Rechtsprechung
| OLG München, 24.01.2011 - 5 U 4010/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Verwerfung der Berufung durch Beschluss bei einseitiger Erledigterklärung des Berufungsklägers
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 19.07.2010 - 27 O 11022/09
- OLG München, 24.01.2011 - 5 U 4010/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1088
- MDR 2011, 447
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OLG Rostock, 01.02.2006 - 6 U 164/05
Einseitige Erledigungserklärung in der Berufungsinstanz - Feststellung durch …
Auszug aus OLG München, 24.01.2011 - 5 U 4010/10
4 Der - teilweisen - Erledigterklärung der Klägerin haben sich vorab sowohl die Beklagte als auch der Nebenintervenient widersetzt (Bl. 149 und 150 d.A.) Auf die somit einseitig gebliebene Erledigungserklärung der Klägerin ist gleichwohl die Berufung - hier: durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO (OLG Rostock, Beschluss vom 01.02.2006 - 6 U 164/05, MDR 2006, 947) - zurückzuweisen, da die Klage in der Hauptsache unbegründet ist und das Landgericht sie deshalb zu Recht abgewiesen hat (…Thomas/Putzo - Hüßtege, ZPO, § 91a Rn. 40).
- OLG München, 31.03.2023 - 27 U 6731/22
Keine Haftung des Automobilherstellers gemäß § 823 Abs. 2 BGB wegen Verwendung …
Nachdem die Klage von vornherein unbegründet war und das Landgericht sie deshalb zu Recht abgewiesen hat, findet auf die somit einseitig gebliebene Teilerledigungserklärung die Vorschrift des § 522 Abs. 2 ZPO Anwendung (vgl. OLG München, NJW 2011, 1088;… MüKoZPO/Rimmelspacher, 6. Auflage 2020, ZPO § 522 Rn. 21). - OLG Köln, 25.06.2024 - 9 U 5/24
Klage auf Feststellung der Schadenersatzpflicht des Versicherers aus Anlass der …
Denn die der Sachentscheidung durch Urteil innenwohnende materielle Rechtskraft des Inhalts, dass die bis zur Erledigungserklärung anhängig gewesene Hauptsache gegenstandslos geworden ist, kann ebenso durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO getroffen werden, weil der Beschluss an die Stelle des Berufungsurteils tritt und ebenso wie aus dem Letztgenannten auch aus dem Zurückweisungsbeschluss der Umfang der Rechtskraft herzuleiten ist (…ebenso OLG Rostock, Beschl. v. 01.06.2006 - 6 U 164/06 - juris Rn. 2; OLG München, Beschl. v. 24.11.2011 - 5 U 4010/10 -, juris Rn. 4;… Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 21. Aufl. 2024, § 91 a Rn. 40).. - OLG München, 19.06.2020 - 20 U 6219/19
Berufung, Minderung, Rechtsmittel, Beweislast, Berufungsverfahren, …
Die Entscheidung hierüber kann dabei statt durch Urteil - nach mündlicher Verhandlung - auch im Wege des Beschlusses nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO ergehen (vgl. OLG Rostock…, Beschluss vom 01.02.2006, 6 U 164/05, juris Rn. 2; OLG München, Beschluss vom 24.01.2011, 5 U 4010/10, juris Rn. 1).
- OLG Hamburg, 21.09.2017 - 3 U 112/15
Ansprüche wegen nahezu identischer Nachahmung eines transdermalen Pflasters zur …
Die Berufung ist daher auch wegen des einseitig für erledigt erklärten Teils der Klage zurückzuweisen (OLG München, NJW 2011, 1088 ;… Zöller/Vollkommer, ZPO , 31. Aufl., § 91a , Rn. 37). - OLG Brandenburg, 31.05.2022 - 3 U 131/21
Räumung eines Mietobjekts; Ablehnung einer Vertragsverlängerung; Anspruch auf …
Diese Feststellungen können aber auch - wenn die Berufung wie hier gegen ein klagestattgebendes Urteil offensichtlich unbegründet ist - nach § 522 Abs. 2 ZPO getroffen werden (OLG Rostock, Beschluss vom 01.02.2006 - 6 U 164/05, BeckRS 2006, 4269; OLG München, Beschluss vom 24.01.2011 - 5 U 4010/10, Rn. 4, juris;… Zöller/Heßler, a. a. O., § 522 Rn. 37). - OLG München, 19.05.2020 - 20 U 6219/19
Feststellung, Erledigung, Berufung, Minderwert, Schaden, Hinweis, Klage, …
Auf die somit einseitig gebliebene Erledigungserklärung der Kläger beabsichtigt der Senat gleichwohl die Berufung durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO (vgl. OLG Rostock…, Beschluss vom 01.02.2006, 6 U 164/05, juris Rn. 2; OLG München, Beschluss vom 24.01.2011, 5 U 4010/10, juris Rn. 1) zurückzuweisen, da die Klage in der Hauptsache unbegründet ist und das Landgericht sie deshalb zu Recht abgewiesen hat. - OLG München, 19.06.2020 - 17 U 6817/19
Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss nach übereinstimmender …
Rn. 5 1. Die Teilerledigungserklärung mit Antragsanpassung der Klägerin im Schriftsatz vom 04.05.2020 (dort S. 1/2, Bl. 152/153 d.A.) steht einer Sachbehandlung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht entgegen, da die Erwägungen für eine einseitige Erledigungserklärung (…vgl. Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 522 Rn. 37; OLG München Beschluss vom 24.01.2011 - 5 U 4010/10, NJW 2011, 1088) für die hier vorliegende übereinstimmende Teilerledigungserklärung (vgl. Schriftsatz der Beklagten vom 27.05.2020, Bl. 167 d.A.) erst recht gelten.
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