Rechtsprechung
| KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 8 Abs 4 S 1 UWG vom 24.02.2016, § 12 Abs 1 S 2 UWG vom 09.10.2013
Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbrauch durch die Geltendmachung ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße in mehreren Verfahren statt in einem einheitlichen Verfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassung vermeintlich wettbewerbswidriger Werbung Rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgung Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten Dringlichkeitsschädliches Zuwarten
- rechtsportal.de
Unterlassung vermeintlich wettbewerbswidriger Werbung Rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgung Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten Dringlichkeitsschädliches Zuwarten
Kurzfassungen/Presse
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Mehrerer vermeintlicher Wettbewerbsverstöße in zwei Klageverfahren - Sachfremde Motive und Rechtsmissbrauch
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.06.2019 - 91 O 66/18
- KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19
- BGH, 27.01.2022 - I ZR 7/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17
Das beste Netz - Wettbewerbsverstöße eines …
Auszug aus KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19
Ist eine vorgerichtliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG, so sind nachfolgende gerichtliche Anträge auf Beseitigung und Unterlassung unzulässig (…BGH, aaO., Rn. 20, juris) und führen somit zur Unzulässigkeit der Klage (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 -, Rn. 62, juris - Das beste Netz).Diese zunächst auf einen einheitlichen Wettbewerbsverstoß beschränkten Grundsätze sind ebenfalls anwendbar, wenn es um die Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter, in einem inneren Zusammenhang stehender Rechtsverstöße geht (BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 -, Rn. 62, juris - Das beste Netz;… Urteil vom 06. Oktober 2016 - I ZR 25/15 -, Rn. 23, juris - World of Warcraft I;… Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 14/07 -, Rn. 20, juris - 0, 00 Grundgebühr).
Rn. 44 bb) Entgegen der Ansicht der Klägerin liegen den von ihr geltend gemachten Ansprüchen zumindest ähnlich gelagerte Wettbewerbsverstöße zugrunde, was - entgegen des Vorbringens der Klägerin - auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausreichend ist (vgl. aus jüngster Zeit nur BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 -, Rn. 62, juris - Das beste Netz).
Vorliegend ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass das Angebot der Beklagten sich verändert hätte (BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 -, Rn. 64, juris - Das beste Netz).
Rn. 99 aa) Wie bereits ausgeführt, hat das missbräuchliche Verhalten der Klägerin zur Folge, dass der Unterlassungsanspruch nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden kann (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 -, Rn. 62, juris - Das beste Netz).
- LG Berlin, 07.08.2018 - 103 O 25/18
Wenn der Gerichtsvollzieher die zweite Seite der Antragsschrift nicht zustellt - …
Auszug aus KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19
Rn. 3 Der von der Klägerin am 08. Februar 2018 festgestellte vermeintliche Verstoß hinsichtlich des Angebots von Zahnpasta war Gegenstand des einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem Landgericht Berlin mit dem Geschäftszeichen 103 O 25/18 (Verfahrenswert: 5.000,00 EUR) sowie des Hauptsacheverfahrens mit dem Geschäftszeichen 103 O 110/18 (Verfahrenswert: 7.500,00 EUR, nachfolgend auch nur: "Parallelverfahren").Rn. 30 Die Akten der Verfahren 103 O 110/18 (= 5 U 71/19), 103 O 25/18 (= 5 U 118/18) sowie 91 O 33/18 (= 5 U 80/18) haben vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Rn. 87 103 O 25/18 (Verfügungsverfahren zum Parallelverfahren): 5.000,00 EUR.
103 O 25/18.
- BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07
0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben, …
Auszug aus KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19
Diese zunächst auf einen einheitlichen Wettbewerbsverstoß beschränkten Grundsätze sind ebenfalls anwendbar, wenn es um die Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter, in einem inneren Zusammenhang stehender Rechtsverstöße geht (BGH…, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 -, Rn. 62, juris - Das beste Netz;… Urteil vom 06. Oktober 2016 - I ZR 25/15 -, Rn. 23, juris - World of Warcraft I; Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 14/07 -, Rn. 20, juris - 0, 00 Grundgebühr).In dem dort zur Entscheidung anstehenden Sachverhalt ging es um die Bewertung eines allen Parteien vorliegenden Handzettels einerseits und andererseits einer Aussage auf einem Werbeplakat, das auf dem Gehweg vor dem Geschäftslokal der mutmaßlichen Verletzerin aufgestellt war, wobei davon auszugehen war, dass das Plakat im Prozess nicht mehr vorgelegt werden könne (BGH, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 14/07 -, Rn. 20, juris - 0, 00 Grundgebühr).
Zum anderen hat der BGH aber an dieser Stelle ausdrücklich Bezug genommen auf seine Entscheidung zu I ZR 14/07 (Grundgebühr), wo es in Rn. 20 heißt, der dortige Gläubiger habe zwei Verfahren einleiten dürfen, weil er von einer unterschiedlichen Beweissituation "ausgehen konnte".
- BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15
Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of …
Auszug aus KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19
Diese zunächst auf einen einheitlichen Wettbewerbsverstoß beschränkten Grundsätze sind ebenfalls anwendbar, wenn es um die Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter, in einem inneren Zusammenhang stehender Rechtsverstöße geht (BGH…, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 -, Rn. 62, juris - Das beste Netz; Urteil vom 06. Oktober 2016 - I ZR 25/15 -, Rn. 23, juris - World of Warcraft I;… Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 14/07 -, Rn. 20, juris - 0, 00 Grundgebühr).Rn. 52 In der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH vom 06. Oktober 2016 beruhte die Aufspaltung der Verfahren teils auf dem prozessualen Verhalten der Gegenseite, teils war sie zulässig, da es sich, anders als hier, um unterschiedliche Schutzgegenstände und Verletzungsformen handelte (BGH, Urteil vom 06. Oktober 2016 - I ZR 25/15 -, Rn. 24 ff., juris - World of Warcraft I).
- OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 20 U 157/12
Auszug aus KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19
Ist es also dem Anspruchsberechtigten möglich und zumutbar, mehrere gleichartige oder ähnlich gelagerte Wettbewerbsverstöße mit einem Klageantrag (oder einem Verfügungsantrag oder einer Abmahnung) geltend zu machen, so kann es einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Abmahnungen ausspricht oder Klagen und Verfügungsanträge neben- oder nacheinander erhebt bzw. stellt (…Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 8 Rn. 4.14), denn auch die getrennte Verfolgung unterschiedlicher Streitgegenstände ist geeignet, den Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens zu begründen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. September 2013 - I-20 U 157/12 -, Rn. 20, juris - Karnevalswurfware).Der Begriff der Ähnlichkeit ist weiter als der der Gleichartigkeit (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. September 2013 - I-20 U 157/12 -, Rn. 23, juris - Karnevals-Wurfware).
- BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11
Zum unerlaubten Filesharing im Internet
Auszug aus KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19
Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, Rn. 21, juris). - BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Auszug aus KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19
Das hierfür nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse folgt aus dem Interesse an der Vermeidung der Kostenbelastung nach § 91 ZPO, sollte die Klage aufgrund der nach Rechtshängigkeit eingetretenen Erledigung abgewiesen werden (BGH, Urteil vom 08. Februar 1989 - IVa ZR 98/87 -, Rn. 22, juris). - BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19
Dass der gleiche Sachverhalt von zwei Gerichten unterschiedlich beurteilt wird, begründet daher noch keine Divergenz im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO; hinzukommen muss vielmehr, dass dieser Beurteilung sich widersprechende abstrakte Rechtssätze zugrunde liegen (BGH, Beschluss vom 04. Juli 2002 - V ZB 16/02 -, Rn. 8, juris;… Beschluss vom 09. Juli 2007 - II ZR 95/06 -, Rn. 2, juris). - BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …
Auszug aus KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19
Dass der gleiche Sachverhalt von zwei Gerichten unterschiedlich beurteilt wird, begründet daher noch keine Divergenz im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO; hinzukommen muss vielmehr, dass dieser Beurteilung sich widersprechende abstrakte Rechtssätze zugrunde liegen (BGH…, Beschluss vom 04. Juli 2002 - V ZB 16/02 -, Rn. 8, juris; Beschluss vom 09. Juli 2007 - II ZR 95/06 -, Rn. 2, juris). - BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht …
Auszug aus KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19
Nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag besteht aber nur ein Anspruch auf Aufwendungsersatz, soweit der Abmahnende dabei im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des vermeintlichen Störers tätig wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1969 - I ZR 3/68 -, Rn. 13, juris - Fotowettbewerb). - BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …
- OLG München, 10.01.1977 - 6 W 2507/76
- OLG Düsseldorf, 18.03.1987 - 2 W 25/87
- BGH, 31.05.2012 - I ZR 106/10
Ferienluxuswohnung
- BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16
Abmahnaktion II - Wettbewerbsrecht: Missbräuchliche Rechtsverfolgung durch …
- BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10
Unbedenkliche Mehrfachabmahnung
- KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11
Lauterkeitsrechtliche Angriffe auf den CD-Titel "Neujahrskonzert 2011"
- OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 187/24
Kartenausschnitt
Rn. 75 Ist es dem Anspruchsberechtigten möglich und zumutbar, mehrere gleichartige oder ähnlich gelagerte Ansprüche mit einem Klageantrag oder einer Abmahnung geltend zu machen, so kann es ein Indiz für einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Abmahnungen ausspricht oder Klagen neben- oder nacheinander erhebt bzw. stellt (KG Berlin, Urteil vom 22. Dezember 2020 - 5 U 69/19 -, Rn. 38 juris - dort: gleichartige oder ähnlich gelagerte Wettbewerbsverstöße; BGH…, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 -, Rn. 62, juris: dort: Verfolgung kerngleicher oder auch ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße).Dies gilt auch für die auf den Unterlassungsanspruch aufbauenden Nebenansprüche (vgl. KG Berlin, Urteil vom 22. Dezember 2020 - 5 U 69/19 -, Rn. 99, juris).
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