494; JW 1916, 38, 39) wurde in neuerer Zeit fortgesetzt (OLG Hamm JZ 1981, 277 f [OLG Hamm 06.11.1980 - 5 U 4/80]; OLG München, VersR 1983, 887, 888; vgl. auch BayObLG …Er hat daher schon in einer früheren Entscheidung einer auf die Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz gestützten Unterlassungsklage mit dem Antrag, zur Lärmabwehr das Abstellen von Zugmaschinen und Lastkraftwagen mit 3, 5 to Eigengewicht oder mehr auf einem Nachbargrundstück zu verbieten, allein auf der Grundlage von § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 45 Abs. 3 ReichsgaragenO "ohne jede weitere Prüfung" (S. 15 des Urteils NJW 1964, 396 [BGH 27.11.1963 - V ZR 201/61]/398 insoweit in BGHZ 40, 306 f [BGH 27.11.1963 - V ZR 201/61] nicht abgedruckt), d.h. ohne Feststellung der Voraussetzungen des § 906 BGB, stattgegeben (richtig auch OLG Hamm JZ 1981, 277 [OLG Hamm 06.11.1980 - 5 U 4/80]).
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