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Rechtsprechung
   OLG München, 14.04.2015 - 5 U 4166/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54393
OLG München, 14.04.2015 - 5 U 4166/11 (https://dejure.org/2015,54393)
OLG München, Entscheidung vom 14.04.2015 - 5 U 4166/11 (https://dejure.org/2015,54393)
OLG München, Entscheidung vom 14. April 2015 - 5 U 4166/11 (https://dejure.org/2015,54393)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (20)

  • BGH, 19.03.2013 - XI ZR 431/11

    Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung eines anderen anlageberatenden …

    Auszug aus OLG München, 14.04.2015 - 5 U 4166/11
    Rn. 13 Sie hält unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2013 (XI ZR 431/11, juris) und 12.11.2013 (IX ZR 312/12, juris) und 04.03.2014 (XI ZR 313/12) eine Haftung aus gesellschaftlichem Verbund oder wegen zugerechneten Verhaltens für ausgeschlossen, auch eine Haftung wegen institutionellen Zusammenwirkens komme deswegen nicht in Betracht.

    Rn. 24 a) Auch bei gestaffelter Einschaltung mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen bleibt es dabei, dass eine Warnpflicht als Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) dann besteht, wenn der Discount-Broker die tatsächliche Fehlberatung des Kunden bei dem in Auftrag gegebenen Wertpapiergeschäft entweder positiv kennt oder wenn diese Fehlberatung aufgrund massiver Verdachtsmomente objektiv evident ist (…vgl. BGHZ 176, 281 Rn. 14 ff. zum Missbrauch der Vertretungsmacht im bargeldlosen Zahlungsverkehr m. w. N.;… vgl. auch BGHZ 184, 365 Rn. 43 zum Terminoptionsbroker; BGHZ 196, 370 ff.;… BGH, Urteile vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07, WM 2008, 1121 Rn. 20 f., vom 12.11.2013 - XI ZR 312/12, ZIP 2013, 2451 ff. und vom 04.03.2014 - XI ZR 313/12, BKR 2014, 203 ff.).

    Rn. 85 (3) Der Bundesgerichtshof hat sich in den Entscheidungen zu den Parallelfällen (XI ZR 431/11, XI ZR 312/12 und XI ZR 313/12) für das dortige weitere Verfahren nicht ausdrücklich geäußert, ob die Beklagte nur dann haftet, wenn ihr die Kenntnisse des Zeugen W. tatsächlich bekannt geworden sind, oder ob es ausreichend ist, wenn ihr solche Kenntnisse zugerechnet werden können.

  • BGH, 04.03.2014 - XI ZR 313/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Beratungspflichten von Discount-Brokern bzw. …

    Auszug aus OLG München, 14.04.2015 - 5 U 4166/11
    Rn. 13 Sie hält unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2013 (XI ZR 431/11, juris) und 12.11.2013 (IX ZR 312/12, juris) und 04.03.2014 (XI ZR 313/12) eine Haftung aus gesellschaftlichem Verbund oder wegen zugerechneten Verhaltens für ausgeschlossen, auch eine Haftung wegen institutionellen Zusammenwirkens komme deswegen nicht in Betracht.

    Rn. 24 a) Auch bei gestaffelter Einschaltung mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen bleibt es dabei, dass eine Warnpflicht als Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) dann besteht, wenn der Discount-Broker die tatsächliche Fehlberatung des Kunden bei dem in Auftrag gegebenen Wertpapiergeschäft entweder positiv kennt oder wenn diese Fehlberatung aufgrund massiver Verdachtsmomente objektiv evident ist (…vgl. BGHZ 176, 281 Rn. 14 ff. zum Missbrauch der Vertretungsmacht im bargeldlosen Zahlungsverkehr m. w. N.;… vgl. auch BGHZ 184, 365 Rn. 43 zum Terminoptionsbroker; BGHZ 196, 370 ff.;… BGH, Urteile vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07, WM 2008, 1121 Rn. 20 f., vom 12.11.2013 - XI ZR 312/12, ZIP 2013, 2451 ff. und vom 04.03.2014 - XI ZR 313/12, BKR 2014, 203 ff.).

    Rn. 85 (3) Der Bundesgerichtshof hat sich in den Entscheidungen zu den Parallelfällen (XI ZR 431/11, XI ZR 312/12 und XI ZR 313/12) für das dortige weitere Verfahren nicht ausdrücklich geäußert, ob die Beklagte nur dann haftet, wenn ihr die Kenntnisse des Zeugen W. tatsächlich bekannt geworden sind, oder ob es ausreichend ist, wenn ihr solche Kenntnisse zugerechnet werden können.

