Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 14.07.2004 - 5 U 58/04, 5 U 58/04 - 7 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kfz-Kaskoversicherung: Beweis des äußeren Bildes eines versicherten Kfz-Diebstahls
- Judicialis
ZPO § 396 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; AKB § 7 Abs. 1 Ziff. 2; ; AKB § 12 Abs. 1 Ziffer I lit. b
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Kaskoversicherers - zum Nachweis des Versicherungsfalls Kfz-Diebstahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes eines versicherten Kraftfahrzeugdiebstahls; Folgen der Angabe von Umständen bezüglich eines Kraftfahrzeug-Erwerbs, die nicht zutreffen können auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen; Vorrang des Zeugenbeweises beim Nachweis des ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Kfz-Diebstahl - Wenn der einzige Zeuge nicht glaubwürdig ist
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 17.12.2003 - 12 O 7/03
- OLG Saarbrücken, 14.07.2004 - 5 U 58/04, 5 U 58/04 - 7
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.11.1998 - IV ZR 302/97
Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2004 - 5 U 58/04
Das äußere Bild ist im allgemeinen dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer zu beweisen vermag, dass er das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden hat (vgl. BGH, Urt.v. 4.11.1998 -IV ZR 302/97 - VersR 1999, 181).Auch darf aus Zweifeln an der Glaubwürdigkeit einer von dem Versicherungsnehmer angebotenen Zeugin, vor allem auch aus dem Umstand, dass sie Ehefrau des Versicherungsnehmers nicht, nicht von vornherein auf die Unglaubwürdigkeit seiner Darstellung des Versicherungsfalls geschlossen werden; ebenso wenig rechtfertigen Bedenken gegen die allgemeine Redlichkeit eines Versicherungsnehmers die Annahme der Unglaubwürdigkeit eines das äußere Bild bestätigenden Zeugen (vgl. BGH, Urt.v. 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - VersR 1999, 181; Urt.v. 22.9.1999 - IV ZR 171/98 - VersR 1999, 1535).
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2004 - 5 U 58/04
Dies bedeutet, dass er ein Mindestmaß von Tatsachen (darlegen und) beweisen muss, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine bedingungsgemäße Entwendung zulassen (grundlegend BGHZ 130, 1 = NJW 1995, 2169). - BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96
Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2004 - 5 U 58/04
Werden - wie hier - die Umstände bestritten, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Diebstahl schließen lässt, so ist der dann erforderliche Beweis vorrangig mit den zivilprozessualen Beweismitteln, folglich, wenn Zeugen benannt werden können, durch deren Vernehmung zu führen (BGH, Urt.v.26.3.1997 - IV ZR 91/96 - NJW 1997, 1988). - BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98
Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2004 - 5 U 58/04
Auch darf aus Zweifeln an der Glaubwürdigkeit einer von dem Versicherungsnehmer angebotenen Zeugin, vor allem auch aus dem Umstand, dass sie Ehefrau des Versicherungsnehmers nicht, nicht von vornherein auf die Unglaubwürdigkeit seiner Darstellung des Versicherungsfalls geschlossen werden; ebenso wenig rechtfertigen Bedenken gegen die allgemeine Redlichkeit eines Versicherungsnehmers die Annahme der Unglaubwürdigkeit eines das äußere Bild bestätigenden Zeugen (vgl. BGH, Urt.v. 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - VersR 1999, 181; Urt.v. 22.9.1999 - IV ZR 171/98 - VersR 1999, 1535). - OLG Hamm, 15.10.1999 - 20 U 78/99
Beweis des Versicherungsfalls bei Unglaubwürdigkeit eines Zeugen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2004 - 5 U 58/04
Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn Zweifel an der allgemeinen Glaubwürdigkeit des von dem Versicherungsnehmers angebotenen Zeugen bestehen (OLG Hamm zfs 2000, 208).
