Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
UWG § 5
- webhosting-und-recht.de
Strato-Server-Werbung rechtswidrig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5
Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung für Provider-Dienstleistungen - "Gratis-Hardware"; "ab-"Preise - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Strato-Werbung unzulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Strato-Werbung rechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Strato-Werbung rechtswidrig
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.02.2005 - 416 O 257/04
- OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02
Epson-Tinte
Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
Hieran ändert auch die von der Beklagten in der Berufung zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Internetwerbung (BGH GRUR 05, 438 - Epson-Tinte) nichts. - BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01
Dauertiefpreise
Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
Die von der Beklagten zutreffend zitierten Grundsätze höchstrichterlicher Rechtsprechung aus der BGH-Entscheidung "Dauer-Tiefpreise" (BGH GRUR 04, 605, 607 - Dauer-Tiefpreise) rechtfertigen ebenfalls kein abweichendes Ergebnis. - BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82
Mischverband II
Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, dass eine durch den Blickfang bewirkte Irreführung nicht dadurch unschädlich wird, dass der Angesprochene durch den weiterenInhalt der Werbeaussage aufgeklärt wird (BGH GRUR 85, 58, 60 - Mischverband II; BGH GRUR 1958, 485, 487 - Odol; BGH GRUR 1971, 29, 33 - Deutscher Sekt; BGH GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake).
- BGH, 28.02.1958 - I ZR 185/56
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, dass eine durch den Blickfang bewirkte Irreführung nicht dadurch unschädlich wird, dass der Angesprochene durch den weiterenInhalt der Werbeaussage aufgeklärt wird (BGH GRUR 85, 58, 60 - Mischverband II; BGH GRUR 1958, 485, 487 - Odol; BGH GRUR 1971, 29, 33 - Deutscher Sekt; BGH GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake). - BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68
Deutscher Sekt
Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, dass eine durch den Blickfang bewirkte Irreführung nicht dadurch unschädlich wird, dass der Angesprochene durch den weiterenInhalt der Werbeaussage aufgeklärt wird (BGH GRUR 85, 58, 60 - Mischverband II; BGH GRUR 1958, 485, 487 - Odol; BGH GRUR 1971, 29, 33 - Deutscher Sekt; BGH GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake). - BGH, 02.11.1973 - I ZR 111/72
Sweepstake
Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, dass eine durch den Blickfang bewirkte Irreführung nicht dadurch unschädlich wird, dass der Angesprochene durch den weiterenInhalt der Werbeaussage aufgeklärt wird (BGH GRUR 85, 58, 60 - Mischverband II; BGH GRUR 1958, 485, 487 - Odol; BGH GRUR 1971, 29, 33 - Deutscher Sekt; BGH GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake).
- OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 142/05
Irreführende Werbung: Bundesweite Werbung für Homezone bei eingeschränkter …
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass es wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, wenn ein Werbetreibender in einer Printwerbung die besonders günstigen Preise eines bestimmten Angebots in den Vordergrund stellt, die Leistungsmerkmale unterschiedlicher "Pakete" von Telekommunikationsdienstleistungen dort aber nicht unmittelbar nennt, sondern Endverbraucher insoweit auf seinen Internet-Auftritt verweist (Senat, 5 U 56/05, Urteil vom 26.04.06 - STRATO-Server).
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