  • BGH, 09.03.2010 - XI ZR 93/09

    BGH bejaht die deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen …

    Auszug aus OLG München, 14.04.2015 - 5 U 4166/11
    Für den einzelnen Teilnehmer muss ein Verhalten festgestellt werden können, das den rechtswidrigen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unterstützt hat und das von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutverletzung gerichteten Willen getragen war (BGHZ 137, 89, 102 f.; BGH, Urteile vom 13.07.2004 - VI ZR 136/03, WM 2004, 1768, 1771 und vom 09.03.2010 - XI ZR 93/09, WM 2010, 749, Tz. 34, jeweils m. w. N.).

    Rn. 24 a) Auch bei gestaffelter Einschaltung mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen bleibt es dabei, dass eine Warnpflicht als Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) dann besteht, wenn der Discount-Broker die tatsächliche Fehlberatung des Kunden bei dem in Auftrag gegebenen Wertpapiergeschäft entweder positiv kennt oder wenn diese Fehlberatung aufgrund massiver Verdachtsmomente objektiv evident ist (…vgl. BGHZ 176, 281 Rn. 14 ff. zum Missbrauch der Vertretungsmacht im bargeldlosen Zahlungsverkehr m. w. N.; vgl. auch BGHZ 184, 365 Rn. 43 zum Terminoptionsbroker; BGHZ 196, 370 ff.;… BGH, Urteile vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07, WM 2008, 1121 Rn. 20 f., vom 12.11.2013 - XI ZR 312/12, ZIP 2013, 2451 ff. und vom 04.03.2014 - XI ZR 313/12, BKR 2014, 203 ff.).

  • BGH, 12.11.2013 - XI ZR 312/12

    Haftung für fehlerhafte Anlageberatung bei gestaffelter Einschaltung mehrerer …

    Auszug aus OLG München, 14.04.2015 - 5 U 4166/11
    Rn. 24 a) Auch bei gestaffelter Einschaltung mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen bleibt es dabei, dass eine Warnpflicht als Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) dann besteht, wenn der Discount-Broker die tatsächliche Fehlberatung des Kunden bei dem in Auftrag gegebenen Wertpapiergeschäft entweder positiv kennt oder wenn diese Fehlberatung aufgrund massiver Verdachtsmomente objektiv evident ist (…vgl. BGHZ 176, 281 Rn. 14 ff. zum Missbrauch der Vertretungsmacht im bargeldlosen Zahlungsverkehr m. w. N.;… vgl. auch BGHZ 184, 365 Rn. 43 zum Terminoptionsbroker; BGHZ 196, 370 ff.; BGH, Urteile vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07, WM 2008, 1121 Rn. 20 f., vom 12.11.2013 - XI ZR 312/12, ZIP 2013, 2451 ff. und vom 04.03.2014 - XI ZR 313/12, BKR 2014, 203 ff.).

    Rn. 85 (3) Der Bundesgerichtshof hat sich in den Entscheidungen zu den Parallelfällen (XI ZR 431/11, XI ZR 312/12 und XI ZR 313/12) für das dortige weitere Verfahren nicht ausdrücklich geäußert, ob die Beklagte nur dann haftet, wenn ihr die Kenntnisse des Zeugen W. tatsächlich bekannt geworden sind, oder ob es ausreichend ist, wenn ihr solche Kenntnisse zugerechnet werden können.

  • OLG München, 14.04.2015 - 5 U 3500/12

    Systematische Fehlberatung über Anlagen bei Depotführungsverträgen

    Auszug aus OLG München, 14.04.2015 - 5 U 4166/11
    Beide Parteien legten (überwiegend als unbezeichnete Anlagen, s. aber auch nach Bl. 694/697, nach Bl. 940/958) eine Vielzahl von Protokollen mündlicher Verhandlungen mit Beweisaufnahmen vor, darunter ein Protokoll vom 21.01.2014 über die Vernehmung des Zeugen T. in dem Parallelverfahren 5 U 3500/12 vor dem Senat und ein Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 07.01.2014 aus dem Parallelverfahren 5 U 3626/13 mit der Anhörung des Vorstandsmitglieds H. der Beklagten unter Bezugnahme auf diese Beweisaufnahmen (vgl. etwa Anlagen zum Schriftsatz der Beklagten vom 21.02.2014, Bl. 740 ff.).