- LG Saarbrücken, 25.10.2018 - 14 O 124/17
Deckungsprozess gegen die Kfz-Kaskoversicherung nach behaupteter …
Um einerseits dem Versicherungsnehmer keine zu hohen Hürden zu stellen und andererseits den Versicherer vor Missbrauch durch unredliche Versicherungsnehmer zu schützen haben der BGH und ihm folgend die Instanzgerichte das sog. "Zwei-Stufen-Modell" entwickelt (…BGH, Urt. v. 05.10.1983, Az.: IVa ZR 19/82;… Urt. v. 17.05.1995, Az.: IV ZR 279/94;… Urt. v. 13.12.1995, Az.: IV ZR 54/95;… Urt. v. 26.03.1997, Az.: IV ZR 91/96; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.07.2004, Az.: 5 U 58/04;… Urt. v. 08.08.2018, Az.: 5 U 2/18; OLG Köln, Urt. V. 16.07.2013, Az.: 9 U 30/13;… Urt. v. 15.07.2014, Az.: 9 U 57/13;… OLG Celle, Urt. v. 24.09.2018, Az.: 8 U 73/18; KG Berlin, Beschl. v. 19.09.2014, Az.: 6 U 200/13;… OLG Naumburg, Urt. v. 06.09.2012, Az.: 4 U 69/11; umfassend hierzu Brockmöller, ZfSch 2017, 184).Ebenso kann er entfallen bei widersprüchlichen Angaben zum Randgeschehen der behaupteten Entwendung (OLG Köln, Urt. V. 16.07.2013, Az.: 9 U 30/13; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.07.2004, Az.: 5 U 58/04) oder wenn die Aussagen des für das äußere Bild der Entwendung benannten Zeugen aufgrund seines persönlichen Verhaltens sowie wegen wechselnder und unglaubhafter Angaben unglaubhaft wirken (…OLG Saarbrücken, Urt. v. 08.08.2018, Az.: 5 U 2/18).
- AG Hannover, 15.12.2020 - 532 C 6234/20
Vollkaskoversicherung - Fahrzeug durch Freund gestohlen
Um einerseits dem Versicherungsnehmer keine zu hohen Hürden zu stellen und andererseits den Versicherer vor Missbrauch durch unredliche Versicherungsnehmer zu schützen, haben der Bundesgerichtshof und ihm folgend die Instanzgerichte das sog. "Zwei-Stufen-Modell" entwickelt (…BGH, Urt. v. 05.10.1983, Az.: IVa ZR 19/82;… Urt. v. 17.05.1995, Az.: IV ZR 279/94;… Urt. v. 13.12.1995, Az.: IV ZR 54/95;… Urt. v. 26.03.1997, Az.: IV ZR 91/96; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.07.2004, Az.: 5 U 58/04;… Urt. v. 08.08.2018, Az.: 5 U 2/18; OLG Köln, Urt. V. 16.07.2013, Az.: 9 U 30/13;… Urt. v. 15.07.2014, Az.: 9 U 57/13;… OLG Celle, Urt. v. 24.09.2018, Az.: 8 U 73/18; KG Berlin, Beschl. v. 19.09.2014, Az.: 6 U 200/13;… OLG Naumburg, Urt. v. 06.09.2012, Az.: 4 U 69/11; umfassend hierzu Brockmöller, ZfSch 2017, 184), dem sich auch das erkennende Gericht anschließt.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 58/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
MarkenG § 135 Abs. 1; ; MarkenG § 128 Abs. 2; ; VO (EWG) Nr. 2081/92 Art. 13
- rechtsportal.de
Verstoß gegen geschützte Herkunftsbezeichnung "Altenburger Ziegenkäse" bei Verwendung der Bezeichnung "Altenburger mit 15 % Ziegenmilch"? - Merkmal "Springende Ziegen"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bezeichnung eines Weichkäses als "Altenburger mit 15 Prozent Ziegenmilch" als unzulässige Anspielung auf die geschützte Herkunftsbezeichnung "Altenburger Ziegenkäse"; Berücksichtigung einer irreführenden optischen Verpackungsgestaltung bei der Beurteilung des Vorliegens ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.03.2004 - 315 O 297/03
- OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 58/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85
"Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 58/04
Werden frühere Verletzungshandlungen von dem Kläger nicht konkret behauptet und unter Beweis gestellt, sind die Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruchs - und damit des Auskunftsanspruchs - für einen davor liegenden Zeitraum nicht dargetan (BGH GRUR 88, 307, 308 - Gaby). - BGH, 20.09.2004 - II ZR 264/02
Entscheidung über einen erstinstanzlich nicht beschiedenen Hilfsantrag im …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 58/04
Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung erst kürzlich ausdrücklich bestätigt (BGH MDR 05, 162). - BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
Grabsteinaufträge I
Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 58/04
Dieser Rechtsgrundsatz gilt anerkanntermaßen nicht in den Fällen, in denen die verletzte Norm nicht nur dem Schutz des Mitbewerbers, sondern zumindest auch den Interessen der Allgemeinheit dient (BGH GRUR 77, 494, 497 - DERMATEX; BGH GRUR 67, 430, 432 - Grabsteinaufträge I). - BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75
Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 58/04
Dieser Rechtsgrundsatz gilt anerkanntermaßen nicht in den Fällen, in denen die verletzte Norm nicht nur dem Schutz des Mitbewerbers, sondern zumindest auch den Interessen der Allgemeinheit dient (BGH GRUR 77, 494, 497 - DERMATEX; BGH GRUR 67, 430, 432 - Grabsteinaufträge I).
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