    In seiner ersten Vernehmung vor dem Senat, am 21.01.2014 im Verfahren 5 U 3500/12 (Protokoll in das Verfahren eingeführt von der Beklagten als unbenannte Anlage), gab der Zeuge, der zu diesem Zeitpunkt die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der A. AG vom 22.06.2007 und 11.07.2007 vor sich liegen hatte, nicht an, dass in der Aufsichtsratssitzung vom 11.07.2007 auch über den Punkt Abweichungen bei den Einstufungen zwischen Depot und Papieren, also die 1.111 von KPMG behaupteten Fälle, gesprochen wurde.

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …

    Auszug aus OLG München, 14.04.2015 - 5 U 4166/11
    Im Kirch-Verfahren (BGH, Urteil vom 24.01.2006 - XI ZR 384/03, NJW 2006, 830) ging es um eine Äußerung des damaligen Vorstandssprechers der Deutschen Bank AG gegenüber der Öffentlichkeit.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG München, 14.04.2015 - 5 U 4166/11
    Außerhalb einer Gesamtvermögensverwaltung, die durch einen Verantwortlichen einheitlich gesteuert wird, ist eine solche Verrechnung nach Ansicht des Senats nicht zulässig, denn sie steht im Widerspruch zur Verpflichtung des Anlageberaters, die Risiken der beschriebenen Investition zutreffend darzustellen (ständige Rechtsprechung seit BGH, Urteil vom 06.07.1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff.).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten …

    Auszug aus OLG München, 14.04.2015 - 5 U 4166/11
    Rn. 24 a) Auch bei gestaffelter Einschaltung mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen bleibt es dabei, dass eine Warnpflicht als Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) dann besteht, wenn der Discount-Broker die tatsächliche Fehlberatung des Kunden bei dem in Auftrag gegebenen Wertpapiergeschäft entweder positiv kennt oder wenn diese Fehlberatung aufgrund massiver Verdachtsmomente objektiv evident ist (vgl. BGHZ 176, 281 Rn. 14 ff. zum Missbrauch der Vertretungsmacht im bargeldlosen Zahlungsverkehr m. w. N.;… vgl. auch BGHZ 184, 365 Rn. 43 zum Terminoptionsbroker; BGHZ 196, 370 ff.;… BGH, Urteile vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07, WM 2008, 1121 Rn. 20 f., vom 12.11.2013 - XI ZR 312/12, ZIP 2013, 2451 ff. und vom 04.03.2014 - XI ZR 313/12, BKR 2014, 203 ff.).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der …

    Auszug aus OLG München, 14.04.2015 - 5 U 4166/11
    Die hier relevante Konstellation unterscheidet sich daher in zwei wichtigen Gesichtspunkten von den Gegebenheiten, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.06.2007 (XI ZR 277/05, BGHZ 173, 32) zugrunde zu legen hatte.
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des …

    Auszug aus OLG München, 14.04.2015 - 5 U 4166/11
    Für den einzelnen Teilnehmer muss ein Verhalten festgestellt werden können, das den rechtswidrigen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unterstützt hat und das von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutverletzung gerichteten Willen getragen war (BGHZ 137, 89, 102 f.; BGH, Urteile vom 13.07.2004 - VI ZR 136/03, WM 2004, 1768, 1771 und vom 09.03.2010 - XI ZR 93/09, WM 2010, 749, Tz. 34, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08

    Emissionsprospekt einer Fondsgesellschaft - ausgehandelter …

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und - …

  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im …

  • BGH, 12.07.2013 - KVR 11/12

    Wettbewerbsbeschränkung durch sog. Rabattstaffel: Gehörsverletzung bei fehlendem …

  • BGH, 04.03.2014 - XI ZR 178/12

    Haftung einer Direktbank: Beschränkte Revisionszulassung hinsichtlich eines …

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 06.06.2013 - IX ZR 312/12

    Rechtsanwaltskosten: Einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit bei …

  • OLG Schleswig, 25.09.2014 - 5 U 150/13

    Anlageberatungsrecht

    Im Hinblick auf die Vernehmung des Zeugen T. haben sich die Parteien mit der Verwertung der Protokolle seiner Vernehmungen vor dem Oberlandesgericht München (5 U 737/12, 5 U 3500/12, 5 U 3626/13 und 5 U 4166/11 -) einverstanden erklärt.
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